InternetIntelligenz 2.0

kostenlos Pressemitteilungen einstellen | veröffentlichen | verteilen

Pressemitteilungen

 

Biber und Fiskus / Beseitigung von Tierschäden ist nicht steuermindernd (FOTO)

ID: 1676356


(ots) -
Wenn Biber ein privates Grundstück untergraben, dann kann der
Eigentümer die Beseitigung der daraus entstandenen Schäden nicht als
außergewöhnliche Belastung steuerlich geltend machen. Denn derartige
Tierschäden betrachtet die Finanzrechtsprechung nach Auskunft des
Infodienstes Recht und Steuern der LBS nicht als existenziell für
einen Hausbesitzer. (Finanzgericht Köln, Aktenzeichen 3 K 625/17)

Der Fall: Es war nicht gerade einfach, den aufgegrabenen Garten
und die abgesackte Terrasse eines Grundstücks wieder in Ordnung zu
bringen und zur Vermeidung zukünftiger "Überfälle" eine sogenannte
Bibersperre einbauen zu lassen. Insgesamt machte der Eigentümer in
seiner Steuererklärung rund 4.000 Euro geltend, die er als
außergewöhnliche Belastung anerkannt haben wollte. Seine Begründung:
Diese Ausgaben seien zwangsläufig entstanden und überstiegen klar
das, was die überwiegende Zahl der Steuerpflichtigen treffe. Genau
für solche Situationen habe der Gesetzgeber das Instrument der
außergewöhnlichen Belastung geschaffen.

Das Urteil: Das Finanzgericht Köln entschied so wie vorher bereits
die Steuerverwaltung. Nicht jeder größere Schaden sei bereits als
existenzielle Betroffenheit zu bewerten. Diese liege zum Bei-spiel
dann vor, wenn die Nutzung eines Hauses zu Wohnzwecken in Frage
gestellt sei. Es sei "mehr als zweifelhaft", hieß es im Urteil, ob
Schäden an der Terrasse und im Garten dazu zählten. Auch müsse man
sich fragen, ob es sich um ein unabwendbares Ereignis handle, wo doch
bei einem in der Nähe eines Gewässers gelegenen Grundstück mit
solchen Gefahren gerechnet werden müsse.



Pressekontakt:
Dr. Ivonn Kappel
Referat Presse
Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen
Tel.: 030 20225-5398
Fax : 030 20225-5395
E-Mail: ivonn.kappel(at)dsgv.de





Original-Content von: Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS), übermittelt durch news aktuell


Themen in diesem Fachartikel:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:



Leseranfragen:



PresseKontakt / Agentur:



drucken  als PDF  an Freund senden  DIHK-Präsident Schweitzer: G20-Gipfel bringt deutscher Wirtschaft gewisse Atempause - Wichtigstes Ergebnis ist Weiterentwicklung der WTO - Protektionismus ist keineswegs abgewendet
Goldförderung auch in schwierigen Ländern
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 03.12.2018 - 09:00 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1676356
Anzahl Zeichen: 0

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner:
Stadt:

Berlin


Telefon:

Kategorie:

Finanzen


Anmerkungen:


Dieser Fachartikel wurde bisher 25 mal aufgerufen.


Der Fachartikel mit dem Titel:
"Biber und Fiskus / Beseitigung von Tierschäden ist nicht steuermindernd (FOTO)
"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Bundesgesch (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).


Alle Meldungen von Bundesgesch



 

Wer ist Online

Alle Mitglieder: 50.252
Registriert Heute: 0
Registriert Gestern: 0
Mitglied(er) online: 0
Gäste Online: 589


Bitte registrieren Sie sich hier. Als angemeldeter Benutzer nutzen Sie den vollen Funktionsumfang dieser Seite.