Sachkundelehrgang Rentenberater, Start am 15. Mai in Münster
Der zertifizierte Lehrgang zum Erlangen der theoretischen Sachkunde als Rentenberater (m/ w) startet am 15. Mai in Münster.
(IINews) - Der Beruf des Rentenberaters (m/ w) vereint verschiedene spezifische Kompetenzen, die außerhalb dieses Berufsfeldes bei Beratungsstellen der Rentenversicherungsträger, bei Versicherungsmaklern/-vermittlern und bei Rechtsanwälten zu finden sind.
Die Tätigkeit eines Rentenberaters (m/ w) ist damit sehr vielseitig und durch eine geschützte Berufsbezeichnung seit dem 01.07.2008 im Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) geregelt. Rentenberater (m/ w) erbringen qualifizierte Rechtsdienstleistungen aufgrund besonderer Sachkunde.
Konkret handelt es sich dabei um die Rentenberatung zur Gesetzlichen Renten- und Unfallversicherung, zur berufsständischen und betrieblichen Altersversorgung, zum sozialen Entschädigungsrecht, zum übrigen Sozialversicherungsrecht und zum Schwerbehindertenrecht mit Bezug zur Rente (vgl. §10 RDG).
Um als Rentenberater registriert zu werden ist u.a. der Nachweis der theoretischen Sachkunde erforderlich. Das ist ebenfalls im RDG und der Rechtsdienstleistungsverordnung (RDV) geregelt. Die ASB Akademie GmbH bietet gemeinsam mit der MAH (Management Advisory GmbH) zwei unterschiedlich konzipierte Lehrgänge an, mit deren Hilfe die theoretische Sachkunde erlangt werden kann.
Je nach individueller Präferenz im Hinblick auf Lehrgangsdauer, Tagespensum, Durchführungsort, Seminargebühren, investierter Arbeitszeit und anfallender Nebenkosten kann der „Sprinter“-Lehrgang oder der längere „Ausdauer“-Lehrgang gewählt werden.
Version „Ausdauer“: Das Fachwissen wird innerhalb von sechs Präsenzphasen innerhalb von sechs Monaten vermittelt, das jeweilige Tagespensum ist geringer und der Lehrgang bietet daher mehr Zeit zum eigenständigen Lernen. Dieser Lehrgang findet in Münster statt und beginnt am 15. Mai 2019.
Der Veranstalter garantiert dafür, dass im Sinne des §4 Abs.2 RDV nur qualifizierte Personen als Referenten eingesetzt werden.
Nach erfolgreichem Abschluss des Lehrgangs erhalten die Teilnehmer/innen ein qualifiziertes Zeugnis, welches den Anforderungen des §4 Abs.5 RDV entspricht und die erfolgreiche Teilnahme am Lehrgang bescheinigt. Das Zeugnis weist die theoretische Sachkunde nach, die für eine Registrierung als Rentenberater erforderlich ist.
Zur Anerkennung der praktischen Sachkunde, vgl. § 12 Abs.1 Nr. 2 RDG müssen sich die Teilnehmer/innen mit dem für sie zuständigen Gericht in Verbindung setzen.
Weitere Informationen finden Sie auf der Website der ASB Akademie GmbH.
https://asb-seminarshop.de/seminare/bav-rentenrecht/sachkundelehrgang-rentenberater/
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Datum: 12.11.2018 - 12:46 Uhr
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