Gemeinsame Pressemitteilung des Deutschen Bauernverbandes, des Deutschen Industrie- und Handelskammertags, des Deutschen Landkreistags und des Zentralverband des Deutschen Handwerks zu den von der BNetzA verkündeten Auktionsregeln zur 5G-Versteigerung
(PresseBox) - Der Deutsche Bauernverband, der Deutsche Industrie- und Handelskammertag, der Deutsche Landkreistag sowie der Zentralverband des Deutschen Handwerks kritisieren die heute bekannt gewordenen Überlegungen der Bundesnetzagentur (BNetzA) für Versorgungsauflagen im Zusammenhang mit der Versteigerung von 5G-Frequenzen als völlig unzureichend. Es ist zwar ein Schritt in die richtige Richtung ? so die Verbände ?, wenn die Mobilfunkbetreiber über die bislang vorgesehenen Versorgungsauflagen hinaus künftig auch verpflichtet sein sollen, entlang der Landstraßen und besonders intensiv genutzter Schienenstrecken jenseits der ICE-Verbindungen eine Versorgung mit 5G sicherzustellen. Damit halte die Bundesnetzagentur aber an ihrem Ansatz fest, Versorgungsauflagen nur für bewohnte Gebiete (Haushalte) und einen Teil der Verkehrswege vorzusehen. Notwendig sei dagegen ein wirklich flächendeckender Ausbau des neuen 5G-Netzes.
Mobilfunknetze sind für Unternehmen in der Stadt, im städtischen Umland und ganz besonders in den ländlichen Räumen das Standortthema Nr. 1. Die Anwender wissen, dass ihre künftige Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit von einer tatsächlich flächendeckenden Verfügbarkeit hochleistungsfähiger digitaler Infrastrukturen abhängt. Beim flächendeckenden Ausbau der 5G-Mobilfunknetze reicht die gegenwärtige Fokussierung auf Haushalte, Schienen, Bundesautobahnen und bestimmte weitere Straßenkategorien nicht. Insbesondere die Unternehmen benötigen neben einer Glasfaseranbindung auch 5G für ihre Geschäftsmodelle ? von der Landwirtschaft angefangen über digitale Anwendungen im Handwerk bis hin zu flächendeckenden Mobilitätskonzepten und den zahlreichen Bedürfnissen eines modernen Gesundheitswesens. Die intelligente Verknüpfung im Logistikbereich zum Beispiel stellt besondere Anforderungen an die enge Integration von 5G-Netzinfrastruktur und Unternehmenslösungen, die bis in die zahlreichen Unternehmensstandorte und in alle Straßen- und Wegenetze in der Fläche hineinreichen ? zu Lande und zu Wasser.
Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse basiert auf gleichwertiger Infrastruktur. Es geht um die Wirtschaftskraft und damit die Lebensperspektiven von vielen Menschen in ländlichen Räumen. Deshalb sollten dort grundsätzlich die gleichen Anwendungen/Dienste möglich sein wie im städtischen oder stadtnahen Bereich. In den ländlichen Räumen, in denen der Markt allein zu keinen volkswirtschaftlich und gesellschaftlich erforderlichen Ergebnissen führt, müssen die Rahmenbedingungen (Versteigerungsdesign, Versorgungsauflagen, Förderung, Regulierung) so ineinandergreifen, dass hochleistungsfähiges Internet gewährleistet ist.
Der Deutsche Bauernverband, der Deutsche Industrie- und Handelskammertag, der Deutsche Landkreistag sowie der Zentralverband des Deutschen Handwerks erwarten von der Politik, dass sie die Voraussetzungen für einen vorausschauenden und aufeinander abgestimmten Ausbau gigabitfähiger Infrastrukturen im Festnetz- und Mobilfunkbereich nochmals vertieft diskutiert, und dass dabei auch unkonventionelle oder neue Lösungsansätze in die Betrachtung einbezogen werden. Die Verbände haben dazu einen von dem renommierten ?5G Lab Germany? in Dresden erarbeiteten Verfahrensvorschlag vorgelegt, in dessen Ergebnis eine Versorgung der Fläche mit 5G-Mobilfunk mit Anbindung an das Glasfasernetz zeitnah und nicht zuletzt auch wirtschaftlich erreicht wird.
Der von den Verbänden initiierte Vorschlag des ?5GLab Germany? sieht eine zweistufige Versteigerung vor, bei der in einem ersten Durchgang die nicht lukrativen Gebiete den Mobilfunkanbietern zugeteilt werden. Diese müssen durch jeweils einen Anbieter hinreichend versorgt werden. Erst wenn alle betreffenden Gebiete aufgeteilt sind, dürfen die lukrativen Gebiete versteigert werden. Wenn die nicht lukrativen Gebiete versorgt sind, erhalten die Mobilfunkanbieter die Lizenzgebühren, die sie für die lukrativen Gebiete bezahlt haben, zurück. Die Erstattungsbeträge hängen vom Investitionsaufwand für die wirtschaftlich nicht lukrativen Gebiete ab (cash back).
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Datum: 16.11.2018 - 13:27 Uhr
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