InternetIntelligenz 2.0

kostenlos Pressemitteilungen einstellen | veröffentlichen | verteilen

Pressemitteilungen

 

Skiausrüstung im Flugzeug - Verbraucherfrage der Woche der ERV

ID: 1675428

Gut beraten von den Experten der ERGO Group


(IINews) - Charlotte H. aus Hamburg:

Über Silvester fliegen wir zum Skifahren nach Kanada. Unsere Skiausrüstung soll mit. Was müssen wir bei der Gepäckaufgabe beachten? Und kommen Extra-Kosten auf uns zu?



Birgit Dreyer, Reiseexpertin der ERV (Europäische Reiseversicherung):

Die meisten Anbieter rechnen die Skiausrüstung in das Gewicht für Freigepäck mit ein. Wie schwer das Freigepäck sein darf, ist von der Fluggesellschaft abhängig und auch von der gebuchten Klasse. Die Grenze liegt meist bei 20 bis 25 kg pro Person. Skischuhe dürfen in vielen Fällen als Handgepäck mit in den Flieger. Was schwerer ist als das inkludierte Gewicht - oft betrifft das die Ski -, muss der Reisende als Übergepäck aufgeben und extra bezahlen. Es gibt aber auch Ausnahmen: Einige Airlines erlauben Reisenden, die Ski- oder andere Sport-Ausrüstung kostenfrei aufzugeben. Wobei es unterschiedliche Definitionen von "Ausrüstung" gibt. Damit kann das Gesamtpaket aus Ski, Stöcken, Schuhen und Helm gemeint sein, aber auch lediglich die Schuhe sowie die Stöcke. Um sicher zu gehen, sollten sich Urlauber direkt bei der Airline informieren. Am besten telefonisch, denn so können sie die genauen Kosten persönlich abklären. Im RundumSorglos-Paket der ERV ist übrigens auch eine Gepäck-Versicherung beinhaltet, falls die Skiausrüstung auf dem Transport beschädigt werden sollte.

Anzahl der Anschläge (inkl. Leerzeichen): 1.080







Weitere Ratgeberthemen finden Sie unter www.ergo.com/ratgeber Weitere Informationen zur Reiseversicherung finden Sie unter www.erv.de Sie finden dort aktuelle Beiträge zur freien Nutzung.



Folgen Sie der ERV auf Facebook, Instagram und YouTube und besuchen Sie das ERV Blog.



Bitte geben Sie bei Verwendung des bereitgestellten Bildmaterials die "ERGO Group" als Quelle an.







Bei Veröffentlichung freuen wir uns über Ihr kurzes Signal oder einen Beleg - vielen Dank!


Themen in diesem Fachartikel:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Über die ERV
Die ERV (Europäische Reiseversicherung) versteht sich über ihre Kompetenz als Reiseversicherer hinaus als innovatives Dienstleistungsunternehmen. Die ERV hat über 100 Jahre Reiseschutz-Geschichte geschrieben und ist Marktführer unter den Reiseversicherern in Deutschland. Als einer der führenden Anbieter in Europa ist sie heute in über 20 Ländern vertreten. Mit ihrem internationalen Netzwerk sorgt die ERV dafür, dass ihre Kunden vor, während und nach einer Reise optimal betreut werden.
Die ERV ist der Spezialist für Reiseschutz der ERGO und gehört damit zu Munich Re, einem der weltweit führenden Rückversicherer und Risikoträger.
Mehr unter www.erv.de



Leseranfragen:



PresseKontakt / Agentur:

HARTZKOM Strategische Markenkommunikation
Julia Bergmann
Hansastraße 17
80686 München
erv(at)hartzkom.de
089 998461-16
http://www.hartzkom.de



drucken  als PDF  an Freund senden  singlereisen.de: Thailand für Singles ? Inselparadiese im Süden und die Metropole Bangkok in Land des Lächelns! Long Island feiert
Bereitgestellt von Benutzer: Adenion
Datum: 29.11.2018 - 10:50 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1675428
Anzahl Zeichen: 0

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Sabine Muth
Stadt:

München


Telefon: 089 4166-1553

Kategorie:

Urlaub & Reisen


Anmerkungen:


Dieser Fachartikel wurde bisher 49 mal aufgerufen.


Der Fachartikel mit dem Titel:
"Skiausrüstung im Flugzeug - Verbraucherfrage der Woche der ERV
"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

ERV (Europäische Reiseversicherung AG) (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).


Alle Meldungen von ERV (Europäische Reiseversicherung AG)



 

Wer ist Online

Alle Mitglieder: 50.256
Registriert Heute: 0
Registriert Gestern: 0
Mitglied(er) online: 0
Gäste Online: 299


Bitte registrieren Sie sich hier. Als angemeldeter Benutzer nutzen Sie den vollen Funktionsumfang dieser Seite.