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Thomas Jung: "Skandalurteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte in Straßburg bestätigt Scharia" (FOTO)

ID: 1671269


(ots) -
Die Verurteilung einer Österreicherin, die dem Propheten Mohammed
pädophile Neigungen nahelegte, ist rechtens. Das entschied der
Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg. Sie war
wegen Herabwürdigung religiöser Lehren 2011 zu einer Geldstrafe von
480 Euro verurteilt worden. Die Wienerin hatte bei einem Vortrag zu
den «Grundlagen des Islam» die Ehe zwischen dem 56jährigen Propheten
Mohammed und einem sechsjährigen Mädchen als Pädophilie kritisiert.

Der rechtspolitische Sprecher der AfD-Fraktion im Landtag
Brandenburg, Thomas Jung, meint dazu: "Der Straßburger Gerichtshof
entschied nun, die Frau habe einen beleidigenden Angriff auf den
Propheten des Islam begangen. Das legitime Ziel der Wahrung des
religiösen Friedens sei mit ihrer Strafe von 480 Euro verfolgt
worden. Das sehe ich anders. Hier wird Scharia-Recht bestätigt. Das
Grundrecht auf freie Meinungsäußerung der Frau sehe ich durch dieses
Urteil sehr wohl verletzt. Wir müssen den Anfängen wehren. Die
Scharia darf nicht zum europaweiten Rechtsmaßstab werden. Ich halte
das für ein Skandalurteil. Wir müssen achtgeben, dass wir hier nicht
einen Rückfall ins tiefste Mittelalter erleben."



Pressekontakt:
Detlev Frye
Telefon (0331) 966-1880
E-Mail: presse(at)afd-fraktion.brandenburg.de

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Datum: 16.11.2018 - 13:00 Uhr
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