Die Musterfeststellungsklage? kollektiver Rechtsschutz für Verbraucher mit vielen Risiken
Nach dem Urteil im Musterprozess muss jeder Verbraucher seinen Schadensersatz selber durchsetzen
(PresseBox) - Seit November 2018 können Verbraucher ihre Rechte gegen Unternehmen besser durchsetzen, denn mit der Musterfeststellungsklage wird der kollektive Rechtsschutz für Verbraucher erweitert. Stellvertretend für den Endverbraucher lassen Verbraucherverbände strittige Fragen in einem Musterprozess klären. Das Prozesskostenrisiko trägt dabei der klagende Verband. Nachteilig ist, dass nach dem Urteil im Musterprozess jeder Verbraucher seinen Schadensersatz selber durchsetzen muss. Und selbst in Musterfeststellungsklageverfahren bestehen Rechtsunsicherheiten, die zu einem Verlust der verbraucherseitigen (sicheren) Ansprüche führen können.
Individuelle Einzelklage, Musterfeststellungsklage oder eine geschickte Kombination beider Klagen?
Das in der Öffentlichkeit, auch vom Justizministerium, gezeichnete Bild, mit der Musterfeststellungsklage würde den Verbrauchern ein sicherer kollektiver Rechtsschutz an die Hand gegeben, trügt bei näherer Betrachtung.
Allein die Anmeldung der Ansprüche im Klageregister birgt zahlreiche Tücken:
Die Anmeldung muss nicht nur rechtzeitig, sondern auch richtig, also qualifiziert, erfolgen. Allein die Mitteilung an das Bundesamt für Justiz, man wolle an der Musterfeststellungsklage teilnehmen, reicht gerade nicht aus.
Das mit der Musterfeststellungsklage verfolgte Feststellungsziel muss mit dem Sachverhalt des Verbrauchers übereinstimmen.
Beispiel: Mit der Musterfeststellungsklage soll festgestellt werden, dass der Motor X des Herstellers einen Mangel aufweist. Ist in dem Fahrzeug desselben Herstellers, das der Verbraucher erworben hat, jedoch nicht der Motor X, sondern der Motor Y eingebaut, erfasst die Musterfeststellungsklage den Sachverhalt dieses Verbrauchers nicht.
Verbraucher müssen also zunächst (a) die Feststellungsziele der Musterfeststellungklage ermitteln, (b) dann prüfen, ob die Feststellungsziele ihren Sachverhalt erfassen (dazu zählt auch der richtige Klagegegner), und (c) erst dann ist eine Eintragung in das Klageregister sinnvoll.
Aber auch bei der Anmeldung der Ansprüche müssen formale, wie auch inhaltliche Klippen umschifft werden.
Unterlaufen dem Verbraucher Fehler, kann dies zu einem vollständigen Verlust seiner Ansprüche führen, da diese bspw. verjährt sind. Nur eine wirksame Anmeldung hemmt die Verjährung! Das Bundesamt für Justiz prüft die Anmeldung nicht, sondern übernimmt nur die dort enthaltenen Angaben.
Verbraucher, die die mit der Musterfeststellungklage verfolgten Feststellungsziele nicht prüfen oder rechtlich falsch bewerten, laufen Gefahr, dass ihre Ansprüche verjähren. Zudem werden regelmäßig nicht alle in Betracht kommenden Anspruchsgegner berücksichtigt. Der Hersteller wird oft nicht der Verkäufer sein. Gegen letzteren müssen etwaige Ansprüche individuell geprüft und vor Ablauf der Verjährungsfrist durchgesetzt werden.
Ungeklärt ist bislang noch, ob deliktische Ansprüche im Rahmen einer Musterfeststellungsklage geltend gemacht werden können. In zahlreichen Fällen werden, gerade wenn die Frage der Verwendung einer ?Betrugssoftware? im Raume steht, deliktische Ansprüche die aussichtsreichsten sein.
Mit der Eintragung in das Klageregister verzichten die Verbraucher ? zumindest soweit es die Feststellungsklage betrifft ? auf ihr rechtliches Gehör.
Im Laufe des Musterfeststellungsverfahrens kann dieses unzulässig werden, wenn Verbraucher ihre Anmeldungen zum Klageregister zurücknehmen und damit die erforderliche Anzahl an Eintragungen unter die gesetzlich erforderliche Anzahl fällt.
Eine Rücknahme der Anmeldung kann zu weitreichenden Rechtsverlusten bis hin zum vollständigen Verlust der Ansprüche führen.
Die Musterfeststellungsklage lässt eine spätere Einzelklage des Verbrauchers nicht entfallen
Wird eine Musterfeststellungsklage erfolgreich geführt, stehen den im Klageregister angemeldeten Personen gegen den unterlegenen Unternehmer keine Zahlungsansprüche zu. Im Falle eines positiven Feststellungsurteils steht lediglich fest, dass ein Rechtsverstoß angenommen wurde. Werden mehrere Feststellungsziele in einer Musterfeststellungsklage geltend gemacht, ist von dem Verbraucher weiter zu prüfen, ob ihm der festgestellte Rechtsverstoß im Rahmen der sodann von ihm individuell durchzuführenden Rechtsverfolgung gegen den Unternehmer weiter hilft.
