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Abgasskandal - Porsche AG wegen Vorsatz des Vorstandes verurteilt, Landgericht Kiel stellt bei einem MACAN Schadensersatzverpflichtung fest

ID: 1667922


(ots) -
Nachdem erst kürzlich bekannt wurde, dass das Landgericht
Stuttgart einem Käufer eines Porsche Cayenne Schadensersatz gegen die
Porsche AG zugesprochen hat, ist am 30.10.2018 ein weiteres Urteil
gegen die Porsche AG ergangen, welches die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer
Rechtsanwaltsgesellschaft mbH erstritten hat.

Das Landgericht Kiel hat mit Urteil vom 30.10.2018 unter dem Az.
12 O 406/17 festgestellt, dass die Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG
verpflichtet ist, dem Kläger den Schaden aus dem Kauf des mit
unzulässigen Abschalteinrichtungen versehenen Porsche Macan S zu
ersetzen. Das Landgericht stellt fest, dass die Porsche AG den Kläger
vorsätzlich sittenwidrig im Sinne des § 826 BGB geschädigt hat. Die
schädigende Handlung der Porsche AG liegt in dem arglistigen
Inverkehrbringen des mangelhaften Fahrzeugs unter Geheimhaltung der
bewusst eingebauten Abschalteinrichtungen zur Beeinflussung der
Emissionswerte auf dem Prüfstand. Das Landgericht findet klare Worte.
Es teilt mit, dass die Typengenehmigung nach der Euro 6 Norm durch
Einsatz einer unzulässigen Abschalteinrichtung erschlichen worden sei
und die Grenzwerte ohne die Einrichtungen nicht erreicht worden
wären. Das Landgericht teilt weiterhin mit, dass der Kläger durch die
Handlung von Porsche einen Schaden erlitten habe. Der Schaden liege
darin, dass ein ungewollter Kaufvertrag über ein mangelhaftes
Fahrzeug abgeschlossen wurde. Der Schaden besteht auch unabhängig
davon, ob ein Wertverlust eingetreten ist oder nicht. Es reicht aus,
dass ein Kaufvertrag abgeschlossen wurde, den der Kläger bei Kenntnis
der Umstände so sicher nie abgeschlossen hätte.

Weiterhin teilt das Landgericht mit, dass diese Schadenszufügung
durch die Porsche AG auch sittenwidrig war. Porsche hat mit dem
bewussten Einbau des mit unzulässiger Abschalteinrichtungen




versehenen Motors massenhaft und mit erheblichem technischen Aufwand
gesetzliche Vorschriften zum Umwelt- und Gesundheitsschutz
ausgehebelt und zugleich Kunden getäuscht. Dies ist verwerflich. Das
Landgericht nimmt weiterhin aufgrund von prozessualen Gegebenheiten
an, dass der Vorstand Kenntnis von den unzulässigen
Abschalteinrichtungen gehabt habe. Die Porsche AG habe nicht
hinreichend den Vorsatz bestritten, weshalb diese Tatsache unstreitig
ist. Das Landgericht führt wörtlich aus: "Davon ausgehend lag
vorsätzliches Handeln seitens des Vorstands der Beklagten zu 2 vor."

Außerdem müsse sich die Porsche AG das Verhalten ihrer
Verrichtungsgehilfen zurechnen lassen.

Damit hat sich die Porsche AG schadensersatzpflichtig gemacht. Der
Kläger kann nunmehr frei wählen, ob er lediglich den Minderwert
geltend macht oder das Fahrzeug zurückgibt. Außerdem kann er alle
weiteren Schäden geltend machen, die ihm entstanden sind.
Rechtsanwalt Dr. Ralf Stoll, der das Verfahren federführend führt,
teilt mit: "Es handelt sich um eines der ersten Urteile gegen die
Porsche AG, welches den Vorsatz des Vorstandes feststellt und die
Porsche AG zum Schadensersatz verpflichtet. Geschädigte haben sehr
gute Aussichten, Schadensersatz zu erhalten. Jeder Porsche
Geschädigte sollte daher dringend einen Rechtsanwalt aufsuchen."

Bei der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
handelt es sich mit 5 Fachanwälten für Bank- und Kapitalmarktrecht um
eine der führenden Kanzleien im VW Abgasskandal und im Bank- und
Kapitalmarktrecht. Die Kanzlei führt mehr als 200 Gerichtsverfahren
gegen verschiedene Autobanken wegen des Widerrufs von Autokrediten.
Im Widerrufsrecht bezüglich Darlehensverträgen wurden mehr als 5.000
Verbraucher beraten und vertreten. Daneben führt die Kanzlei mehr als
7.000 Gerichtsverfahren im Abgasskandal bundesweit und konnte bereits
hunderte positive Urteile erstreiten. In dem renommierten JUVE
Handbuch 2017/2018 und 2018/2019 wird die Kanzlei in der Rubrik
Konfliktlösung - Dispute Resolution, gesellschaftsrechtliche
Streitigkeiten besonders empfohlen für den Bereich
Kapitalanlageprozesse (Anleger). Die Rechtsanwälte Dr. Stoll & Sauer
führen in einer Spezialgesellschaft die erste
Musterfeststellungsklage gegen die Volkwagen AG für den
Verbraucherzentrale Bundesverband e.V.



Pressekontakt:
Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Einsteinallee 1/1
77933 Lahr
Telefon: 07821 / 92 37 68 - 0
Fax: 07821 / 92 37 68 - 889
Mobil für Presseanfragen: 0163/6707425
kanzlei(at)dr-stoll-kollegen.de
https://www.dr-stoll-kollegen.de/
https://www.vw-schaden.de/

Original-Content von: Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, übermittelt durch news aktuell


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Datum: 07.11.2018 - 10:39 Uhr
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