Amtsgericht München - Kein Herz für Messis?
Wer regelmäßig seine Miete bezahlt, darf sich in seiner Wohnung auch frei entfalten - fast. Manche"Entfaltung" geht dann doch zu weit.
(IINews) - Langjähriger Mieter, die Miete immer pünktlich bezahlt und keinen Lärm veranstaltet. Klingt gut, reicht aber leider nicht aus. Es gibt noch andere Themen, die einen Vermieter ernsthaft auf die Palme bringen können. Dies musste die Mieterin einer Dachgeschosswohnung in München kürzlich erfahren, als sie vom Amtsgericht fristlos zum Auszug verdonnert wurde.
Messi-Mieterin fliegt auf
Als sich die Nachbarn über den strengen Geruch aus der Wohnung einer Münchner Mieterin beschwerten, stand schnell die Vermieterin vor der Tür. Bei der Besichtigung bot sich ihr ein Anblick, der sie wahrscheinlich noch heute verfolgt. Der Boden war komplett mit Schutt und Müll bedeckt. Im Schlafzimmer lag er so hoch, dass es nicht mehr betretbar war. Angebrochene Dosen mit Katzenfutter lagen in einer offenen Kiste. Das Parkett war so stark durchweicht, dass sich in der darunter liegenden Wohnung Wasserflecken an der Decke bildeten.
Keine Einsicht bei der Müllsammlerin
Trotz der eindeutigen Situation, konnte die Müllliebhaberin kein Verschulden erkennen. Sie wehrte sich gegen die umgehend ausgesprochene Wohnungskündigung und der Vermieterin blieb nur, die Kündigung des Mietvertrages mit einem Anwalt vor Gericht durchzusetzen. Dort argumentierte der Rechtsanwalt der Mieterin, dass es seiner Mandantin frei stehen würde, ihre Wohnung in "unaufgeräumten" Zustand zu halten. Zur Verblüffung der Anwesenden führte der Anwalt weiter aus, dass es sich bei den Müllbergen lediglich um die vorübergehende Vorbereitung zu einer größeren Renovierung gehandelt habe. Die Schuld der Mieterin an dem Wasserschaden räumte der Advokat ein, bezeichnete sie jedoch als unwesentlich, da das Haus in einem abgewohnten und renovierungsbedürftigen Zustand sei.
Das Amtsgericht München versteht keinen Spaß
Die zuständige Richterin konnte den Ausführungen des Rechtsanwalts in keiner Weise folgen. Das deutsche Mietrecht verlangt zwar eine Interessenabwägung zwischen den Parteien, die aber in diesem Fall eindeutig zugunsten der Vermieterin ausging. Nach Meinung des Gerichts handelte es sich bei der Vermittlung der Wohnung um eine langjährige fortgesetzte Verletzung des Mietvertrages. Zudem ließ die Mieterin keinerlei Schuldbewusstsein erkennen, vielmehr beleidigte sie ihre Vermieterin während des Verfahrens. Im Ergebnis erkannte das Gericht die fristlose Kündigung als wirksam an und verpflichtete die Mieterin, umgehend auszuziehen (Amtsgericht München, Aktenzeichen 416 C 5897/18).
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Rechtsanwalt Eckhard Schütt
Fachanwalt für Mietrecht und WEG-Recht
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Datum: 23.11.2018 - 11:35 Uhr
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