AvD: Keine Kameraerfassung mit automatisierter Kennzeichenabfrage zurÜberwachung von Diesel-Fahrverboten
(LifePR) - lifePR) - - Datenschutzrechtlich höchst fragwürdiger Vorschlag
- AvD: Keine pauschalisierende Massenüberwachung
- Korrektur des fehlerhaft geschätzten Grenzwertes ist dringend geboten
Der Vorschlag der Bundesregierung zu einer breit gefächerten Videoüberwachung von eventuellen Fahrverboten in Städten in Verbindung mit einem automatisierten Abgleich des Kennzeichens mit dem zentralen Zulassungsregister ist ein politischer Schnellschuss, der die ganze Hilflosigkeit der Politik im Umgang mit den drohenden Fahrverboten für Diesel der Normen Euro 5 und schlechter widerspiegelt.
Nachdem die Bundesregierung gerade noch die Verhältnismäßigkeit von flächendeckenden Fahrverboten infrage gestellt hatte, holt sie jetzt zu einem Rundumschlag aus, der nicht nur hinsichtlich der praktischen verkehrlichen, personellen und finanziellen Auswirkungen seiner Umsetzung unausgegoren ist. Der Vorstoß lässt auch hinsichtlich der geplanten massenumfänglichen Überwachung der Verkehrsteilnehmer keinerlei Verhältnismäßigkeit erkennen. Wie wenig durchdacht dieser Vorschlag ist, wird deutlich, wenn man sich vor Augen führt, dass hier ein weitgehender, unverhältnismäßiger Eingriff in die durch Artikel 1 und 2 des Grundgesetzes geschützten Persönlichkeitsrechte der Bürger in der Absicht vorgeschlagen wird, die von der Bundesregierung selbst als unverhältnismäßig eingestufte, flächendeckende Fahrverbote zu kontrollieren.
Dauerüberwachung per Video verstößt gegen Grundgesetz
Nach Einschätzung des AvD ist ebenso wenig nachvollziehbar, wieso die pauschale Erfassung von Kennzeichen und Fahrzeuginsassen zum Zweck der Fahrverbotsüberwachung rechtlich zulässig sein soll. Würde doch auch hier der gesamte fließende Verkehr über einen längeren Zeitraum ? einschließlich jener Fahrzeuge, die nicht im Verdacht stehen von einem Fahrverbot betroffen zu sein ? erfasst und die so erhobenen Daten zur Überprüfung von Diesel-Fahrverboten verarbeitet.
Ein vergleichbares Vorgehen hatte das OLG Oldenburg bereits in einer Grundsatzentscheidung (AZ Ss Bs 186/09) aus dem Dezember 2009 zur Dauerüberwachung des Sicherheitsabstands auf Autobahnen per Video alles unzulässig eingestuft, da dieses nicht mit dem Grundgesetz vereinbar sei.
Politik muss endlich Mut zur Fehlerkorrektur zeigen
Der AvD fordert die Bundesregierung auf, sich endlich mit Vernunft und Augenmaß der Sorgen vieler hunderttausend Autofahrer anzunehmen und eine nachhaltige Lösung zu finden, die die Zufahrt in die Städte mit allen ordnungsgemäß zugelassenen Fahrzeugen auch langfristig sichert. Zu diesen Maßnahmen sollte neben der Überprüfung der korrekten Positionierung der Messstationen auch eine Revision des fehlerhaften NO2-Grenzwerts zählen. Mit der Richtlinie 1999/30/EG hat die EU den Mitgliedsstaaten eine Stickstoffdioxid-Grenze von 40 µg NO2 pro Kubikmeter Luft auferlegt, die auf einer Schätzung der WHO basiert und bis heute von keinerlei wissenschaftlichen Erkenntnissen gestützt wird. Spätestens, nachdem die US-Umweltbehörde im April 2018 ihre Auffassung erneut bekräftigt hat, dass unterhalb eines Jahresmittelwerts von 100 µg NO2 keine Hinweise auf gesundheitliche Auswirkungen bestehen, und eine Expertengruppe des britischen Gesundheitsministeriums im August 2018 sogar die generellen Auswirkungen von NO2 auf die Sterblichkeit in Zweifel gezogen, scheint es dringend an der Zeit, eine Korrektur dieses offensichtlichen Fehlers vorzunehmen.
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Datum: 26.11.2018 - 16:00 Uhr
Sprache: Deutsch
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