EU-VO 261/2004 als Ursache für die zahlreichen Insolvenzen bei Fluglinien?
(ots) - FairPlane sieht in dieser fragwürdigen Behauptung der
Fluglinien eine Tendenz die EU-Fluggastrechteverordnung zu Lasten der
Verbraucher zu beschneiden.
Es werden immer mehr Stimmen aus der Luftfahrt laut, dass die zahlreichen
Insolvenzen dieses Jahres (Small Planet, Azur Air Deutschland, Cobalt Air,
Primera Airlines, VLM, Fly Niki, Air Berlin...) nicht nur, aber auch auf die
hohen Entschädigungszahlungen der EU-Fluggastrechteverordnung 261/2004
zurückzuführen sind.
Dezidiert hat Small Planet Deutschland die Ausgleichszahlungen als einen der
Hauptgründe für den Insolvenzantrag in Eigenverwaltung genannt. Erst wird
weitergeflogen-dann wird das Insolvenzverfahren eröffnet und die Verbraucher
bekommen kein Geld mehr. Durch diese Vorgehensweise wird die EU-VO eigentlich
ausgehebelt. Bereits ein Euro mehr pro Ticket könnte Abhilfe schaffen.
Der Luftrechtsexperte Prof. Ronald Schmid
(http://www.fairplane.de/ueber-fairplane/), FairPlane (www.fairplane.de)
Unternehmenssprecher, hält das für absurd. "Die Luftfahrtunternehmen übersehen
geflissentlich, dass die meisten massiven Verspätungen, die Ausgleichszahlungen
auslösen, hausgemacht sind. Wer seinen vertraglichen Pflichten (Beförderungen
wie vereinbart) nicht nachkommt, muss eben für die gesetzlich geregelten Folgen
einstehen. Wenn im Flugbetrieb außergewöhnliche Umstände, die die Fluglinie
selbst nicht beeinflussen kann, vorliegen, ist eine Ausgleichsleistung ohnedies
ausgeschlossen. Daher sehe ich hier keinen Grund zu jammern."
Die Belastungen der Airlines wären auch leicht vermeidbar. Lufthansa-Chef
Carsten Spohr meinte jüngst in einem Interview, dass sein Unternehmen im Jahr
2018 Entschädigungszahlungen in der Höhe von 250 Mio. Euro zahlen müsse,
"normal" wären 100 Mio. Euro. Eine Größe- die den Luftfahrtunternehmen also
bekannt ist und für die dementsprechend auch Rücklagen gebildet werden sollten.
Wenn beispielsweise Lufthansa - wie von FairPlane seit Jahren vorgeschlagen -
pro Flugschein nur EINEN EURO mehr erheben würde, hätte das Unternehmen bei 130
Millionen Fluggästen im Jahr (2017) schon einen Betrag in der Höhe von 130 Mio.
EUR, der in einem "Entschädigungstopf" bereitgestellt werden könnte, beisammen.
Dass Kunden einen Flug zu einem Preis von 249,- EUR buchen, zum Preis von 250,-
EUR aber nicht mehr, glaubt wohl auch die Luftfahrtindustrie nicht ernsthaft.
Aber anstatt Lösungen zu finden, wird lieber versucht, den europäischen
Gesetzgeber zu überzeugen, die gewährten Fluggastrechte so zu beschneiden, dass
die Luftfahrtunternehmen weniger in die Verantwortung genommen werden. Diesem
Versuch muss entschieden entgegen getreten werden!
FairPlane hofft, dass beim nächsten Luftfahrtgipfel auch Vertreter der Reisenden
gehört, und eingeladen werden. Briefe an die zuständigen Politiker wurden von
FairPlane bereits verschickt.
Kontakt:
Prof. Dr. Ronald Schmid
Unternehmenssprecher FairPlane
ronald.schmid(at)fairplane.de
Alexandra Hawlicek
Marketing und Kommunikation
hawlicek(at)fairplane.de
Tel.: +43 1 532 01 46 - 58
Mobil.: +43 69910779592
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Datum: 07.11.2018 - 11:39 Uhr
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