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Fahrverbote trotz einer ganzen Reihe - nach EU-Maßstäben - falsch positionierter Messstationen.

ID: 1672046

Der EU-Grenzwert (Jahresmittelwert) für die Stickstoffdioxidkonzentration (NO2) in der Außenluft beträgt 40 µg/m³ – der Arbeitsplatzgrenzwert ist mit 950 µg/m³ wesentlich höher.


(IINews) - Das Umwelt Bundesamt erklärt den Unterschied auf seiner Internetseite mit der entsprechenden Wortakrobatik wie folgt: „Ein Arbeitsplatzgrenzwert ist ein Wert für die zeitlich begrenzte Belastung gesunder Arbeitender, während durch NO2 in der Außenluft auch empfindliche Personen rund um die Uhr betroffen sein können.“

Haben Sie verstanden?

•Arbeitnehmer sind alle kerngesund und die vertragen 8 Stunden am Tag die Belastung von 950 µg/m³
•Auf unseren Straßen dagegen bewegen sich nur empfindliche Personen die sich rund um die Uhr an Abgas-Hot-Spots aufhalten.

Wie sinnvoll sind solche Grenzwerte eigentlich? Warum gibt es dann nur Fahrverbote und keine Arbeitsverbote?

Der Deutsche Umwelthilfe e.V. hält die Grenzwert-Hysterie am Kochen und zerrt alle vor Gericht die solch fragwürdige Grenzwerte auch nur minimal überschreiten. Die Gerichte geben dem DUH e.V. Recht und verhängen Fahrverbote für Diesel Fahrzeuge.

Es ist aber keineswegs bewiesen, dass es nur die Diesel-Autos sind, welche für die gemessenen Werte verantwortlich sind. Wie begründet sich dann ein Fahrverbot?

„Wenn Rechtsdurchsetzung von privaten auf Gewinn orientierten Unternehmen unter Mithilfe staatlicher Gerichte durchgeführt wird, dann widerspricht dies unserer Verfassung und ist sofort zu beenden“, fordert Horst Roosen, Vorstand des UTR |Umwelt|Technik|Recht| e.V.


Der aus dem Fachbereich Wissenschaft und Technik bekannte Journalist,
UTR e.V. Pressesprecher und Autor des Buches „Die Diesel-Lüge“
Holger Douglas ist Autor des folgenden Beitrags.


Systematische Mess-Manipulation. Die FAS und die Messstellen

Die FAS ist entsetzt, dass Deutschland die Abgase viel zu nah am Auspuff misst: »Und nun zeigt eine simple Stichprobe erstaunlich schnell: Eine ganze Reihe von Deutschlands Messstationen steht nach EU-Maßstäben falsch.«

Die Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung (FAS) hat jetzt entdeckt, dass die Luft-Messstellen in den Städten zu dicht am Auspuff der Fahrzeuge stehen. Ein grauer Kasten am Münchner Stachus weckt das Interesse: »Diesen grauen Kasten kann man leicht unterschätzen: Unscheinbar steht er an einer Straßenkreuzung nahe dem Münchener Stachus. Kaum jemand wird vermuten, dass dieser Kasten Münchens Diesel-Fahrern bald die Fahrt in die Stadt verbieten könnte. Doch die Instrumente in dem Kasten melden unbestechlich: Hier liegt etwas in der Luft, nämlich Stickstoffdioxid (NO2), und zwar im vergangenen Jahr durchschnittlich 53 Mikrogramm je Kubik-meter Luft. Die Europäische Union erlaubt aber nur 40 Mikrogramm.«





Die FAS ist entsetzt, dass Deutschland die Abgase viel zu nah am Auspuff misst:

»Und nun zeigt eine simple Stichprobe erstaunlich schnell: Eine ganze Reihe von Deutschlands Messstationen steht nach EU-Maßstäben falsch.«

Sie zitiert Richtlinien der EU, die wesentlich mit (grüner) deutscher Beteiligung zustande kamen. Da wurde bewusst der politische Boden für das Desaster bereitet, das wir jetzt erleben. Diese EU-Regeln wurden in Deutschland mit einer Reihe zusätzlicher Vorschriften verschärft, die sich teilweise sogar widersprechen. In Deutschland sollen höhere Grenzwerte produziert werden. So sagt die EU-Richtlinie zum Beispiel, dass der Luftstrom um den Einlass der Messöffnung einer Station in einem Umkreis von 270° nicht beeinträchtigt werden darf. Die deutsche Vorschrift macht daraus »Bei Probenahmestellen an der Baufluchtlinie soll die Luft in einem Bogen von mindestens 270 Grad oder 180 Grad frei strömen.« Deutschlands berüchtigtste Messstelle am Neckartor in Stuttgart verstößt gegen diese Regel.

Die FAS berichtet, dass sich der Jurist Hans-Jürgen Müggenborg, der dem zuständigen Ausschuss im Deutschen Anwaltverein vorsitzt, eine Reihe von Messstationen angesehen hat:

»Sicher eine falsche Positionierung«, sagt er zum Beispiel über die Messstelle an der Wiesbadener Ringkirche. Über die Station am Stachus sagt er: »Da sieht man auf den ersten Blick, dass das zu nah ist.«

Die ist nicht nur näher als 25 Meter an der nächsten Kreuzung, sondern steht auch auf dem Mittelstreifen zwischen zwei Fahrspuren. Auch nicht erlaubt. Ebensowenig wie ein Standort unter Bäumen, die mit ihren Blättern ein abschirmendes Dach bilden.

