Deutsche Umwelthilfe erwirkt zwei weitere Urteile für "Saubere Luft": Auch Köln und Bonn müssen Diesel-Fahrverbote in die Luftreinhaltepläne aufnehmen
(ots) - Verwaltungsgericht Köln gibt Klagen für "Saubere
Luft" der Deutschen Umwelthilfe statt - DUH erwirkt neuntes und
zehntes Urteil in Folge zu Diesel-Fahrverboten in Deutschland -
Luftreinhaltepläne von Köln und Bonn müssen bis zum 1. April 2019 um
zonale Dieselfahrverbote für Köln und streckenbezogene
Diesel-Fahrverbote für Bonn erweitert werden - Gericht kritisiert
Absicht der Bundesregierung zur Heraufsetzung des NO2-Grenzwertes auf
50 µg/m3 als EU-rechtswidrig - Bundesregierung muss endlich die
Diesel-Konzerne für den Betrug an elf Millionen Käufern von Euro 5+6
Diesel-Pkw zur Verantwortung ziehen und verbindliche
Hardware-Nachrüstungen auf Kosten der Hersteller anordnen
Verwaltungsgericht Köln hat heute über die Klagen der Deutschen
Umwelthilfe (DUH) für "Saubere Luft" in den Städten Köln und Bonn
verhandelt (Köln: 13K 6684/15, Bonn: 13K 6682/15). Nach ausführlicher
mündlicher Verhandlung hat das Gericht den Klagen stattgegeben. Der
Luftgrenzwert für das Dieselabgasgift Stickstoffdioxid (NO2), der
bereits seit 2010 gilt und seitdem in beiden Städten erheblich
überschritten wird, ist schnellstmöglich einzuhalten. Dabei geht es
um eine Grenzwerteinhaltung im gesamten Stadtgebiet von Bonn und
Köln. Die internationale Umweltrechtsorganisation ClientEarth
unterstützt Klagen für "Saubere Luft" der DUH.
Für die Stadt Köln hat das Gericht entschieden, dass die
Landesregierung ein Diesel-Fahrverbot für die bestehende Umweltzone
in den Luftreinhalteplan bis zum 1. April 2019 aufzunehmen hat. Für
die Stadt Bonn, welche geringere Grenzwertüberschreitungen beim
Dieselabgasgift NO2 als Köln aufweist, muss das beklagte Land
Nordrhein-Westfalen Diesel-Fahrverbote auf allen von
Grenzwertüberschreitungen betroffenen Straßen, insbesondere an der
besonders belasteten Reuterstraße, festlegen.
Das Gericht betonte, dass der lange Zeitraum, in dem der Grenzwert
überschritten wird, zu einer besonders effizienten Maßnahmenplanung
zwingt. Daher kann auf Fahrverbote nicht mehr verzichtet werden. Der
Vorsitzende Richter der 13. Kammer des Verwaltungsgerichts, Michael
Huschens sagte bei der Verhandlung: "Das Kind liegt seit neun Jahren
im Brunnen, dies muss man berücksichtigen." Das Verwaltungsgericht
äußerte in der Verhandlung ebenfalls erhebliche Zweifel an der
Rechtmäßigkeit eines "Fahrverbots-Verbots-Gesetzes", wie es in der
Bundesregierung mit der beabsichtigten Heraufsetzung des
NO2-Grenzwerts von 40 auf 50 µg NO2/m3 aktuell diskutiert wird.
"Glauben Sie wirklich, dass ein solches Gesetz die europarechtlichen
Grenzwerte außer Kraft setzen könnte?", so der Vorsitzende Richter.
Nach dem Urteil ist für Köln zum 1. April 2019 ein zonales
Diesel-Fahrverbot bis zur Abgasnorm Euro 4 umzusetzen, dieses ist ab
dem 1. September 2019 auf die Fahrzeuge der Abgasnorm Euro 5 zu
erweitern. Die Dieselverbotszone habe sich, so das Gericht, im
Wesentlichen an den Umrissen der aktuellen Umweltzone zu orientieren.
In Bonn ist für die Reuterstraße ab dem 1. April 2019 ein
streckenbezogenes Fahrverbot für alle Dieselfahrzeuge außer der Euro
6 umzusetzen. Auf dem Belderberg ist ein Fahrverbot für
Dieselfahrzeuge bis zur Abgasnorm Euro 4 ab dem 1. April 2019
umzusetzen, es sei denn, es gelingt, den Grenzwert bis dahin durch
die Nachrüstung der Busse mit SCRT-Filtern einzuhalten.
Dazu Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH: "Erneut erteilt
ein deutsches Gericht der von den Dieselkonzernen ferngesteuerten
Bundesregierung eine schallende Ohrfeige in Sachen
Luftreinhaltepolitik. Allein die Gerichte verteidigen derzeit den
Fortbestand des Rechtsstaats gegen eine Bundesregierung, die immer
ungenierter als Marketingabteilung von BMW, Daimler und VW agiert.
Von Bundeskanzlerin Merkel fordern wir gegenüber den betrügerischen
Diesel-Konzernen im In- wie Ausland die Verhängung der 5.000 Euro
Strafzahlung pro Betrugsdiesel, einen sofortigen Stopp der
Werbeaktion für den Kauf von schmutzigen Euro 6 Dieseln und eine
behördlich angeordnete Hardware-Nachrüstung für alle elf Millionen
Betrugsdiesel. Von NRW-Ministerpräsident Armin Laschet fordern wir,
dass er zum Schutz seiner unter den extremen
Dieselabgasgift-Belastungen leidenden Bürger dieses heutige Urteil
anerkennt und umsetzt."
