Kfz-Versicherung: Wechsel bis zum 30. November kann sich lohnen (FOTO)
(ots) -
Ein Wechsel der Autoversicherung ist in der Regel nur einmal
jährlich, zum Stichtag 30. November, möglich. Wer also im kommenden
Jahr vom Preis-Leistungs-Verhältnis eines anderen
Versicherungsanbieters profitieren möchte, sollte sich jetzt
informieren. Der ACE, Deutschlands zweitgrößter Autoclub, rät, die
verschiedenen Assekuranz-Konditionen für das Auto schnellstmöglich
aber dennoch genau zu vergleichen.
Preisgefälle vor Fristende nutzen
Die Unfallzahlen sind in den letzten Jahren kaum gesunken und
gleichzeitig sind die Kosten für einzelne Schäden am Auto gestiegen.
Versicherer reagieren jetzt darauf, indem sie die Preise für die
Kfz-Versicherung anziehen. Doch konkurrieren aktuell über 80
Kfz-Versicherer um Kunden, sodass trotzdem Rabatte zu erwarten sind.
Insbesondere kurz vor Ende der Wechselfrist am 30. November kommt
Verbrauchern der verschärfte Wettbewerb zugute. Es empfiehlt sich
daher, den November zu nutzen, um über Vergleichsdatenbanken aktuelle
Versicherungstarife für das eigene Auto zu erfragen. Erscheint ein
Wechsel sinnvoll, sollte die Kündigung der bisherigen Versicherung
direkt im Anschluss erfolgen. Denn diese muss vor dem Stichtag beim
Versicherer ankommen.
Preis-Leistungs-Verhältnis berücksichtigen
Wer sein Auto derzeit bei einem vergleichsweise teuren Anbieter
versichert, kann durch den Wechsel zu einem Wettbewerber bis zu 55
Prozent sparen. Der Wechsel zu einem Kfz-Versicherer mit
durchschnittlichem Preis kann immer noch eine Ersparnis zwischen 27
und 35 Euro bedeuten. Doch sollte nicht nur der Preis über die
Kfz-Versicherung entscheiden. Auch wenn es eine gesetzlich
vorgeschriebene Mindestabdeckung gibt, bei den unterschiedlichen
Zusatzleistungen der Autoversicherungen gilt es abzuwägen:
Falschbetankung und Benzindiebstahl sind beispielsweise nicht
grundsätzlich mitversichert und auch ein kostenloses Ersatzfahrzeug
stellt im Falle eines Werkstattaufenthalts nicht jede
Autoversicherung.
Ganzjähriges Sonderkündigungsrecht beachten
Hat man die Wechselfrist verpasst, besteht zumindest bei einer
Preiserhöhung ein Sonderkündigungsrecht: Ist der Vertrag teurer
geworden, haben Autobesitzer nach Rechnungseingang einen Monat Zeit,
um den Vertrag zu kündigen. Jedoch ist die Preissteigerung häufig
erst auf den zweiten Blick erkennbar: Der Knackpunkt liegt beim
Schadenfreiheits-Rabatt. Dieser fließt meist in die Berechnung mit
ein, obwohl er nicht jeden Versicherten betrifft. Entscheidend ist
somit der Vergleichsbeitrag, der anzeigt, was man zahlen muss, wenn
sich nichts ändert. Ist dieser gestiegen, gilt das
Sonderkündigungsrecht.
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Datum: 12.11.2018 - 11:15 Uhr
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