Ständiger Rat berät weiteres Vorgehen zu den Ergebnissen der MHG-Studie
(ots) - Der Ständige Rat (StR) hat sich auf seiner heutigen
Sitzung mit den Konsequenzen aus der Studie "Sexueller Missbrauch an
Minderjährigen durch katholische Priester, Diakone und männliche
Ordensangehörige im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz"
(MHG-Studie) befasst und das weitere Vorgehen zur Abschlusserklärung
der Herbst-Vollversammlung der Deutschen Bischofskonferenz erörtert.
In der Erklärung von Fulda wurden mehrere Schritte benannt, die es
zeitnah anzugehen gilt. In fünf Teilprojekten, entsprechend der
Erklärung von Fulda, wird die Arbeit aufgenommen. Diese Projekte
sind:
- Aktenführung: Standardisierung in der Führung der Personalakten
der Kleriker;
- Unabhängige Anlaufstellen: Angebot externer unabhängiger
Anlaufstellen zusätzlich zu den diözesanen Ansprechpersonen für
Fragen sexuellen Missbrauchs;
- Unabhängige Aufarbeitung: Klärung insbesondere, wer über die
Täter hinaus institutionell Verantwortung für das
Missbrauchsgeschehen in der Kirche getragen hat;
- Anerkennung: Fortentwicklung des Verfahrens zur Anerkennung
erlittenen Leids;
- Monitoring: Verbindliches überdiözesanes Monitoring für die
Bereiche der Intervention und der Prävention.
Für die Umsetzung der fünf Teilprojekte ist der Beauftragte für
Fragen des sexuellen Missbrauchs im kirchlichen Bereich und für
Fragen des Kinder- und Jugendschutzes der Deutschen
Bischofskonferenz, Bischof Dr. Stephan Ackermann, verantwortlich. Er
wird dabei eng die Kommunikation und Abstimmung mit dem Unabhängigen
Beauftragten für Fragen des sex. Kindesmissbrauchs, Johannes-Wilhelm
Rörig, suchen. Bereits begonnen wurde die festgelegte Überarbeitung
der Leitlinien und der Rahmenordnung Prävention.
Der StR hat sich auch mit den in der Erklärung der Herbst-
Vollversammlung genannten spezifischen Herausforderungen befasst, die
sich für die Kirche ergeben. Dort heißt es: "Fragen nach der
zölibatären Lebensform der Priester und nach verschiedenen Aspekten
der kath. Sexualmoral werden wir unter Beteiligung von Fachleuten
verschiedener Disziplinen in einem transparenten Gesprächsprozess
erörtern." Dazu wird dem StR bis zur nächsten Sitzung ein Arbeitsplan
vorgelegt.
Der StR unterstützt außerdem den Vorschlag, interdiözesane
Strafgerichtskammern für Strafverfahren nach sex. Missbrauch auf dem
Gebiet der Deutschen Bischofskonferenz zu errichten. Dafür wird sich
der StR mit den entsprechenden Stellen in Rom in Verbindung setzen.
Außerdem sieht er Reformerfordernisse im Bereich des kirchlichen
Rechts und des Prozessrechts. Die dt. Bischöfe sind bereit, auf
weltkirchlicher Ebene mitzuhelfen, das Kirchenrecht in dieser
Hinsicht weiterzuentwickeln. Sie nehmen außerdem den Aufbau einer
kirchlichen Verwaltungsgerichtsbarkeit erneut in den Blick.
Im Fokus aller Bemühungen steht der Schutz vor sex. Missbrauch an
Minderjährigen und Schutzbefohlenen. Das hat höchste Priorität. Der
StR hat den Anspruch an Konsequenz, Transparenz und Dringlichkeit
bekräftigt und drängt auf eine entschlossene Durchführung. Der StR
und die Vollversammlung werden bei jeder Sitzung über den aktuellen
Stand und die Entwicklungen beraten.
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Datum: 20.11.2018 - 14:25 Uhr
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