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EU-Richtlinie gegen Plastikmüll in der Umwelt: Bundesumweltministerin Schulze muss Führungsrolle bei Abfallvermeidung und Meeresschutz übernehmen

ID: 1673091


(ots) - Das Ziel, 90 Prozent der Plastikflaschen ab 2025
getrennt zu sammeln, muss in der EU-Richtlinie beibehalten werden -
Europaweites Minderungsziel von 25 Prozent für Einwegbecher und
To-go-Lebensmittelverpackungen muss kommen - Verbote müssen auch für
beschichtete Einwegprodukte aus Papier und Bioplastik gelten -
EU-weite Einführung von Systemen zur erweiterten
Herstellerverantwortung statt freiwilliger Vereinbarungen notwendig -
Wiederverwendungsquoten für Verpackungen und Pfandsysteme müssen
Kernelemente einer Strategie gegen Plastikmüll sein

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) begrüßt die von der EU-Kommission
im Rahmen der Plastikstrategie vorgelegte Richtlinie zur Verringerung
der Auswirkungen bestimmter Kunststoffprodukte auf die Umwelt.
Allerdings weisen sowohl der Richtlinienentwurf der Kommission als
auch die Position des EU-Rats deutliche Schwachpunkte auf, die nach
Einschätzung des Umwelt- und Verbraucherschutzverbandes den
nachhaltigen Erfolg der angestoßenen Regelung gefährden könnten. Bei
den aktuell in Brüssel stattfindenden Trilogverhandlungen zwischen
den Europäischen Institutionen, die voraussichtlich im Dezember
abgeschlossen sein sollen, muss Bundesumweltministerin Schulze
deshalb ihren Einfluss geltend machen und eine europäische
Führungsrolle bei der Vermeidung von Abfällen und dem Schutz der
Meere übernehmen.

Die DUH fordert Ministerin Schulze auf, sich für die Beibehaltung
des Ziels zur getrennten Sammlung von 90 Prozent der Plastikflaschen
ab 2025 sowie für ein europaweites Minderungsziel von mindestens 25
Prozent für Einwegbecher und To-go-Lebensmittelverpackungen
einzusetzen. Ebenso notwendig ist es, Einwegprodukte aus Bioplastik
und mit Kunststoff beschichtetem Papier zu verbieten.

"Plastikflaschen verschmutzen Gewässer und Strände besonders




häufig. Deshalb ist die von der EU-Kommission und dem Europäischen
Parlament vorgeschlagene Getrennterfassungsquote für Plastikflaschen
in Höhe von 90 Prozent ab 2025 ganz besonders wichtig. Die Position
des EU-Rats, das Sammelziel auf das Jahr 2030 zu verschieben, führt
zu einer weiteren jahrelangen Verschmutzung der Umwelt und nimmt den
Druck für ein schnelles Handeln", warnt die Stellvertretende
DUH-Bundesgeschäftsführerin Barbara Metz.

"Aber auch der Vorschlag des EU-Rats, Plastikflaschen mit anderen
Verpackungen gemischt zu sammeln und die Berechnung der
Erfassungsquote anhand der anfallenden Abfallmengen und nicht der in
Verkehr gebrachten Flaschen zu berechnen, bietet EU-Mitgliedstaaten
mit niedrigen Ambitionen unnötigerweise Schlupflöcher. Dadurch wird
der konsequente Ansatz der Getrennterfassung von Plastikflaschen und
die Erreichung möglichst hoher Sammelmengen unterlaufen", erklärt
Metz weiter.

Thomas Fischer, Leiter der DUH für Kreislaufwirtschaft kritisiert:
"Einweg-Coffee-to-go-Becher und Wegwerfboxen für Fast Food stellen
ein besonders großes Umweltproblem dar. Immer mehr Nahrungsmittel
werden unterwegs konsumiert und Verpackungsabfälle achtlos in der
Umwelt entsorgt. Um diesen Trend zu stoppen, ist die Umsetzung des
vom EU-Parlament vorgeschlagenen europaweiten Minderungsziels von
mindestens 25 Prozent für Einwegbecher und
To-go-Lebensmittelverpackungen dringend notwendig. Das würde vor
allem umweltfreundlichen und abfallarmen Mehrwegalternativen einen
Push geben. Die von der EU-Kommission und dem Rat vorgeschlagene
Maßnahme frei wählbarer Minderungsziele, lässt es an Wirksamkeit
fehlen und kommt der Verpackungsindustrie entgegen."

