Energiesammelgesetz gefährdet geplante Investitionen in Solaranlagen / Umstrittene Anpassung der Einspeisevergütung zum 1. Januar
(ots) - Die von der Bundesregierung vorgesehenen
Einschnitte bei der Einspeisevergütung für Sonnenstrom gefährden die
Durchführung bereits geplanter Investitionsvorhaben von
Bürgerenergiegesellschaften. Davor warnt der Genossenschaftsverband
Bayern (GVB) anlässlich der heutigen Anhörung zum umstrittenen
Energiesammelgesetz im Bundestag. Der kürzlich verabschiedete
Kabinettsentwurf sieht schon ab dem 1. Januar 2019 drastische
Kürzungen von 20 Prozent für Photovoltaik-Dachanlagen (40 bis 750
Kilowatt) vor. Davon betroffen wären auch Vorhaben, die sich derzeit
im Planungsstadium befinden und nicht bis zum Jahreswechsel
fertiggestellt werden.
Dazu kommentiert GVB-Präsident Jürgen Gros: "Wer für 2019 den
Betriebsstart einer Dachanlage geplant hat, dem entzieht das
Energiesammelgesetz in seiner jetzigen Form schlagartig die
Kalkulationsgrundlage. Das torpediert auch aktuelle
Investitionsvorhaben vieler Energiegenossenschaften in Bayern. Sie
haben mit anderen Rahmenbedingungen gerechnet und sind womöglich
schon vertragliche Verpflichtungen eingegangen. Der Gesetzgeber ist
deshalb gefragt, den Entwurf des Energiesammelgesetzes anzupassen.
Engagement am Energiemarkt setzt Planungssicherheit und
Vertrauensschutz voraus."
Der Genossenschaftsverband Bayern e.V. (GVB) vertritt die
Interessen von 1.260 genossenschaftlichen Unternehmen. Dazu zählen
244 Volksbanken und Raiffeisenbanken sowie mehr als 1.000 ländliche
und gewerbliche Unternehmen - darunter 261 Energiegenossenschaften -
mit insgesamt rund 50.000 Beschäftigten und 2,9 Millionen
Mitgliedern. Damit bilden die bayerischen Genossenschaften eine der
größten mittelständischen Wirtschaftsorganisationen im Freistaat.
(Stand: 31.12.2017)
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Datum: 20.11.2018 - 13:12 Uhr
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