Rheinische Post: Kommentar: Grippeimpfstoff muss besser verteilt werden
(ots) - In Deutschland erkranken jedes Jahr bis zu zehn
Millionen Menschen an Influenza. Bei besonders starken Grippewellen
können es auch mehr werden. In manchen Betrieben liegen in dieser
Zeit ganze Abteilungen flach. Die Grippe schadet vornehmlich der
Gesundheit, aber auch der Wirtschaft. Eine breite Versorgung von
Impfstoffen ist deshalb nur folgerichtig. Nun kommt es aber Jahr für
Jahr vor, dass Arztpraxen Engpässe melden. Das hat gleich zwei
Gründe. Beiden kann man entgegenwirken. Zum einen ist so mancher Arzt
äußerst vorsichtig, wenn es um die Impfstoffmenge geht, die er
bestellt. Häufig ist sie zu niedrig angesetzt. Zum anderen, und das
ist viel problematischer, funktioniert die regionale Verteilung nicht
gut. Praxen und Apotheken, die keine Impfdosen mehr haben, können
nicht ohne Weiteres aus anderen, besser versorgten Regionen Nachschub
ordern. Der Vorstoß von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn, dies
nun zu erleichtern, ist richtig. Es fehlt bisher nur ein konkretes
Vorgehen. Künftig wäre eine zentrale Erfassung des Impfbedarfs
sinnvoll. Die Länder Berlin, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern
geben seit Jahren eine Art Sammelbestellung für den Grippeimpfstoff
ab. Es könnte auch ein Modell für den Bund sein.
www.rp-online.de
Pressekontakt:
Rheinische Post
Redaktion
Telefon: (0211) 505-2621
Original-Content von: Rheinische Post, übermittelt durch news aktuell
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Datum: 21.11.2018 - 20:24 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1672896
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner:
Stadt:
Düsseldorf
Telefon:
Kategorie:
Politik & Gesellschaft
Anmerkungen:
Dieser Fachartikel wurde bisher 24 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
"Rheinische Post: Kommentar: Grippeimpfstoff muss besser verteilt werden
"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Rheinische Post (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).