KÜS: Winterreifenpflicht in Europa unterschiedlich geregelt (FOTO)
(ots) -
Nachdem der lange, heiße und trockene Sommer nun doch endgültig
vorbei ist, hält der Winter bei uns und in vielen Ländern Europas
Einzug. Er scheint dies direkt zu tun, ohne Umweg über den Herbst.
Die Verkehrsteilnehmer finden auf den Straßen plötzlich ganz andere
Voraussetzungen vor. Nicht mehr die trockene und heiße Piste sorgt
für eine sichere und unkomplizierte Fahrt, sondern Regen, Schnee oder
gar Eis kann die Fahrbahn zu gefährlich glattem Untergrund werden
lassen. Das heißt natürlich auch, dass das Fahrzeug auf Winterreifen
stehen sollte. Für die Fahrt zur Arbeit, aber auch für den Trip in
den Wintersport, bringt das ein großes Plus an Sicherheit. Sollte man
dabei Ländergrenzen überschreiten, muss man die dortigen Bestimmungen
zur Winterbereifung kennen. Die Vorschriften sind in Europa sehr
unterschiedlich. Die KÜS hat sie für die wichtigsten
Wintersportregionen zusammengefasst.
Für Deutschland gilt die Regelung von 2010. Winter- oder
Allwetterreifen sind bei winterlichen Bedingungen für Pkw und
Motorräder auf allen Achsen Pflicht. Die Mindestprofiltiefe ist
gesetzlich mit 1,6 Millimetern festgelegt. Die KÜS empfiehlt jedoch
mindestens vier Millimeter. Schneeketten sollten mitgeführt werden.
Beim Winterreifen-Neukauf sollte auf die Kennzeichnung mit dem
Alpine-Symbol geachtet werden.
Ein Verstoß kostet 60 Euro Bußgeld und es gibt einen Punkt in
Flensburg. Kommt es zu einer Behinderung des Verkehrs, so werden 80
Euro und ein Punkt fällig. Mittlerweile wird auch der Halter, der
eine falsche Bereifung akzeptiert, mit 75 Euro und einem Punkt
belangt.
In der Schweiz gibt es keine landesweite Winterreifenpflicht, die
Reifen müssen jedoch für den Winter geeignet sein. Bei
Verkehrsbehinderungen mit nicht der Witterung angepasster Bereifung
werden Geldbußen verhängt, bei Unfällen mit Sommerreifen auf glatter
Fahrbahn droht eine Mithaftung. Schneeketten müssen mitgeführt
werden, die Pflicht zur Nutzung wird mit besonderen Schildern vor Ort
angezeigt. Die vorgeschriebene Profiltiefe liegt bei 1,6 Millimetern,
die KÜS empfiehlt mindestens vier Millimeter.
Österreich hat keine generelle Winterreifenpflicht. Es müssen
jedoch bei winterlichen Straßenverhältnissen Winterreifen oder
Schneeketten montiert sein. Sogenannte M+S-Reifen (Matsch und Schnee)
müssen fünf Millimeter Profil (Diagonalreifen) oder vier Millimeter
(Radialreifen) aufweisen, sonst gelten sie nicht als Winterreifen.
Ganzjahresreifen müssen eine M+S-Kennzeichnung haben, nur dann gelten
sie als Winterreifen. Wer zwischen November und dem 15. April bei
winterlichen Straßenverhältnissen mit Sommerreifen fährt, kann mit 35
Euro Bußgeld zur Kasse gebeten werden, bei Verkehrsgefährdung kann
das bis zu 5.000 Euro kosten.
In Frankreich gibt es keine Winterreifenpflicht. In den
Wintersportgebieten geht es jedoch nicht ohne entsprechende
Bereifung. Kurzfristig kann durch entsprechende Beschilderung eine
Winterreifenpflicht angeordnet werden, die Mindestprofiltiefe muss
dann 3,5 Millimeter betragen. Schneekettenpflicht wird ebenfalls per
Beschilderung angezeigt, die Höchstgeschwindigkeit mit Ketten liegt
bei 50 Stundenkilometern. Bei Verstößen gegen die angeordneten
Maßnahmen werden 135 Euro Bußgeld fällig.
Slowenien hat eine Winterreifenpflicht zwischen dem 15. November
und 15. März des Folgejahres sowie bei winterlichen
Straßenverhältnissen. Die vorgeschriebene Mindestprofiltiefe liegt
bei drei Millimetern. Gefahren werden können auch Ganzjahresreifen,
ebenfalls mit mindestens drei Millimeter Profil. Schneeketten auf
Sommerreifen sind ebenfalls erlaubt. Bei Verstößen werden 120 Euro
fällig.
In Italien ist vor allem die Region Südtirol bei den
Wintersportlern beliebt. Eine grundsätzliche Winterreifenpflicht gibt
es nicht. Allerdings regeln das einzelne Regionen unterschiedlich. So
darf beispielsweise im Stadtgebiet Bozen und auf der Brennerautobahn
von November bis April nur mit Winterreifen gefahren werden, auf den
Straßen der Provinz Bozen ist die Winterreifenpflicht
situationsabhängig. Im Aostatal gilt von Oktober bis April eine
Winterreifenpflicht, alternativ Schneeketten auf Sommerreifen.
Schneeketten können temporär per Beschilderung angeordnet werden. Es
empfiehlt sich, in der Region vor dem Urlaub nachzufragen. Die
Bußgelder liegen zwischen 80 und 340 Euro.
Die KÜS empfiehlt aufgrund der sehr unterschiedlichen Handhabungen
der Winterreifenpflicht in den bekannten Wintersportgebieten
grundsätzlich die Montage der entsprechenden Reifen mit einer
Profiltiefe von mindestens vier Millimetern. Das Mitführen von
Schneeketten wird empfohlen. Eine gründliche Information zu den
Vorschriften in Sachen Winterreifen vor dem Urlaub empfiehlt sich.
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KÜS
Hans-Georg Marmit
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Datum: 22.11.2018 - 14:22 Uhr
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