Verbote müssen auch für Einwegprodukte aus Bioplastik und mit
Kunststoff beschichtetem Papier gelten. Verbote für Papierteller mit
Kunststoffbeschichtung dürfen nicht, wie vom Rat vorgeschlagen, bis
2023 aufgeschoben werden. Biologisch abbaubare Kunststoffe müssen,
wie vom Parlament gefordert, auch in Zukunft im Geltungsbereich der
Richtlinie enthalten sein. Eine Prüfung ohnehin nicht realistischer
Standards zum marinen biologischen Abbau, wie von der Kommission und
vom Rat unterstützt, und eine damit verbundene Neubewertung von
Einwegprodukten aus Bioplastik, sind nicht akzeptabel.

"Selbst, wenn es zukünftig Kunststoffe geben sollte, die im
marinen Umfeld problemlos abbaubar sind, wäre damit das Problem der
Ressourcenverschwendung durch die unreflektierte Nutzung von
Einwegprodukten nicht gelöst. Auch könnte ein solcher Standard dazu
beitragen, dass der Verbrauch von Einwegprodukten und deren
unreflektierte Entsorgung in der Umwelt dramatisch ansteigt", warnt
Fischer.

Bislang werden viele Hersteller für die Auswirkungen der von ihnen
in Verkehr gebrachten und in der Umwelt entsorgten Produkte, wie zum
Beispiel Zigarettenfilter aus Plastik, nicht zur Verantwortung
gezogen. Damit sich dies ändert, müssen EU-weit Systeme der
erweiterten Herstellerverantwortung ohne Ausnahmen vorgeschrieben
werden, so wie es die EU-Kommission und das Parlament vorgeschlagen
haben. Wirksame Maßnahmen zur erweiterten Herstellerverantwortung und
zur Verbrauchsminderung dürfen nicht, wie vom Rat empfohlen, durch
freiwillige Vereinbarungen ersetzt werden.

Der vom EU-Parlament vorgeschlagene verpflichtende Anteil von 35
Prozent Recyclingmaterial für Plastikflaschen ist eine besonders
wichtige Maßnahme, um ein qualitativ hochwertiges
Bottle-to-Bottle-Recycling und die Schließung von Stoffkreisläufen zu
erreichen. Deshalb sollte dieses Ziel unbedingt verbindlich in die
Richtlinie zur Verringerung der Auswirkungen bestimmter
Kunststoffprodukte auf die Umwelt aufgenommen werden. Der Vorschlag
des Rats, wonach der Einsatz von 35 Prozent Recyclingmaterial in
Plastikflaschen lediglich "anzustreben" sei, ist inakzeptabel und
untergräbt die Wirksamkeit des Ziels.

Besonders problematisch ist der Vorschlag des EU-Rats,
Einwegprodukte anhand der Wahrscheinlichkeit einer unsachgemäßen
Entsorgung in der Umwelt definieren zu wollen. Die Möglichkeit des
Litterings soll dabei von der Größe einer Verpackung oder eines
Produkts abhängig sein. Dies könnte dazu führen, dass beispielsweise
größere Plastikflaschen oder Essensverpackungen einfach aus dem
Geltungsbereich ausgenommen werden. Die Definition eines
Einwegplastikprodukts sollte, wie von der EU-Kommission und dem
Parlament vorgesehen, allein durch die sinnvolle Abgrenzung zu
Mehrwegprodukten erfolgen.

"Leider fehlt in den bisherigen Verhandlungspositionen aller
europäischen Institutionen die Festlegung verbindlicher
Wiederverwendungsquoten für Getränke-, Verkaufs- und
Transportverpackungen, die zu einer dauerhaften und wirksamen
Reduktion des Eintrags umweltschädlicher Einweg-Plastikartikel in die
Umwelt führen würden. Wir fordern Bundesumweltministerin Schulze
deshalb dazu auf, sich im Sinne des Umweltschutzes und im Interesse
der Bürgerinnen und Bürger für Mehrwegsysteme in Europa und
Deutschland einzusetzen", sagt Metz.

Links:

Schreiben der DUH an Bundesumweltministerin Svenja Schulze zur
Einnahme einer Führungsrolle bei Abfallvermeidung und Meeresschutz:
http://l.duh.de/p181122a

Forderungspapier einer Plastikstrategie für Deutschland:
https://www.duh.de/projekte/plastikstrategie/

Infopapier zu Bioplastik: https://www.duh.de/bioplastik/



Pressekontakt:
Barbara Metz, Stellvertretende Bundesgeschäftsführerin
0170 7686923, metz(at)duh.de

Thomas Fischer, Leiter Kreislaufwirtschaft
030 2400 86743, 0151 18256692, fischer(at)duh.de

DUH-Pressestelle:
Andrea Kuper, Ann-Kathrin Marggraf
030 2400867-20, presse(at)duh.de
www.duh.de, www.twitter.com/umwelthilfe, www.facebook.com/umwelthilfe

Original-Content von: Deutsche Umwelthilfe e.V., übermittelt durch news aktuell


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Datum: 22.11.2018 - 10:38 Uhr
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