AfD-Fraktion BW: "Es ist Aufgabe der Landesregierung, das Eigentum des Landes zu schützen und zu vermehren, nicht zu verschenken"
(ots) - Die AfD-Landtagsfraktion vertritt die Meinung,
dass eine pauschale Bereitschaft zur Rückgabe von sogenannter
"Raubkunst" falsch ist. Darauf verweist der bildungspolitische
Sprecher der AfD-Fraktion, Dr. Rainer Balzer, nach Bekanntgabe der
Landesregierung, die sogenannte "Witbooi-Bibel" sowie eine Peitsche
aus dem Besitz des Nationalhelden an Namibia zurück geben zu wollen.
"Anstatt Landeseigentum zu verschenken, ist es Aufgabe der
Landesregierung, das Eigentum des Landes zu schützen und
gegebenenfalls zu vermehren", betont der stellvertretende
AfD-Fraktionsvorsitzende. "Hier wäre es zum Beispiel angebracht zu
prüfen, unter welchen Umständen die Bibliothek des Klosters
Ochsenhausen an ihren Ursprungsort zurückkehren könnte." Diese
befindet sich offenbar in der tschechischen Nationalbibliothek. Die
Landesregierung sollte juristisch prüfen lassen, ob es sich hier um
eine unrechtmäßige Enteignung des kommunistischen Regimes handelte
und ansonsten einen Rückkauf der Bibliothek anstreben.
Dank an Museen des Landes für Erhalt afrikanischer Kulturobjekte
und Kunstgegenstände
"Dass alleine die bisherige Namibia-Initiative 1,25 Millionen Euro
gekostet hat, zeigt, dass die Regierung den Bezug zum Geld verloren
hat - zumal die Landesregierung die ganze Aktion nur als einen ersten
Schritt ansieht. Das Steuervolk darf sich also bereits jetzt auf
wesentlich höhere Kosten freuen und das, obwohl es bisher keine
weiteren Anfragen mit Bezug auf Kunstgegenstände gibt", erläutert
Balzer weiter, verbunden mit einem Dank an die Museen des Landes
Baden-Württemberg, die sich über Jahrzehnte um den Erhalt und die
Wertschätzung von Kulturobjekten und Kunstgegenständen des
afrikanischen Kontinentes verdient gemacht haben. "Zu der Zeit, in
der diese Kunstgegenstände in die Museen gelangten, gab es in Afrika
größtenteils weder Museen noch Staaten, die sich um den Erhalt dieser
Kunstgegenstände bemühten. Erfreulich ist es, wenn inzwischen auch in
einigen Herkunftsstaaten eine Wertschätzung entstanden ist, während
in anderen Ländern noch in allerjüngster Zeit aus ideologischen
Gründen Kunstgegenstände zerstört wurden, wie durch den IS in Syrien
und dem Irak oder durch die Taliban in Afghanistan", so Dr. Rainer
Balzer.
Einzelfallentscheidungen bei Kunstgegenständen und Kulturobjekten
Mit deutscher Gründlichkeit wird nach Angaben von Kultusministerin
Theresia Bauer (Bündnis 90/Die Grünen) zurzeit die knapp 40-jährige
deutsche Kolonialgeschichte aufgearbeitet. Es ist offensichtlich,
dass die Landesregierung hier das Ziel verfolgt, möglichst viele
Kunstobjekte an die Herkunftsländer zurückzugeben - wobei nicht etwa
auf diesbezügliche Anfragen gewartet, sondern von sich aus die
Initiative ergriffen und "Provenienzforschung" betrieben wird.
Ungeklärt ist, wieviel Prozent der Exponate von
Restitutionsansprüchen betroffen sein könnten. Das Land rechnet mit
weiteren Anfragen, wenn die Gegenstände online zugänglich gemacht
worden sind. "Zu unterstützen ist die Bereitschaft, Kunstobjekte
zurückzugeben, wenn diese unrechtmäßig in Landesbesitz gelangte", so
Balzer abschließend. "Wir gehen jedoch davon aus, dass dies absolute
Ausnahmen sein werden. Schwer glaubhaft ist die Behauptung, dass sich
noch Objekte im Besitz des Landes befinden, die zur NS-Zeit
unrechtmäßig in Landesbesitz gelangten." Grundsätzlich zu befürworten
sei nach Ansicht der AfD-Fraktion insbesondere die Restitution
menschlicher Überreste; bei Kunstgegenständen und Kulturobjekten ist
eine Restitution nur angebracht, wenn im Einzelfall nachgewiesen
wird, dass der Gegenstand unrechtmäßig in Landesbesitz gelangte.
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Datum: 13.11.2018 - 17:41 Uhr
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