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Justiz weist Facebook erneut in die Schranken: Landgericht Berlin verhängt erstmals Ordnungsgeld - ersatzweise Ordnungshaft - gegen das Internetunternehmen

ID: 1668769


(ots) - Facebook hatte Sperre eines Users trotz
einstweiliger Verfügung nicht aufgehoben und gerichtliches Verbot
ignoriert

Facebook gerät juristisch weiter unter Druck. Auf Antrag von
Rechtsanwälte Steinhöfel verhängte das Landgericht Berlin mit am
07.11.2018 zugestelltem Beschluss vom 02.11.2018 (6 O 209/18)
erstmals überhaupt in Deutschland ein Ordnungsgeld wegen unzulässiger
Nutzersperre von 10.000 Euro gegen das Unternehmen - ersatzweise für
den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, für je 1.000
EUR einen Tag Ordnungshaft, zu vollziehen an seinen Geschäftsführern.
Der Grund: "Zuwiderhandlung gegen die in der einstweiligen
Verfügung...enthaltenen Unterlassungsverpflichtung...".

Der Fall: Am 9. Juli sperrte Facebook den Nutzer Gabor B., weil er
eine Nutzerin in Schutz genommen hatte, die von Kevin M. als
"Nazischlampe" beschimpft worden war. Gabor B. schrieb, diese
Beleidigung sei nicht gerechtfertigt. Facebook ließ daraufhin jedoch
die Beleidigung stehen und sperrte stattdessen Gabor B. für 30 Tage.
Das Landgericht Berlin (6 O 209/18 v. 19.07.2018) verbot die Löschung
des Posts sowie die Sperrung des Nutzers unter Androhung eines
Ordnungsgeldes bis zu 250.000,00 Euro, ersatzweise Ordnungshaft. Die
einstweilige Verfügung wurde Facebook am 01.08.2018 rechtswirksam an
die richtige Adresse zugestellt. Das Kammergericht (20 W 53/18 v.
16.10.2018) hatte das hiergegen gerichtete Rechtsmittel von Facebook
als "unzulässig" verworfen. Facebook hob die Sperre dennoch erst am
08.08.2018 auf, nachdem die ursprünglich verhängten 30 Tage
abgelaufen waren.

Das Landgericht führt in dem Beschluss aus, es habe bei dem
Ordnungsmittel "sowohl die Schwere der fortgesetzten Zuwiderhandlung
berücksichtigt als auch dem Umstand Rechnung getragen, dass die
Antragsgegnerin durch ein empfindliches Übel zur künftigen Einhaltung




des gerichtlichen Verbots angehalten wird."

"Dieser wichtige Beschluss stärkt die Rechte der Nutzer deutlich.
Er war auch dringend erforderlich, da Facebook nicht nur rechtswidrig
löscht und sperrt, sondern jetzt auch noch gerichtliche Verbote
ignoriert", sagt Rechtsanwalt Joachim Steinhöfel. "Auch Facebook wird
lernen müssen, dass gerichtliche Verbote einschränkungslos zu
beachten sind. Da wir weitere vergleichbare Verfahren betreiben,
dürfte dies nicht das letzte Ordnungsmittel sein, das gegen das
Unternehmen verhängt wird."

Rechtsanwälte Steinhöfel hatten für ihren Mandaten Gabor B. - als
ersten Nutzer überhaupt - bereits Anfang des Jahres eine einstweilige
Verfügung gegen Facebook erwirkt, weil dessen Inhalte gelöscht und er
daraufhin 30 Tage gesperrt wurde. Gegen zwei weitere nachfolgende
Löschungen und Sperrungen Gabor Bs. wurden ebenfalls einstweilige
Verfügungen erwirkt.

Über Rechtsanwälte Steinhöfel

Der Hamburger Anwalt Joachim Nikolaus Steinhöfel ist einer der
profiliertesten und bekanntesten deutschen Wettbewerbs- und
Medienrechtler. Weitere Kernbereiche seiner 1989 gegründeten Kanzlei
sind Rechtsfragen des Internets und E-Commerce. Steinhöfel kann auf
Erfahrungen aus nahezu 10.000 Zivilprozessen zurückgreifen, die
häufig über mehrere Instanzen geführt wurden - bis heute brachte er
weit über 200 Verfahren zum Bundesgerichtshof (BGH). Steinhöfel, der
zudem als Publizist und Blogger tätig ist, setzt sich seit Jahren für
die Meinungsfreiheit, insbesondere in sozialen Netzwerken, ein und
gilt als vehementer Kritiker des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes
(NetzDG). Auf der von ihm ins Leben gerufenen Seite "Facebook-Sperre
- Wall Of Shame" dokumentiert er seit 2016 zahlreiche Fälle von zu
Unrecht gesperrten Usern oder gelöschten Beiträgen sowie
unterbliebenen Löschungen von strafbaren Kommentaren. Als erster
deutscher Anwalt erwirkte er einstweilige Verfügungen gegen Facebook,
die Löschungen und Sperrungen legitimer Inhalte verboten. Mehr unter
www.steinhoefel.de sowie https://facebook-Sperre.steinhoefel.de



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Petra Rulsch PR
Strategische Kommunikation +
c/o Hogarth Worldwide GmbH
Große Bleichen 34
20354 Hamburg
Mobil: +49 160 944 944 23
Tel.: +49 40 4321 88 93
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Datum: 09.11.2018 - 09:30 Uhr
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