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LG Hamburg verurteilt erstmals Volkswagen Bank GmbH nach einem Autokredit-Widerruf

ID: 1671644


(ots) - Das Landgericht Hamburg hat gegen die Volkswagen
Bank GmbH mit Urteil vom 12. November 2018 - 318 O 141/18 - erstmals
entschieden, dass ein VW-Kunde das Darlehen zur Finanzierung seines
Schummel-Diesels nicht mehr bedienen muss. "Das aktuelle Urteil ist
nach unserer Kenntnis das erste positive gegen die Volkswagen Bank
GmbH aus dem norddeutschen Raum", sagt der Hamburger Fachanwalt Peter
Hahn. HAHN Rechtsanwälte hatte im Rahmen ihrer Rechtsprüfung mehrere
Fehler in den Vertragsunterlagen der Volkswagen Bank GmbH
festgestellt und diese für den Kläger gerichtlich geltend gemacht.
Als Hamburger war der Kläger nicht nur von dem Wertverlust seines
Fahrzeugs durch den Dieselskandal, sondern auch von den
Durchfahrtsbeschränkungen im Hamburger Stadtteil Altona betroffen.
Der Widerruf seines Autokreditvertrages bot dem Geschädigten einen
Ausweg.

Im Mai 2014 schloss der Kläger als Verbraucher mit der Volkswagen
Bank GmbH einen Darlehensvertrag über die Finanzierung eines VW
Tiguan 2.0 TDI Sport mit einem vom Abgasskandal betroffenen Motor.
Sodann widerrief der Kläger im Dezember 2017 seine Erklärung zum
Abschluss des Darlehensvertrages. Die Frist zur Ausübung des
Widerrufsrechts beginnt nur dann zu laufen, wenn die Angaben im
Darlehensvertrag die gesetzlichen Anforderungen erfüllen. Verbraucher
haben grundsätzlich ein 14-tägiges Widerrufsrecht, wenn sie ihr
Fahrzeug entweder teil- oder vollfinanzieren.

Die Ausübung des Widerrufsrechts unter Berufung auf die Fehler im
Vertrag führt nicht nur zur Rückabwicklung des Darlehensvertrags,
sondern auch zur Rückabwicklung des Fahrzeug-Kaufvertrags. Es handelt
sich dabei um verbundene Geschäfte. Die Bank tritt im Rahmen der
Rückabwicklung an die Stelle des Autohauses. Daher erhält der
Verbraucher bei einer Rückabwicklung eines Autokredits nicht nur




sämtliche Raten, sondern auch die geleistete Anzahlung von der Bank
zurück. "Ob sich der Kunde dabei für die gefahrenen Kilometer einen
Wertverlust anrechnen lassen muss, ist bei neueren Darlehensverträge
ab dem 13. Juni 2014 rechtlich zumindest umstritten", erläutert Hahn.
"Die Rückabwicklung eines Autokredits nach erfolgtem Widerruf ist
auch bei Benzinern und solchen Dieselfahrzeugen möglich, bei denen
keine Abgasmanipulation nachgewiesen wurde", sagt Hahn abschließend.

HAHN Rechtsanwälte bietet betroffenen Verbrauchern eine
kostenfreie Überprüfung hinsichtlich der Widerrufsmöglichkeit ihres
Autokredits an. Die Kanzlei ist schon seit mehreren Jahren auf den
Darlehens-Widerruf spezialisiert und hat bereits tausende Verbraucher
im Bereich des Widerrufs von Immobiliendarlehen vertreten. Die
Streitigkeiten enden oftmals in einem Vergleich. Weitere
Informationen finden Sie unter
https://hahn-rechtsanwaelte.de/widerruf-von-darlehen.



Pressekontakt:
Hahn Rechtsanwälte PartG mbB
RA Peter Hahn
Alter Steinweg 1
20459 Hamburg
Fon: +49-40-3615720
Fax: +49-40-361572361
E-Mail: hahn(at)hahn-rechtsanwaelte.de
http://www.hahn-rechtsanwaelte.de

Original-Content von: Hahn Rechtsanwälte PartG mbB, übermittelt durch news aktuell


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Datum: 19.11.2018 - 10:00 Uhr
Sprache: Deutsch
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