Das, worüber schon seit Jahren gestritten wird und was zum Schauplatz von heftigen grünen Attacken gegen das Auto und den individuellen Verkehr geworden ist, dringt jetzt zur FAZ vor.

Die FAS dazu: »Dabei kommt es in Stickoxid-Fragen auf jeden Meter an. Allein dass an einer Straßenpassage hinter der Ampel viele Autos beschleunigen, kann den Messwert um sechs Mikrogramm je Kubikmeter in die Höhe treiben, wie das bayerische Landesamt für Umwelt vor drei Jahren nachgemessen hat. Biegt man von der Hauptstraße in eine Seitenstraße ab, hat sich schon nach elf Metern der Messwert fast halbiert.«

»Andere Experten haben ermittelt: Am hoch belasteten Stuttgarter Neckartor sinkt der Stickoxid-Messwert auf die Hälfte oder noch tiefer, wenn man nur auf die gegenüberliegende Straßenseite geht. Die aktuelle Messstation dort wurde besonders ungünstig einen Meter von der Straße in eine Hausecke am Amtsgericht hineingeklemmt. Wie kommt die Station ausgerechnet dort hin?«

Tja, wie wohl? Haben wir hier schon öfter ausführlich beschrieben, wie grüne Vorkämpfer in den Ministerien die Standorte so ausgesucht haben, dass maximale Werte produziert werden. In Stuttgart war auch die ergrünte CDU bei der Aufstellung beteiligt.

Ebenso haben wir dargestellt, wie Wissenschaftler zeigten, dass die Konzentration von zum Beispiel Stickoxiden schon wenige Meter vom Straßenrand entfernt drastisch abnimmt.

Ganz zu schweigen von den Vergleichen mit zum Beispiel der kritischen NOx-Situation im Kölner Dom. Viel zu viele Stickoxide. Sperren!

Für Verblüffung bei der FAS würde der Grenzwert in den USA sorgen: 100 µg/Kubikmeter Luft. Und gar die Grenzwerte am Arbeitsplatz: 950 µg/Kubikmeter Luft. Und die Schweiz erst! Am Arbeitsplatz dürfen Schweizer sogar jenem berühmten MAK-Wert von 6.000 µg/m3 ausgesetzt sein. Die Gesundheitsgefahr hängt vermutlich vom Pass ab.

In Stuttgart steht eine von den acht Messstellen an einem besonders extremen Punkt. Für die Aufstellung verantwortlich war übrigens jener Überzeugungstäter in der Verwaltung, der auch für den berüchtigten Ozonversuch bei Heilbronn verantwortlich war.

Zur Erinnerung: Im Juni 1994 wurde die Autobahn bei Heilbronn gesperrt, die Produktion in Fabriken teilweise stillgelegt mit dem Ziel, die angeblich zu hohen Ozonwerte zu besiegen. Das hat natürlich nicht funktioniert, die Ozonwerte dachten nicht daran, sich an grüne Vorgaben zu halten, sondern stiegen teilweise sogar an. Erzeugt wurden Kosten in Millionenhöhe.

Konnte auch nicht funktionieren, weil Stickoxide fehlten. Die sind notwendig, um das Ozon abzubauen.

Der damals Verantwortliche, Geschäftsführer des früheren Zentrums für Umweltmessungen, Umwelterhebungen und Gerätesicherheit (UMEG), die so viel Geld herausgeworfen haben, dass sich sogar der Rechnungshof beschwerte, ist pensioniert, sprach sich natürlich für die Reduzierung, gemeint also Abschaffung, des Individualverkehrs aus, saß bis vor zwei Jahren noch für die Grünen im Ludwigsburger Kreistag, und betätigt sich als freiberuflicher Umweltberater.

Die Vorschriften der EU sehen ausdrücklich vor, dass nicht an den Orten der höchsten Konzentration gemessen werden soll.

Die Werte sollen vielmehr einen breiteren Einzugsbereich repräsentieren. Vermieden werden soll damit, dass zufällige höhere Konzentrationen an einer Stelle den Wert für eine gesamte Stadt manipulieren.

Klageaktionen wie die des Deutschen Umwelthilfe e.V. wären gegenstandslos, würden Messungen in Deutschland nach den Normen der EU durchgeführt und nicht mit in manipulativer Absicht aufgestellten Messanlagen. Milliarden Werte würden nicht vernichtet. Und Millionen von Dieselfahrern könnten sich darauf verlassen, dass das, was bei der Zulassung einmal galt, auch später noch gilt und nicht durch wilde staatliche Wendungen, die dem Wettberwerb um die grünste Palme unter den Parteien dienen und nicht Umwelt und Gesundheit, in eine Enteignung ausartet.

Aber wer beweisen will, dass es in einem Zimmer zu heiß ist, stellt das Thermometer auf den Ofen und nicht in die Ecke.
***
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Bereitgestellt von Benutzer: BSZ
Datum: 20.11.2018 - 09:56 Uhr
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Kategorie:

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