Betrugssoftware, Fahrverbote, keine Hardware-Nachrüstung. Jetzt Ansprüche individuell geltend machen!
Dieselfahrer werden von Autoherstellern und Politik im Stich gelassen.
(IINews) - Achtung: Die neue Musterfeststellungsklage gilt nur für sehr wenige Halter abgasmanipulierter Fahrzeuge und bringt keinen Schadensersatz! Gewerblich genutzte Fahrzeuge sind ohnehin davon ausgeschlossen.
•Software-Updates sorgen in vielen Fällen für weitere Probleme.
Vorsicht bei Angeboten angeblich „ohne Risiko“:
Sie sollten das "Kleingedruckte" genau lesen. In allen uns bekannten "risikolosen" Angeboten, zahlen Sie erfolgsabhängig, das heißt, die Geltendmachung Ihrer Rechte erfolgt eben nicht kostenlos und ohne Risiko.
•Solche Versprechungen machen die hier berichtenden BSZ Vertrauensanwälte nicht!
Diese BSZ Vertrauensanwälte sind hochspezialisierte Experten. Bei ihnen bekommen Sie exzellente Arbeit zu vernünftigen Konditionen. Vollmundige Versprechungen überlassen sie anderen.
Der Erfolg gibt ihnen Recht: Diese BSZ e.V. Vertrauensanwälte haben ohne falsche Versprechungen mittlerweile für eine Vielzahl geschädigter Dieselfahrer juristische Erfolge erreicht.
Achtung: Zum Jahresende 2018 verjähren unwiderruflich Ihre Ansprüche auf Schadensersatz gegen VW und die VW-Händler, wenn in Ihrem Fahrzeug ein EA 189 Motor verbaut ist!
•Diese BSZ e.V. Vertrauensanwälte erläutern Ihnen, welche Möglichkeiten Sie haben, ein finanzielles Desaster zu vermeiden.
Übrigens: Wenn Sie mit diesen Rechtsanwälten Ihre Ansprüche individuell geltend machen, kommen Sie auch sehr viel schneller zu Ihrem Geld, als durch die neue Musterfeststellungsklage. Die wird allein mehrere Jahre brauchen, bis über sie entschieden worden ist. Danach müssen Sie dann ohnehin noch individuell klagen, um überhaupt an Schadensersatz zu gelangen.
•In den Augen dieser Anwälte ist die Musterfeststellungsklage deshalb nur eine „Beruhigungspille“ mit Mogelpackung-Charakter.
•Wenn Sie Ihr Fahrzeug gewerblich oder als Selbstständiger beruflich nutzen oder genutzt haben, sind Sie vom Musterverfahren sowieso ausgeschlossen.
Für Fördermitglieder der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „Abgasskandal“ prüfen diese Anwälte Ihren Fall individuell und nennen Ihnen Kosten und Risiko. Erst dann entscheiden Sie, ob die Anwälte für Sie tätig werden sollen.
Alle Fördermitglieder der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Abgasskandal können eine kostenlose Erstberatung in Anspruch nehmen.
Die BSZ e.V. Vertrauensanwälte helfen Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Rechte. Sie machen für Sie Schadensersatzansprüche geltend. Sie haben bereits eine Vielzahl von erfolgreichen Verfahren gegen VW, Audi und Porsche geführt.
Nochmals: Zum Jahresende droht in einigen Fällen unwiderruflich Verjährung. Zögern Sie nicht, der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Abgasskandal beizutreten, sonst werden Sie auf Ihrem finanziellen Schaden sitzen bleiben.
Betroffene Autokäufer können der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Abgas-Skandal beitreten. Die BSZ e.V. Vertrauensanwälte erläutern Ihnen gern, was Sie unternehmen müssen, damit Sie am Ende nicht auf Ihrem Schaden sitzen bleiben.
•Wenn Sie zu den geschädigten Fahrzeug-Besitzern gehören, bieten die hier berichtenden BSZ e.V. Vertrauensanwälte Fördermitgliedern der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Abgas-Skandal eine kostenfreie Erstberatung an.
Die BSZ e.V. Vertrauensanwälte prüfen für betroffene Autobesitzer Verjährung, Rücktritts-, Rückabwicklungs- und Schadensersatzansprüche.
Betroffene Fahrzeugbesitzer können sich gerne der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Abgas-Skandal anschließen und von qualifizierten BSZ e.V. Vertrauensanwälte ihre Rechte prüfen und wahrnehmen lassen.
Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Vertrauensanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Abgas-Skandal anschließen.
Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft Abgas-Skandal kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.
Direkter Link zum Kontaktformular:
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Telefax: 06071-9816829
E-Mail: bsz-ev(at)t-online.de
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu
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Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung aktueller Anlegerschutz Nachrichten seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen, die über das Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.
Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.
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Datum: 25.11.2018 - 11:31 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1673865
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Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Horst Roosen
Stadt:
Dieburg
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Kategorie:
Automobilindustrie
Anmerkungen:
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