Keine Klagewelle von Fuhrparkbetreibern in Sicht
(ots) - Dieselskandal/Musterfeststellungsklage: Klage
macht nur bei signifikanten Schäden für Fuhrparkbetreiber Sinn /
Prüfung der Schäden und Möglichkeiten lange abgeschlossen /
Ausfallkosten durch diskutierte Umrüstungen, sollten von Herstellern
übernommen werden
Der Fuhrparkverband empfiehlt nicht generell und pauschal allen
Fuhrparkbetreibern gegen Volkswagen zu klagen. So war es
missverständlich in einem Artikel der Frankfurter Allgemeinen Zeitung
(FAZ) zu verstehen, da Zitate gekürzt und durch die Zusammenstellung
mit weiteren Zitatgebern der Eindruck eines "dringlichen Aufrufs"
entstanden ist. "In der Regel haben die Fuhrparkbetreiber sich schon
lange mit der Situation beschäftigt und Ihre Konsequenzen und
Entscheidungen getroffen", sagt Marc-Oliver Prinzing,
Vorstandsvorsitzender des Bundesverbandes Fuhrparkmanagement (BVF).
Einen Handlungsbedarf sieht er höchstens in ganz wenigen Fällen.
Fakt ist, dass finanzielle Schäden durch manipulierte Fahrzeuge
wie ein erhöhter Verbrauch pro km im Grunde nicht zu beweisen und
andere Risiken wie Restwerteinbrüche in der Regel nur für die
Eigentümer der Fahrzeuge relevant sind - und das sind bei
gewerblichen Fahrzeugflotten überwiegend Leasinggesellschaften.
"Marktführend ist hier übrigens die Volkswagen Leasing, die
Nachtteile bleiben in dem Fall im Konzern", so Prinzing. Natürlich
bleibt der Fuhrparkverband laut Prinzing bei seiner Auffassung: Dort
wo es noch aktuell und machbar ist, sollten Hersteller zu
Hardware-Nachrüstungen von modernen Dieselfahrzeugen der Euro-Klassen
5 und 6 auf Euro 6d temp verpflichtet werden und nicht nur die
Sachkosten, sondern auch die Ausfallkosten übernehmen". Das hat aber
nichts mit der Musterfeststellungsklage zu tun. Durch die ganze
Situation seien Flottenbetreibern viele Kosten entstanden, über die
niemand redet. Fuhrparkbetreiber haben bereits im Zuge der
vermeintlich kostenfreien Behebung und Softwareupdates durch den
Dieselskandal einen hohen Aufwand geschultert. Jeder Fuhrparkprofi
weiß, dass Transaktionskosten ein Ärgernis sind. Zusätzliche
Verwaltungskosten und Arbeitsausfall belasten derzeit ausschließlich
den Eigentümer/Besitzer von Fahrzeugen, nicht den Verursacher. "Hier
wäre ein Ausgleich angesagt. Dass die verantwortlichen
Automobilkonzerne für die Nachteile ihrer Kunden geradestehen
sollten, sollte jenseits jeder Gerichtsbarkeit selbstverständlich
sein", unterstreicht Prinzing. Hersteller müssen aus Verbandssicht
die manipulierten Fahrzeuge auf eigene Kosten samt einem finanziellen
Ausgleich für eingeschränkte Mobilität oder Arbeitsausfällen
nachrüsten. Darüber hinaus wäre eine pauschale Ausgleichszahlung als
Schadenersatz angemessen.
Hintergrund der FAZ-Anfrage war, dass für betroffene Privatkunden
Anfang dieses Monates die Möglichkeit in Kraft getreten ist, sich an
einer Musterfeststellungsklage zu beteiligen. Hierbei sind
Unternehmen ausgeschlossen und können sich auch nicht diversen Klagen
wie der des ADAC gegen Volkswagen anschließen. Der Redakteur wollte
herausfinden, ob es angeraten sei, bis spätestens Ende dieses Jahres
Ansprüche gegen VW in einem eigenen Prozess geltend zu machen. So
ließe sich nach Ansicht von Juristen eine Verjährungsunterbrechung
erreichen. "Im Grunde sind nur Kauffuhrparks überhaupt betroffen.
Jede Firma muss für sich klagen. Doch das ist aus meiner Sicht bei
relevanten Schäden bei Unternehmen bereits lange geschehen", sagt
auch der auf Verkehrsrecht spezialisierte Rechtsanwalt Roman Kasten,
der auch als Verbandjurist für den Fuhrparkverband tätig ist.
Fazit: in 99 Prozent der Fälle wird es keinerlei Handlungsbedarf
geben. Doch sich nicht damit zu beschäftigen wäre fahrlässig und
könnte auch für Geschäftsführer und Vorstandsmitglieder aus
haftungsrechtlichen Gründen angeraten sein. Falls es ein Unternehmen
bisher gänzlich unterlassen hat, den eigenen Fuhrpark nach
möglicherweise betroffenen Fahrzeugen und Nachteilen durch die
Dieselproblematik zu prüfen, dann empfiehlt der Verband
selbstverständlich das bis Ende des Jahres nachzuholen und in
signifikanten Fällen auch ihr Recht einzufordern.
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Bundesverband Fuhrparkmanagement e.V.
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Datum: 16.11.2018 - 13:36 Uhr
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