E-Mobilität: Steuerentlastung für Diensträder - Neuregelung für Mehrzahl der Nutzer nicht relevant - JobRad fordert Nachbesserung (FOTO)
(ots) -
Am Donnerstag, 8. November, hat der Bundestag eine Neuregelung der
Besteuerung von Diensträdern beschlossen, die Dienstfahrräder und
-E-Bikes steuerlich besserstellen soll. Die vom Bundestag
verabschiedete Änderung des Einkommensteuergesetzes sieht vor, dass
Angestellte den geldwerten Vorteil, der ihnen durch die private
Nutzung eines zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn
überlassenen Dienstrads entsteht, ab dem 1. Januar kommenden Jahres
nicht mehr versteuern müssen. "Wir freuen uns sehr, dass es das
Dienstrad erstmals prominent auf die Agenda bundespolitischer
Gesetzgebung geschafft hat", kommentiert JobRad-Geschäftsführer
Holger Tumat. "Für uns ist dies ein klares Zeichen für den
eindeutigen politischen Willen, Dienstfahrräder und -E-Bikes künftig
steuerlich weiter zu entlasten."
Neuregelung für Mehrzahl der Dienstrad-Nutzer nicht relevant
De facto wird aber nur ein sehr kleiner Teil der Dienstrad-Nutzer
von der Gesetzesänderung profitieren. In vorliegender Form greift die
Neuregelung nur, wenn der Arbeitgeber die Aufwendungen für das an den
Mitarbeiter überlassene Dienstrad "zusätzlich zum ohnehin
geschuldeten Arbeitslohn" übernimmt (§ 3 Nr. 37 Einkommensteuergesetz
- EStG - neue Fassung).
Für fast alle der deutschlandweit mehr als 250.000
Dienstrad-Nutzer bleibt es demnach bei der bekannten Versteuerung
nach der sogenannten 1 %-Regel. "Wir bedauern sehr, dass der aktuelle
Gesetzentwurf die meisten Angestellten, die ein Dienstrad nutzen, von
der Steuerbefreiung ausschließt", so Tumat. "Dies würde auch eine
Schlechterstellung von Dienstfahrrädern und -E-Bikes gegenüber
Elektroautos bedeuten, die laut Neuregelung ab 2019 nur noch mit 0,5
Prozent versteuert werden müssen. Dass ein SUV mit Alibi-Hybrid
steuerlich entlastet wird, Fahrräder und Pedelecs aber nicht - das
kann eigentlich nicht die Intention des Gesetzgebers gewesen sein."
"0,5 %-Regel" auch für Fahrräder und E-Bikes
JobRad setzt nun auf die Beurteilung der Sachlage durch den
Bundesrat, der dem Gesetzentwurf Ende November noch zustimmen muss.
Holger Tumat: "Eine tatsächliche steuerliche Entlastung findet nur
dann statt, wenn der nach wie vor für die überwiegende Anzahl der
Dienstrad-Nutzer gültige Steuererlass von 2012 geändert wird. Bei
Finanzierung aus dem ohnehin geschuldeten Arbeitslohn muss auch für
Fahrräder und E-Bikes die "0,5 %-Regel" gelten. Alles andere wäre
Symbolpolitik."
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Datum: 19.11.2018 - 12:27 Uhr
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