Anmeldung zur Musterfeststellungsklage ab sofort möglich / Verbraucherzentrale Bundesverband setzt sich in Kooperation mit dem ADAC für Rechte von Dieselfahrern ein
(ots) - Ab sofort können sich betroffene Autobesitzer der
Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG anschließen und beim
Bundesamt für Justiz in das Klageregister eintragen. Damit haben
Käufer von Fahrzeugen der Marken VW, Audi, Seat und Skoda mit
Dieselmotoren des Typs EA 189, die ein Rückrufschreiben des
Kraftfahrtbundesamts erhalten haben, nun die Möglichkeit, ihre
Ansprüche gegen den VW-Konzern geltend zu machen. Der ADAC hält mehr
als 50.000 Anmeldungen in den kommenden Wochen für möglich.
ADAC Präsident Dr. August Markl: "Der ADAC unterstützt die Klage
des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv), damit Geschädigte zu
ihrem Recht kommen. Für uns ist wichtig, dass der Dieselskandal im
Sinne und Interesse unserer Mitglieder aufgearbeitet und endlich
abgeschlossen wird. Vielleicht kann so ein Schlussstrich auch dazu
beitragen, dass das interessengeleitete Schlechtreden der
Antriebstechnologie Diesel sowie der gesamten Automobilbranche ein
Ende findet."
Auf den Weg gebracht wurde die erste Musterfeststellungsklage in
Deutschland Anfang November vom vzbv in Kooperation mit dem ADAC. Das
große Interesse der Verbraucher zeigt sich auch daran, dass die
Rechtsexperten des ADAC pro Tag bis zu 5.000 Anfragen von Mitgliedern
zur Musterfeststellungsklage telefonisch bearbeiten.
Wer sich an der Musterfeststellungklage beteiligen will, kann dies
kostenlos, einfach und ohne Anwaltszwang machen. Der sicherste und
schnellste Weg ist eine Onlineanmeldung unter www.bundesjustizamt.de.
Dabei werden die Pflichtangaben automatisch vor dem Absenden geprüft.
Auch eine postalische Anmeldung zur Eintragung in das Klageregister
ist möglich. Hilfe zum Ausfüllen finden Betroffene unter
adac.de/musterfeststellungsklage oder auf den Internetseiten des
Bundesamts für Justiz (www.bundesjustizamt.de). Für die Anmeldung
sind keine weiteren Unterlagen erforderlich.
Weitere Informationen zur Musterfeststellungsklage sowie zur
Dieselproblematik allgemein gibt es unter
adac.de/musterfeststellungsklage sowie unter
musterfeststellungsklagen.de (Internetseite des vzbv).
Pressekontakt:
ADAC Newsroom
T +49 89 76 76 54 95
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Datum: 27.11.2018 - 10:32 Uhr
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