Deutsche Umwelthilfe reicht Klage für "Saubere Luft" in Freiburg ein
(ots) - Anhaltend hohe Belastung der Atemluft mit dem
Dieselabgasgift Stickstoffdioxid in Freiburg - DUH klagt gegen Land
Baden-Württemberg vor dem Verwaltungsgerichtshof in Mannheim auf
Diesel-Fahrverbote in Freiburg ab 2019 - Jüngste
Gerichtsentscheidungen zu Essen, Gelsenkirchen, Köln, Bonn oder Mainz
zeigen, dass die Gerichte dem Gesundheitsschutz dem ihm
grundgesetzlich zustehenden Vorrang geben vor dem Schutz der
Profitinteressen von Diesel-Konzernen
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat Klage gegen das Land
Baden-Württemberg beim Verwaltungsgerichtshof in Mannheim zur
Durchsetzung der "Sauberen Luft" in Freiburg im Breisgau eingereicht.
In Freiburg wird der EU-Grenzwert für Stickstoffdioxid (NO2) von 40
Mikrogramm pro Kubikmeter (µg /m³) im Jahresmittel bereits seit
Inkrafttreten des Grenzwerts in 2010 in jedem Jahr erheblich
überschritten. Die offizielle Messstation an der Schwarzwaldstraße
hatte 2017 einen NO2-Jahresmittelwert von 49 µg/m³ ermittelt. Ziel
der Klage ist die Einhaltung des seit 2010 verbindlich geltenden
NO2-Grenzwerts noch im Jahr 2019.
Dazu Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH: "Die
Belastungswerte für das Diesel-Abgasgift NO2 in Freiburg sind nicht
länger akzeptabel. Ohne konsequente Aussperrung schmutziger
Diesel-Fahrzeuge werden wir keine ''Saubere Luft'' für die
Baden-Metropole erreichen. Daher setzen wir auf die Durchsetzung der
Luftqualitäts-Grenzwerte durch Gerichte. Die Hauptursache liegt in
einer falsch verstandenen Industriepolitik in Stuttgart wie Berlin.
Jeder kleine Gewerbetreibender muss Recht und Gesetz beachten. Bei
den Dieselkonzernen ist dies umgekehrt: Sie bestimmen die Richtlinien
der Politik und diktieren ihren Ministerpräsidenten bzw. Kanzlerin
Merkel die Aufweichung von Gesetzen oder die Nichtkontrolle durch
Behörden. Mit der Klage zu Freiburg möchten wir erreichen, dass
Besucher und Bürger dieser wunderschönen südbadischen Stadt bereits
im kommenden Jahr die ''Saubere Luft'' einatmen können."
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hatte in seinem
Grundsatzurteil vom 27. Februar 2018 das Jahr 2019 als letztmöglichen
Zeitpunkt zur Einhaltung des EU-weit gültigen Jahresmittelwerts von
40 µg/m³ höchstrichterlich festgelegt. Die "Saubere Luft" in Freiburg
ist nur möglich durch kurzfristig wirksame Maßnahmen wie Fahrverbote
für schmutzige Diesel-Fahrzeuge, die im realen Betrieb die Grenzwerte
um ein Mehrfaches übersteigen.
In Freiburg gibt es nur zwei offizielle Messstationen im
verkehrsnahem Gebiet. Messungen von DUH und der Rundfunkanstalt SWR
hatten 2017 und 2018 jedoch weitere Hot-Spots der Luftverschmutzung
aufgedeckt: In der Besançonallee und der Habsburgerstraße wurden
ebenfalls NO2-Werte oberhalb des erlaubten Grenzwerts gemessen.
Dennoch haben die für die Luftreinhaltung zuständigen Behörden immer
noch keine kurzfristig wirksamen Maßnahmen wie Diesel-Fahrverbote in
den Luftreinhalteplan aufgenommen.
Rechtsanwalt Remo Klinger, der die DUH in dem Verfahren vertritt,
betont: "Das Bundesverwaltungsgericht hat bereits im Februar dieses
Jahres deutlich gemacht, dass Diesel-Fahrverbote zulässig und nötig
sind, um die Luftbelastung in den Städten zu verringern. Das EU-Recht
ist hier die Leitlinie. Die Erfahrung zeigt jedoch, dass ohne Druck
der Gerichtsentscheidungen weiterhin nichts unternommen wird, um die
Grenzwerte zum Schutz der Gesundheit einzuhalten. Stattdessen werden
die von der EU aus guten Gründen beschlossenen NO2-Grenzwerte sogar
in Frage gestellt. Wir werden daher auf dem Klageweg die Einhaltung
der NO2-Grenzwerte durchsetzen."
Hintergrund:
Schmutzige Diesel-Pkw tragen wesentlich zu mehr als 800.000
jährlichen Neuerkrankungen an Diabetes und Asthma sowie zu knapp
13.000 vorzeitigen Todesfällen bei, verursacht durch die anhaltende
Belastung der Atemluft mit dem Dieselgift NO2. Das Umweltbundesamt
hatte mit einer neuen Studie über die Gesundheitsfolgen von NO2
verdeutlicht, dass bereits bei Konzentrationen deutlich unterhalb des
Grenzwertes mit 437.000 Neuerkrankungen an Diabetes Mellitus und
439.000 Asthmaerkrankungen zu rechnen ist.
Die DUH hat weitere Klagen angekündigt: Bielefeld, Hagen,
Oberhausen und Wuppertal folgen im November 2018. Damit klagt die DUH
dann in 34 durch Dieselabgase belasteten Städten.
Links: Mehr über die Arbeit der DUH im Bereich Saubere Luft:
https://www.duh.de/themen/luftqualitaet/recht-auf-saubere-luft/
Pressekontakt:
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer DUH
0171 3649170, resch(at)duh.de
Prof. Dr. Remo Klinger, Rechtsanwalt, Geulen & Klinger Rechtsanwälte
0171 2435458, klinger(at)geulen.com
DUH-Pressestelle:
Andrea Kuper, Ann-Kathrin Marggraf
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Datum: 16.11.2018 - 12:22 Uhr
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