BPI-Statement zum GSAV-Entwurf
(ots) - "Mehr Versorgungssicherheit für Patienten - wie mit
den Vorschlägen des Bundesgesundheitsministeriums im
Referentenentwurf für ein "Gesetz für mehr Sicherheit in der
Arzneimittelversorgung" (GSAV) beabsichtigt - ist wichtig. Aber auch
die Kassen müssen für ihre eigenen Fehler einstehen", so Dr. Martin
Zentgraf, Vorstandsvorsitzender des Bundesverbands der
Pharmazeutischen Industrie e.V. (BPI). Minister Jens Spahn hatte am
heutigen Freitag in Berlin der Presse sein Vorhaben vorgestellt.
"Wenn die gesetzlichen Krankenkassen Rabattverträge abschließen,
dann sind auch sie es, die die Konsequenzen für dieses Wagnis tragen
müssen. Die Kassen sind schließlich mit ihren Versicherten einen
Vertrag eingegangen. Sie haben ihnen damit eine ausreichende (das
heißt auch rechtzeitige) und zweckmäßige (also qualitativ dem
anerkannten Stand der medizinischen Erkenntnisse entsprechende)
Versorgung garantiert. Will die Krankenkasse diesen Vertrag, also
ihre gesetzliche Leistungspflicht, zu besonders niedrigen Kosten
erbringen - wohlwissend, dass Rabattverträge die Koordinaten für die
Versorgung verschoben haben - muss sie auch für die Folgen gerade
stehen. Meint: Kann die Krankenkasse nicht nachweisen, das Risiko für
Lieferschwierigkeiten bei der Auswahl ihrer Vertragspartner so gering
wie möglich gehalten zu haben, muss sie die Verantwortung und damit
auch die Mehrkosten, die sich aus einer Leistungsstörung im
Rabattvertrag ergeben, tragen. Für die Krankenkassen wäre es ein
Leichtes, sich vor etwaigen Ansprüchen zu schützen: Rabattverträge
müssen grundsätzlich mit mehreren pharmazeutischen Unternehmern
abgeschlossen werden, und für die vertragsgegenständlichen
Arzneimittel muss es mindestens drei Wirkstoffquellen geben."
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Datum: 16.11.2018 - 17:38 Uhr
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