Rheinische Post: Kommentar: Kommunale Schulden nicht vergesellschaften
(ots) - VON THOMAS REISENER Seit 2010 waren in NRW nie
weniger als 150 Kommunen in der Haushaltssicherung. Die Finanzen
waren so schlecht, dass sie ihre komplette Planung unter den
Vorbehalt der Kommunalaufsicht stellen mussten. Obwohl das
Grundgesetz Kommunen ausdrücklich ein Recht auf finanzielle
Eigenverantwortung zugesteht. Ein Altschuldenfonds, der Schulden
zumindest vorübergehend abnimmt, könnte die notleidenden Kommunen
wieder handlungsfähig machen. Da vor allem der Bund immer mehr Lasten
auf die Kommunen abgewälzt hat, ist auch naheliegend, dass er den
Fonds mit finanziert. Trotzdem muss das Verursacherprinzip gelten:
Wer wenig Schulden hat, sollte auch weniger an den Fonds zurückzahlen
müssen, wenn es eines Tages ans Tilgen geht. Düsseldorf hat seine
RWE-Aktien rechtzeitig verkauft und sich damit weitgehend
entschuldet. Das war klug. Duisburg und andere Kommunen haben sich
mit der Steag - ausgerechnet - einen eigenen Kohleverstromer
zugelegt. Das war dumm. Solche Städte darf auch ein Altschuldenfonds
nicht gleichstellen. Kommunen, die schlecht mit dem Steuergeld ihrer
Bürger umgegangen sind, darf der Fonds nicht durch die Hintertür
belohnen.
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Datum: 27.11.2018 - 20:55 Uhr
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