Der am Feststellungsverfahren ?teilnehmende? Verbraucher muss seine behaupteten Zahlungsansprüche weiterverfolgen und ggf. eine eigene Klage auf Zahlung des individuell zu berechnenden Schadensersatz-Betrages einreichen ? dann trägt er das Kostenrisiko im Falle des Unterliegens.
Sollte ein Vergleich im Musterverfahren angeboten werden, sollten sowohl die Vorteile als auch etwaige Rechtsnachteile, wie bspw. Rechtsverzichte etc. individuell geprüft werden.
Fazit
Verbraucher sollten sich deshalb individuell anwaltlich beraten lassen, wenn eine Musterfeststellungsklage eingereicht wird, da die dort verfolgten Ansprüche bei genauer Betrachtung dem Verbraucher nicht weiterhelfen. Zudem sind Ansprüche, die nicht von den Feststellungszielen der Musterklage erfasst sind, zu prüfen und ggf. die Verjährung dieser zu hemmen. Unnötige Kosten sollten keinesfalls ausgelöst werden. Doch das Sparen am falschen Ende kann auch zu einem vollständigen Rechtsverlust führen, der regelmäßig höhere Schäden verursacht.
Verbraucher, die nicht rechtsschutzversichert sind, scheuen die individuelle Klage, da sie ein Kostenrisiko eingehen, welches über zwei Instanzen betrachtet, nicht unwesentlich ist. Denn bis heute gilt, dass diejenige Partei, welche den Prozess verliert, die eigenen sowie die gegnerischen Rechtsanwaltskosten und die Gerichtskosten zu zahlen hat. Dies schreckt bei ungewissem Ausgang eines Prozesses ab. Die Finanzierung des Prozesses über einen sog. Prozessfinanzierer wird oft nicht in Betracht gezogen. Auch der erst vor wenigen Jahren gesetzlich geregelten alternativen Streitbeilegung in sog. Verbraucherstreitbeilegungsverfahren wird eine zu geringe Rolle in der Praxis zuerkannt.
Die Buchalik Brömmekamp Rechtsanwaltschaft mbH berät und vertritt seit Jahrzehnten in komplexen Rechtsfragen und Prozessen. Als von der JUVE-Redaktion ausgezeichnete Wirtschaftskanzlei beraten wir unsere Mandanten individuell, um so maßgeschneiderte Lösungen für Sie zu finden. Die Prüfung Ihrer Ansprüche, eine umfassende Hemmung deren Verjährung und die Durchsetzung Ihrer Interessen steht für uns an erster Stelle. Unter den verschiedensten Möglichkeiten schlagen wir Ihnen den optimalen Weg vor.
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Als Beratungsgesellschaft für Restrukturierung und Sanierung ist Buchalik Brömmekamp darauf spezialisiert, mittelständische Unternehmen innerhalb und außerhalb der Krise auf Erfolgskurs zu bringen. Leistungen der Buchalik Brömmekamp bietet seine Leistungen durch eine Rechtsanwalts- und Steuerberaterkanzlei sowie eine Unternehmensberatung an. Interdisziplinär arbeiten Betriebswirte, Ingenieure und Juristen zusammen und bieten ein breites Spektrum an Dienstleistungen für mittelständische Unternehmen, Fremd- und Eigenkapitalgeber sowie Insolvenzverwalter. Buchalik Brömmekamp entwickelt ganzheitliche und nachhaltige Lösungen, die rechtlich, steuerrechtlich sowie betriebs- und finanzwirtschaftlich aufeinander abgestimmt sind, und setzt diese in Restrukturierungs- und Sanierungsprojekten um. Buchalik Brömmekamp hat bisher 130 Unternehmen nach dem neuen Gesetz beraten.
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Als Beratungsgesellschaft für Restrukturierung und Sanierung ist Buchalik Brömmekamp darauf spezialisiert, mittelständische Unternehmen innerhalb und außerhalb der Krise auf Erfolgskurs zu bringen. Leistungen der Buchalik Brömmekamp bietet seine Leistungen durch eine Rechtsanwalts- und Steuerberaterkanzlei sowie eine Unternehmensberatung an. Interdisziplinär arbeiten Betriebswirte, Ingenieure und Juristen zusammen und bieten ein breites Spektrum an Dienstleistungen für mittelständische Unternehmen, Fremd- und Eigenkapitalgeber sowie Insolvenzverwalter. Buchalik Brömmekamp entwickelt ganzheitliche und nachhaltige Lösungen, die rechtlich, steuerrechtlich sowie betriebs- und finanzwirtschaftlich aufeinander abgestimmt sind, und setzt diese in Restrukturierungs- und Sanierungsprojekten um. Buchalik Brömmekamp hat bisher 130 Unternehmen nach dem neuen Gesetz beraten.
Datum: 07.11.2018 - 14:37 Uhr
Sprache: Deutsch
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