P&R Container: Prüfungstermin ins Jahr 2019 verlegt.
Nachdem am 17., 18. und 22. Oktober 2018 die Gläubigerversammlungen für die vier insolventen P & R – Gesellschaften stattgefunden haben, tritt nunmehr das Insolvenzverfahren in die heiße Phase. Das Stichwort heißt: Prüfungstermin.
(IINews) - Allerdings werden sich die Anleger noch gedulden müssen. Die ursprünglich für den 14. November 2018 angesetzten Termine müssen verschoben werden.
Der Prüfungstermin – Schicksalstag der Gläubigerforderung
Wie der Name bereits sagt, werden im Rahmen des Prüfungstermins die Forderungen aller Gläubiger der einzelnen P & R – Gesellschaften rechtlich und tatsächlich kontrolliert. Denn nicht jede angemeldete Forderung muss auch zwangsläufig zu Recht bestehen. Nach dieser Prüfung steht in aller Regel fest, ob die angemeldeten Forderungen der P & R – Anleger „festgestellt“, d.h. akzeptiert, oder aber bestritten werden.
Hat der Anleger seinen angemeldeten Anspruch hinreichend bestimmt und ausreichend dokumentiert, so ist im Grundsatz die Forderung zur Tabelle festzustellen. Liegen diese Voraussetzungen nicht vor, so kann der Insolvenzverwalter oder ein sonstiger Gläubiger die angemeldete Forderung bestreiten. Wurde eine Forderung bestritten und geschah dies nach Ansicht des P & R – Anlegers zu Unrecht, kann er Klage erheben.
Prüfungstermin verlegt ins Jahr 2019
Insgesamt haben 54.000 Anleger rund 80.000 Forderungen zur Insolvenztabelle angemeldet. Die Mehrzahl der Forderungen dürfte in einem standardisierten Verfahren geprüft werden. Schon jetzt ist absehbar, dass die Insolvenzverwalter aufgrund der schieren Masse an Forderungen mehr Zeit benötigen würden.
Im Rahmen der Gläubigerversammlungen bestätigte sich, dass die ursprünglich für den 14. November angesetzten Prüfungstermine verschoben werden müssen. Eine offizielle Bestätigung der Verschiebung, sowie ein konkreter neuer Termin steht noch aus. Die Prüfungstermine sollen nun im I. oder II. Quartal des Jahres 2019 stattfinden.
Auswirkung auf Vorausausschüttung?
Aufgrund der Verschiebung der Prüfungstermine könnte sich auch die Zahlung einer Abschlagszahlung an die P & R – Anleger verzögern.
Im Rahmen der Gläubigerversammlung hatten die Insolvenzverwalter Vorausausschüttungen an die Anleger versprochen und für das Jahr 2020/2021 angekündigt. Voraussetzung hierfür ist, dass die Prüfungstermine stattgefunden haben und der Gläubigerausschuss seine Zustimmung erteilt hat. Darüber hinaus müssen die Insolvenzverwalter aber auch Verzeichnisse erstellen, in denen sämtliche zu berücksichtigende Forderungen aufgeführt sind.
Aufgrund der Verschiebung der Prüfungstermine dürfte es aller Erfahrung nach unwahrscheinlich sein, dass im Jahr 2021 der zu berücksichtigende Bestand an Forderungen „endgültig“ feststeht. Die Möglichkeit, gerichtliche Hilfe bei Bestreiten einer Forderung in Anspruch zu nehmen, wird dabei zu entsprechenden Verzögerungen führen. Daher werden die Insolvenzverwalter entweder entsprechend hohe Beträge zurückhalten oder aber den Termin einer Abschlagszahlung nach hinten verschieben müssen.
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 13.11.2018 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
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Datum: 13.11.2018 - 10:12 Uhr
Sprache: Deutsch
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