Drei Jahre erfolgreiche Einbruchschutzförderung: 200.000 Wohneinheiten in Deutschland gesichert
(ots) -
- 96 Mio. EUR Fördervolumen
- Mehrfach Produktverbesserungen seit Einführung
- Sinkende Einbruchszahlen das zweite Jahr in Folge
Seit drei Jahren fördern das Bundesinnenministerium und die KfW
Maßnahmen des Einbruchschutzes. In dieser Zeit wurden 200.000
Wohneinheiten mit einem Fördervolumen von 96 Mio. EUR gegen
Einbrecher sicherer gemacht. Die hohe Nachfrage nach der
KfW-Zuschussförderung zeigt die anhaltende Relevanz der Programme. In
Deutschland sinken die Einbruchszahlen das zweite Jahr in Folge.
Dr. Ingrid Hengster, Vorstandsmitglied der KfW Bankengruppe:
"Unsere Förderung des Einbruchschutzes wird stark nachgefragt. Wir
haben mehrfach Verbesserungen im Produkt vorgenommen und freuen uns,
dass wir dazu beitragen können, Häuser und Wohnungen in Deutschland
sicherer zu machen."
Alle, die Ihr Eigenheim vor Einbruch schützen wollen, können bis
zu bis zu 1.600 Euro Zuschuss für Maßnahmen zum Einbruchschutz in
Bestandsgebäuden erhalten. Die Zuschüsse sind gestaffelt: Die ersten
1.000 EUR der förderfähigen Investitionskosten werden mit 20 %
bezuschusst. Für alle zusätzlichen förderfähigen Kosten, die über
1.000 EUR hinausgehen, wird weiterhin ein Zuschuss von 10 % gewährt.
Anträge müssen vor Vorhabensbeginn über das KfW-Zuschussportal
gestellt werden. Das Bundesministerium des Innern, für Bau und
Heimat (BMI) stellt 65 Millionen EUR im nächsten Jahr für
Einbruchschutz bereit.
Mechanische Sicherungen stehen an oberster Stelle für die Kunden:
Am häufigsten wird der der Einbau einbruchshemmender Haus- und
Wohnungstüren, der Einbau von Nachrüstsystemen für Fenster sowie
Nachrüstsysteme für Haus- und Wohneingangstüren gefördert. Mit den
Maßnahmen kann ein wirksamer Einbruchschutz erzielt werden. Pro
Wohneinheit wird im Durchschnitt etwa 5.000 EUR in Einbruchschutz
investiert. Durchschnittlicher Zuschussbetrag liegt bei 500 EUR.
Seit Programmeinführung wurden kontinuierlich Verbesserungen
vorgenommen, zum Beispiel können seit November 2016 die Anträge auf
die Zuschussförderung zügig und unkompliziert online im
KfW-Zuschussportal gestellt werden. Auch wurde die
Mindestinvestitionssumme gesenkt, damit auch kleinere
Sicherungsmaßnahmen und auch Mieter besser gefördert werden können.
Die Einführung der gestaffelten Zuschüsse hat diese Förderung noch
attraktiver gemacht. Alternativ können Eigentümer und Mieter auch von
zinsgünstigen Krediten für Einbruchschutzmaßnahmen profitieren.
Weitere Informationen finden Sie auf www.kfw.de/455,
www.kfw.de/159 sowie http://ots.de/Lke0dL
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Datum: 19.11.2018 - 11:17 Uhr
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