Rechtsanwalt Remo Klinger, der die DUH in den Verfahren vertritt,
sagt: "Nachdem wir nunmehr zehn Verfahren in Reihe gewonnen haben,
sollte niemand mehr denken, dass Fahrverbote unverhältnismäßig seien
und nicht kommen werden. Alle Gerichte, die sich bisher mit dem Thema
beschäftigt haben, sehen dies anders. Die Gerichte lassen sich
weiterhin nicht von dem durch die Bundesregierung ausgelösten
Dieselchaos irritieren. Bund und Länder sollten daher endlich den Weg
für eine saubere Luft in den Städten freimachen."
Dazu sagt Hermann Ott, der Leiter von ClientEarth Deutschland:
"Die Gerichte haben konsequent für das Recht auf Gesundheit der
Bürgerinnen und Bürger entschieden, wie es das EU-Recht auch
erfordert. Der neueste Beschluss kommt nach den Ankündigungen der
Bundesregierung, die Standards für den Gesundheitsschutz senken zu
wollen - und zeigt, dass dies nicht funktionieren wird. Die Gerichte
haben bisher in jedem Fall Diesel-Fahrverbote angeordnet, seit das
Bundesverwaltungsgericht im Februar diese Maßnahme ausdrücklich für
erforderlich gehalten hat. Die Bundesregierung muss endlich damit
aufhören, das Dieselproblem zu verleugnen und muss die erforderlichen
Maßnahmen treffen, vor allem durch eine Hardware-Nachrüstung der
Dieselfahrzeuge auf Kosten der Hersteller. Ein Flickwerk von
Einzelfahrverboten reicht nicht aus - wir brauchen klare Regeln von
der Bundesregierung, nicht kosmetische Pseudomaßnahmen von der
Autoindustrie."
Hintergrund:
Die DUH hatte beide Klagen im November 2015 gegen das Land
Nordrhein-Westfalen eingereicht.
2017 stellten in Köln acht der elf offiziellen Messstationen
-NO2-Werte oberhalb des erlaubten Jahresmittelgrenzwerts von 40 µg/m³
fest. Der höchste Wert mit 62 µg/m³ wurde an der Messstation
Clevischer Ring 3 gemessen. Auch in Bonn weisen beide offiziellen
Messstationen Werte oberhalb des NO2-Grenzwerts auf. An der
Messstation Reuterstraße 24 wurde mit 48 µg NO2/m³ ebenfalls ein Wert
gemessen, der die gesetzlichen Vorgaben deutlich überschreitet. An
der Godesberger Allee in Bonn wurde im Rahmen einer Citizen Science
Messung der Deutschen Umwelthilfe im Juni 2018 mit 77,2 µg/m³ der
höchste Wert aller verkehrsnahen Messungen ermittelt.
Stickstoffdioxid (NO2) ist gesundheitsschädigend. Die Europäische
Umweltagentur EEA hat im Oktober 2018 die gesundheitlichen Folgen der
NO2-Verschmutzung für 2015 mit jährlich 13.100 vorzeitigen
Todesfällen allein in Deutschland beziffert. Diesel-Fahrverbote sind
zur kurzfristigen Einhaltung des NO2-Grenzwertes die einzige Option
und laut Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) vom 27.
Februar 2018 rechtmäßig und notwendig.
Schmutzige Diesel-Pkw tragen wesentlich zu mehr als 800.000
jährlichen Neuerkrankungen an Diabetes und Asthma bei, verursacht
durch die anhaltende Belastung der Atemluft mit dem Dieselgift NO2.
Das Umweltbundesamt hatte mit einer neuen Studie über die
Gesundheitsfolgen des Dieselabgasgiftes NO2 verdeutlicht, dass
bereits bei Konzentrationen deutlich unterhalb des Grenzwertes mit
437.000 Neuerkrankungen an Diabetes Mellitus und 439.000
Asthmaerkrankungen zu rechnen ist.
Derzeit führt die DUH Klageverfahren für "Saubere Luft" in 29
Städten, insgesamt zehn davon in NRW. Klagen in Bielefeld, Hagen,
Freiburg, Oberhausen und Wuppertal wird die DUH im November
einreichen. Damit klagt die DUH dann in insgesamt 34 Städten. Bis
Ende 2018 sind noch für vier Städte Verhandlungen für "Saubere Luft"
terminiert (VG Gelsenkirchen zu Gelsenkirchen und Essen am 15.11., VG
Wiesbaden zu Darmstadt am 21.11. und VG Wiesbaden zu Wiesbaden am
19.12.2018).
Links:
Zu den aktuellen Ergebnissen der Messaktion "Decke auf, wo Atmen
krank macht": https://www.duh.de/abgasalarm/
Hintergrundpapier "Klagen für Saubere Luft":
https://www.duh.de/projekte/right-to-clean-air/
Pressekontakt:
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer DUH
0171 3649170, resch(at)duh.de
Prof. Dr. Remo Klinger, Rechtsanwalt Kanzlei Geulen & Klinger, Berlin
0171 2435458, klinger(at)geulen.com
DUH-Pressestelle:
Andrea Kuper, Ann-Kathrin Marggraf
030 2400867-20, presse(at)duh.de
www.duh.de, www.twitter.com/umwelthilfe, www.facebook.com/umwelthilfe
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Datum: 08.11.2018 - 15:41 Uhr
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