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Die Bußgeld-Panne des Jahres: "Geblitzt" mit 2 km/h unter dem Tempolimit (FOTO)

ID: 1675981


(ots) -
Ein Autofahrer aus Guldental staunte nicht schlecht über seinen
Anhörungsbescheid. Darin warf ihm die Zentrale Bußgeldstelle des
rheinlandpfälzischen Polizeipräsidiums eine Ordnungswidrigkeit vor,
die in Wirklichkeit gar keine war. Der Betroffene wandte sich in
seiner Not an die Coduka GmbH. Über deren Online-Service Geblitzt.de
wurden seit Firmengründung im Jahr 2013 bereits an die 200.000
Bußgeldvorwürfe geprüft.

Der Autofahrer war im Sommer dieses Jahres mit der amtlich
"festgestellten Geschwindigkeit von 128 km/h" auf der Bundesautobahn
61 Richtung Ludwigshafen unterwegs. Obwohl die "zulässige
Geschwindigkeit" an der Messstelle 130 km/h beträgt, leiteten die
Beamten ein Ordnungswidrigkeitsverfahren ein. Der Vorwurf: "Sie
überschritten die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb
geschlossener Ortschaften um 2 km/h." Dabei ist der vermeintliche
Verkehrssünder eigentlich sogar unterhalb des Tempolimits geblieben.

"Folglich ist der Vorwurf nicht nur unrechtmäßig, sondern fernab
jeder Verkehrsregel-Logik", sagt Jan Ginhold als Geschäftsführer der
Coduka. Bei der Ermittlung von Verkehrsverstößen sei nichts
unmöglich. "Es gab schon Fälle, in denen die Behörden sogar
physikalische Gesetze ausgehebelt haben. Einmal soll ein Pkw-Fahrer
laut Bußgeldbescheid zur exakt selben Zeit an mehreren Orten
gleichzeitig geblitzt worden sein." Doch nicht nur bei kuriosen
Bußgeldvorwürfen bietet das Berliner Unternehmen Verkehrsteilnehmern
eine kostenfreie Überprüfung an.

Dafür arbeitet die Coduka GmbH eng zusammen mit zwei großen
Anwaltskanzleien, deren Verkehrsrechtsanwälte bundesweit vertreten
sind. Die Zahlen können sich sehen lassen. Täglich erreicht das
Geblitzt.de-Team eine Flut von Anfragen. 12 % der betreuten Fälle
werden eingestellt. Bei weiteren 35 % besteht die Möglichkeit einer




Strafreduzierung. Und wie finanziert sich das kostenfreie
Geschäftsmodell? Durch die Erlöse aus Lizenzen einer selbst
entwickelten Software, mit der die Anwälte ihre Fälle deutlich
effizienter bearbeiten können. Somit leistet die Coduka GmbH aufgrund
des Einsatzes von Legal-Tech-Lösungen Pionierarbeit auf dem Gebiet
der Prozessfinanzierung.

Der Fall des Fahrers aus Guldental erwies sich erst Wochen später
als Fehler vom Amt. Die Beamten waren an diesem Tag nicht auf
Temposünder aus, sondern führten eine Abstandkontrolle durch. Dabei
errechneten sie über den Weg und die Zeit auch die Geschwindigkeit
des Autofahrers. Nur, die war völlig korrekt und kein Grund für die
Einleitung eines Verfahrens. Dem Betroffenen wird kein
Geschwindigkeitsverstoß mehr vorgeworfen.



Pressekontakt:
Dr. Sven Tischer
Leiter Marketing und PR
CODUKA GmbH
Edisonstr. 63
12459 Berlin
Deutschland

Tel: +49 (0)30 994 043-630
presse(at)coduka.de

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Datum: 30.11.2018 - 11:40 Uhr
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