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Widerruf Autokredit? Achtung bei Nachbelehrungen der Sparkassen-Tochter S-Kreditpartner

ID: 1674214

S-Kreditpartner verschickt Nachbelehrungen / Neue Widerrufsfrist beachten


(LifePR) - Vielfach lassen sich Autofinanzierungen auch Jahre nach Vertragsabschluss noch widerrufen, weil die Bank eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung verwendet hat. Nach Informationen von CLLB Rechtsanwälte ist die Sparkassen-Tochter S-Kreditpartner nun dazu übergegangen, sog. Nachbelehrungen an ihre Kunden zu verschicken, um damit die Fehler in der von ihr verwendeten Widerrufsbelehrung zu korrigieren. Daher sollten betroffene Kreditnehmer, die ihre Autofinanzierung widerrufen möchten, aufpassen: Durch die Nachbelehrung kann eine neue Widerrufsfrist in Lauf gesetzt werden und der Widerruf deshalb nicht mehr zeitlich unbegrenzt möglich sein.

Der Widerruf einer Autofinanzierung kann für viele Verbraucher finanziell äußerst lukrativ sein. Durch den Abgasskandal, drohenden Fahrverboten und Wertverlust der Fahrzeuge ist der Widerrufsjoker besonders - aber nicht nur - für Diesel-Fahrer interessant geworden. Da bei Autofinanzierungen in der Regel sog. verbundene Geschäfte vorliegen, wird durch den erfolgreichen Widerruf nicht nur der Kreditvertrag, sondern auch der Kaufvertrag rückabgewickelt. Das hat zur Folge, dass der Verbraucher sein Fahrzeug an die Bank gibt und seine schon geleisteten Raten zurückerhält. Der Widerruf der Autofinanzierung ist aber nicht vom Abgasskandal abhängig oder davon ob es sich bei dem finanzierten Fahrzeug um einen Diesel oder Benziner handelt. Grundsätzlich ist der Widerruf möglich, wenn die Bank eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung verwendet hat.

?Fehler, die zum Widerruf des Autokredits berechtigen, sind vielen Banken unterlaufen, auch der Sparkassen-Tochter S-Kreditpartner. So fehlen Hinweise zu verbundenen Geschäften oder Informationen zu den Rechtsfolgen des Widerrufs. Hinzu kommen fehlerhafte Angaben zu den Tageszinsen. Diese Fehler führen dazu, dass sich die Autofinanzierungen mit S-Kreditpartner widerrufen lassen, weil die Widerrufsfrist nie in Lauf gesetzt wurde?, erklärt Rechtsanwalt Thomas Sittner, LL.M., Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, CLLB Rechtsanwälte.





Offensichtlich geht die Sparkassen-Tochter inzwischen selbst davon aus, dass ihr Fehler unterlaufen sind, die den Widerruf ermöglichen und verschickt daher Nachbelehrungen an ihre Kunden. ?Die Tatsache, dass diese Nachbelehrungen verschickt werden, zeigt, dass Darlehensnehmer gute Aussichten haben, ihre Autofinanzierung bei S-Kreditpartner zu widerrufen. Allerdings muss der Widerruf dann jetzt erklärt werden, weil durch die Nachbelehrung eine neue Widerrufsfrist in Lauf gesetzt wird?, so Rechtsanwalt Sittner.

Mehr Informationen: https://www.cllb.de/

CLLB Rechtsanwälte steht für herausragende Expertise auf dem Gebiet des Zivilprozessrechts. Die Ausarbeitung und erfolgreiche Umsetzung einer zielführenden Prozessstrategie ist nicht nur in Großverfahren mit mehreren hundert geschädigten Investoren ein entscheidender Faktor. Auch komplexe Einzelverfahren gerade mit internationalem Bezug können nur durch den Einsatz spezifischer Erfahrung und detaillierter Sach- und Rechtskenntnis optimal geführt werden. Unsere Anwälte sind deshalb mit der Funktionsweise von Finanzprodukten der geregelten und ungeregelten Märkte bestens vertraut, als Kapitalmarktrechtspezialisten ausgewiesen und verfügen über langjährige, d.h. zum Teil mehr als zehnjährige, einschlägige Jusitizerfahrung vor Gerichten in der gesamten Bundesrepublik. Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte wurde im Jahr 2004 in München gegründet und konnte sich durch zahlreiche Erfolge in aufsehenerregenden Verfahren bereits nach kurzer Zeit etablieren. Beinahe zwangsläufig war deshalb die Erweiterung der Repräsentanz mit Eröffnung eines weiteren Standortes in der Bundeshauptstadt Berlin im Jahr 2007. Neben den vier Gründungspartnern István Cocron, Steffen Liebl, Dr. Henning Leitz und Franz Braun, deren Anfangsbuchstaben für die Marke "CLLB" stehen, sind mit Alexander Kainz (2008) und Thomas Sittner (2017) zwei weitere Partner für den Mandantenerfolg verantwortlich. Mittlerweile vertreten zwölf Rechtsanwälte von CLLB die rechtlichen Interessen ihrer Mandanten. Sie sind dabei vorwiegend auf Klägerseite tätig und machen für sie Schadensersatzforderungen geltend. Das heißt kurz zusammengefaßt: Wir können Klagen.


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CLLB Rechtsanwälte steht für herausragende Expertise auf dem Gebiet des Zivilprozessrechts. Die Ausarbeitung und erfolgreiche Umsetzung einer zielführenden Prozessstrategie ist nicht nur in Großverfahren mit mehreren hundert geschädigten Investoren ein entscheidender Faktor. Auch komplexe Einzelverfahren gerade mit internationalem Bezug können nur durch den Einsatz spezifischer Erfahrung und detaillierter Sach- und Rechtskenntnis optimal geführt werden. Unsere Anwälte sind deshalb mit der Funktionsweise von Finanzprodukten der geregelten und ungeregelten Märkte bestens vertraut, als Kapitalmarktrechtspezialisten ausgewiesen und verfügen über langjährige, d.h. zum Teil mehr als zehnjährige, einschlägige Jusitizerfahrung vor Gerichten in der gesamten Bundesrepublik. Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte wurde im Jahr 2004 in München gegründet und konnte sich durch zahlreiche Erfolge in aufsehenerregenden Verfahren bereits nach kurzer Zeit etablieren. Beinahe zwangsläufig war deshalb die Erweiterung der Repräsentanz mit Eröffnung eines weiteren Standortes in der Bundeshauptstadt Berlin im Jahr 2007. Neben den vier Gründungspartnern István Cocron, Steffen Liebl, Dr. Henning Leitz und Franz Braun, deren Anfangsbuchstaben für die Marke "CLLB" stehen, sind mit Alexander Kainz (2008) und Thomas Sittner (2017) zwei weitere Partner für den Mandantenerfolg verantwortlich. Mittlerweile vertreten zwölf Rechtsanwälte von CLLB die rechtlichen Interessen ihrer Mandanten. Sie sind dabei vorwiegend auf Klägerseite tätig und machen für sie Schadensersatzforderungen geltend. Das heißt kurz zusammengefaßt: Wir können Klagen.



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Datum: 26.11.2018 - 14:40 Uhr
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