Arzneimittelgesetz-Novelle: Nur manche Maßnahmen führen zu mehr Patientensicherheit
(ots) - Der am Freitag von Bundesgesundheitsminister Jens
Spahn vorgestellte Entwurf eines "Gesetzes für mehr Sicherheit in der
Arzneimittelversorgung" (GSAV) enthält durchaus gute Ansätze. Doch
manche darin enthaltenen Maßnahmen tragen gerade nicht zu einer
höheren Patientensicherheit bei. Andere wichtige Maßnahmen fehlen.
"Dass die Koordinierungsfunktion und Rückrufkompetenz der
Bundesoberbehörden, also des Bundesinstitutes für Arzneimittel und
Medizinprodukte (BfArM) und des Paul-Ehrlich-Institutes (PEI),
gestärkt werden sollen, begrüßen wir. Dadurch lassen sich unter
anderem Rückrufe effektiver durchführen und etwaige Engpässe
vermeiden", kommentiert Dr. Martin Weiser, Hauptgeschäftsführer des
Bundesverbandes der Arzneimittel-Hersteller e.V. (BAH), die
Gesetzesnovelle. "Leider fehlen weitergehende Maßnahmen, um die
Gefahr von Versorgungsengpässen zu verringern, wie etwa eine
gesetzliche Vorgabe, dass Krankenkassen mit mindestens drei
Herstellern Rabattverträge abschließen müssen", ergänzt Weiser.
Kritisch sieht Weiser zudem das Vorhaben, den Austausch von
Biosimilars zu forcieren: "Biologische Arzneimittel sind um ein
Vielfaches komplexer als chemisch definierte. Zur
Arzneimitteltherapiesicherheit gehört, dass Nebenwirkungsmeldungen
eindeutig identifizierbar und zurückzuverfolgen sind. Das muss
Vorrang vor allen Sparmaßnahmen haben. Eine Substitution, ohne dass
der behandelnde Arzt eine solche angeordnet hat, gefährdet die
Patientensicherheit.
Der Bundesverband der Arzneimittel-Hersteller e.V. (BAH) ist der
mitgliederstärkste Branchenverband der Arzneimittelindustrie in
Deutschland. Er vertritt die Interessen von mehr als 420
Mitgliedsunternehmen, die in Deutschland ca. 80.000 Mitarbeiter
beschäftigen. Das Aufgabenspektrum des BAH umfasst sowohl die
verschreibungspflichtigen als auch die nicht
verschreibungspflichtigen Arzneimittel sowie die stofflichen
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Datum: 20.11.2018 - 10:37 Uhr
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