Tillmann/Güntzler/Feiler: Umsatzsteuerbetrug beim Handel im Internet wird bekämpft
(ots) - Onlinemarktplätze können ab 2019 für
Umsatzsteuerausfälle in Haftung genommen werden
Der Finanzausschuss hat am gestrigen Mittwoch das Gesetz zur
Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen beim Handel mit Waren im
Internet und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften
abschließend beraten. Dazu erklären die finanzpolitische Sprecherin
der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Antje Tillmann sowie die zuständigen
Berichterstatter Fritz Güntzler und Uwe Feiler:
"Nutzt ein Händler einen Onlinemarktplatz und verkauft Waren in
Deutschland, so muss dieser Händler grundsätzlich Umsatzsteuer
zahlen. Es gibt aber insbesondere Händler aus Drittstaaten, die haben
dies nicht getan. Dieser Umsatzsteuerbetrug wird zukünftig
schwieriger. Denn die Marktplätze werden ab 2019 in die Pflicht
genommen dafür zu sorgen, dass ihre Händler die steuerlichen
Vorschriften auch einhalten. Tun sie dies nicht, haften die
Onlinemarktplätze für die nicht gezahlte Umsatzsteuer ihrer Händler.
Nur wenn die Händler eine Bescheinigung über ihre steuerliche
Erfassung in Deutschland vorlegen, können die Onlinemarktplätze sich
aus ihrer Haftung für ausgefallene Umsatzsteuer der Händler befreien.
Wir nehmen damit in Europa eine Vorreiterrolle ein. Denn die
europäischen Vorschläge streben Maßnahmen zur
Umsatzsteuerbetrugsbekämpfung in diesem Bereich erst für 2021 an.
Solange wollten wir nicht warten. Denn mit unserem Zwischenschritt
verhindern wir hier Besteuerungslücken. So werden auch
Wettbewerbsverzerrungen zu Lasten unserer inländischen Händler
abgeschafft. Diese können sich ihrer Umsatzsteuerpflicht nämlich
nicht entziehen. Dies ist ein wichtiger Schritt hin zu mehr
Steuergerechtigkeit."
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Datum: 08.11.2018 - 16:39 Uhr
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