Einfach eingezogen / Wer ohne Absprache ein Objekt bezieht, erhält keine Räumungsfrist (FOTO)
(ots) -
Es war eine höchst ungewöhnliche Situation, mit der ein
Wohnungseigentümer im Großraum München konfrontiert wurde. Er hatte
seine Ein-Zimmer-Wohnung einem Mieter wegen fortdauernder Ruhestörung
gekündigt, das Objekt wurde schließlich auch zurückgegeben. Doch auf
eine nicht nachvollziehbare Art und Weise war ein Ehepaar mit Kindern
an den Schlüssel gekommen, hatte die Wohnung bezogen und das Schloss
austauschen lassen. Der Eigentümer strengte eine sofortige Räumung an
- ohne Gewährung weiterer Fristen. Das Ehepaar verwies auf seine
Kinder und verweigerte einen kurzfristigen Auszug. Doch die Justiz
spielte in diesem Fall nach Information des Infodienstes Recht und
Steuern der LBS nicht mit. Angesichts des Verhaltens der Betroffenen
(nächtlicher Lärm, Verursachung eines Wasserschadens und Bezug des
Objekts ohne Rücksprache) müsse keine Räumungsfrist gewährt werden.
(Amtsgericht München, Aktenzeichen 433 C 777/18)
Pressekontakt:
Dr. Ivonn Kappel
Referat Presse
Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen
Tel.: 030 20225-5398
Fax : 030 20225-5395
E-Mail: ivonn.kappel(at)dsgv.de
Original-Content von: Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS), übermittelt durch news aktuell
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Datum: 03.12.2018 - 09:00 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1676355
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner:
Stadt:
Berlin
Telefon:
Kategorie:
Vermischtes
Anmerkungen:
Dieser Fachartikel wurde bisher 38 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
"Einfach eingezogen / Wer ohne Absprache ein Objekt bezieht, erhält keine Räumungsfrist (FOTO)
"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Bundesgesch (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).