Fünf-Punkte-Plan gegen Plastikmüll von Umweltministerin Schulze ist ein Kniefall vor dem Handel und der Kunststoffindustrie
(ots) - Deutsche Umwelthilfe fordert konsequente
Abfallvermeidungspolitik statt freiwilliger Selbstverpflichtungen -
Festlegung eines Abfallvermeidungsziels und von
Wiederverwendungsquoten notwendig - Gesetzliche Mehrwegquote für
Getränkeverpackungen von 70 Prozent muss umgesetzt werden - Einsatz
von Kunststoff aus Neumaterial muss deutlich teurer werden -
Standards zur Recyclingfähigkeit von Verpackungen und der Einsatz von
Recyclingmaterial müssen verpflichtend sein
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) kritisiert den heute von
Bundesumweltministerin Svenja Schulze in Berlin vorgestellten
Fünf-Punkte-Plan gegen Plastikmüll als einen Kniefall vor den
Interessen des Handels und der Kunststoffindustrie. Nach Einschätzung
des Umwelt- und Verbraucherschutzverbandes sollte
Bundesumweltministerin Schulze endlich erkennen, dass freiwillige
Selbstverpflichtungen des Handels nicht zielführend sind. Statt
großzügige Geschenke an die Verpackungsindustrie zu verteilen, muss
sich die Umweltministerin für eine konsequente
Abfallvermeidungspolitik einsetzen.
Notwendig ist die Festlegung eines Abfallvermeidungsziels und von
Wiederverwendungsquoten, die Umsetzung der Mehrwegquote von 70
Prozent für Getränkeverpackungen sowie eine deutliche Verteuerung des
Einsatzes von Kunststoffen aus Primärrohstoffen. Für unvermeidbare
Verpackungen sollten Standards zu deren Recyclingfähigkeit und der
Einsatz von Recyclingmaterial verbindlich festgelegt werden.
"Die bisherige Abfallpolitik hat das Prinzip der Vermeidung nicht
umgesetzt und ist krachend gescheitert, das zeigen die immer größer
werdenden Mengen an Plastikmüll. Dieser Zustand ist nicht länger
hinnehmbar. Dass Bundesumweltministerin Schulze auf freiwillige
Selbstverpflichtungen setzt, ist ein Armutszeugnis. In der
Vergangenheit hat sich bereits gezeigt, dass dieser Ansatz nicht
zielführend ist. Zu glauben, dass die Wirtschaftsteilnehmer, die am
Plastikproblem verdienen, auf freiwilliger Basis gegensteuern, ist
völlig unverständlich und realitätsfern. Mit dem Fünf-Punkte-Plan
macht Svenja Schulze der Industrie ein Geschenk und keine Umwelt- und
Klimapolitik, wie man sie von einer Bundesumweltministerin erwarten
würde. Ohne verbindliche Ziele zur Abfallvermeidung und
Wiederverwendung wird weniger Plastikabfall ein unerfüllter Wunsch
bleiben und der Fünf-Punkte-Plan keine Wirkung entfalten", kritisiert
die Stellvertretende Bundesgeschäftsführerin Barbara Metz.
Die nötige Einführung eines Abfallvermeidungsziels, wie es bereits
während der Erarbeitung des EU-Kreislaufwirtschaftspakets diskutiert
wurde, ist ein Kernelement, um einen Richtungswechsel sowie eine
Verbindlichkeit zu weniger Verpackungsmüll zu erreichen. Für
Verpackungsabfälle sollte das Ziel von maximal 120 Kilogramm ab 2025
und 90 Kilogramm ab 2030 pro Kopf und Jahr festgelegt werden.
"Mehrwegverpackungen tragen in besonderem Maße zur
Abfallvermeidung bei und haben sich in der Praxis bewährt. Zum Schutz
und Ausbau des Mehrwegsystems für Getränkeverpackungen ist eine
konsequente Umsetzung der im neuen Verpackungsgesetz verankerten
Mehrwegquote von 70 Prozent erforderlich. Sollte die Mehrwegquote vom
Handel nicht umgesetzt werden, sind gemäß einem Entschließungsantrag
des Bundestages vom 28. März 2017 weitergehende rechtliche Maßnahmen
zu entwickeln. Eine solche Maßnahme könnte die Einführung einer
Lenkungsabgabe auf Einweggetränkeverpackungen in Höhe von 20 Cent
sein, wie diese bei Alkopops seit Jahren besteht. Selbst die als
konservativ geltende britische Premierministerin Theresa May setzt
sich für die Einführung einer Steuer auf Einweg-Plastikflaschen in
Großbritannien ein", sagt der DUH-Leiter für Kreislaufwirtschaft
Thomas Fischer.
Über Getränkeverpackungen hinaus sollte für Lebensmittel- und
andere Verkaufsverpackungen eine Wiederverwendungsquote von 15
Prozent bis zum Jahr 2025 und 30 Prozent bis zum Jahr 2030 festgelegt
werden. Für Versandverpackungen sollte eine Wiederverwendungsquote
von 30 Prozent ab 2025 und 50 Prozent ab 2030 sowie für
Transportverpackungen von 70 Prozent ab 2025 gelten.
"Das Herstellen und Inverkehrbringen von Verpackungen ist viel zu
günstig. Seit Jahren unterbieten sich die in Deutschland tätigen
dualen Systeme in einem ruinösen Wettbewerb bei den
Lizenzierungspreisen von Verpackungen, um neue Großkunden zu
gewinnen. Dadurch geht die Lenkungswirkung der Verpackungsverordnung
hin zu weniger Abfällen verloren. Es ist auch nicht davon auszugehen,
dass das neue Verpackungsgesetz zur deutlichen Verteuerung des
Einsatzes von Kunststoffen aus Neumaterial beitragen wird",
kritisiert Fischer. "Entweder muss der Gesetzgeber dafür sorgen, dass
die Lizenzentgelte für das Inverkehrbringen von Verpackungen deutlich
ansteigen oder es muss eine Ressourcensteuer eingeführt werden. Am
Ende sollten Hersteller, die besonders viele Verpackungen
produzieren, auch besonders viel dafür bezahlen müssen."
Die DUH fordert darüber hinaus eine verbindliche Mindestquote für
den Einsatz von Rezyklaten bei Kunststoffverpackungen, auch um einen
ehrlichen Wiederverwertungskreislauf in Deutschland zu erreichen. Nur
so wird auch ein prosperierender Markt für Rezyklate geschaffen und
die Entwicklung eines recyclingfähigen Öko-Designs weiter
vorangetrieben. Zudem müssen Standards zur Recyclingfähigkeit von
Verpackungen verpflichtend vorgegeben und nicht auf freiwilliger
Basis empfohlen werden.
Links:
DUH-Strategiepapier "Plastikstrategie für Deutschland -
Forderungen an die Bundesregierung":
https://www.duh.de/projekte/plastikstrategie/
Pressekontakt:
Barbara Metz, Stellvertretende Bundesgeschäftsführerin
0170 7686923, metz(at)duh.de
Thomas Fischer, Leiter Kreislaufwirtschaft
0151 18256692, fischer(at)duh.de
DUH-Pressestelle:
Andrea Kuper, Ann-Kathrin Marggraf
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Datum: 26.11.2018 - 17:09 Uhr
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