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Versicherungstipp: Vandalismusschäden - was Autofahrer beachten sollten

ID: 1667422


(ots) - Jeder zweite Pkw-Besitzer (52 Prozent) fand
seinen Wagen bereits mit zerkratztem Lack vor. Und fast jeder Dritte
(29 Prozent) hatte schon einen beschädigten Seitenspiegel. Das zeigt
eine repräsentative forsa-Umfrage (1) im Auftrag von CosmosDirekt.

- Schäden durch Fremdeinwirkung sind nicht immer versehentliche
Parkrempler, sondern können auch die Folge von Vandalismus sein.
- Frank Bärnhof, Kfz-Versicherungsexperte bei CosmosDirekt, gibt
Tipps für die richtige Vorsorge und das Verhalten im Ernstfall.

Abgebrochene Außenspiegel, Lackkratzer oder eingeschlagene
Scheiben - manchmal kommt es vor, dass Autobesitzer ihr Fahrzeug bei
der Rückkehr auf den Parkplatz nicht mehr unversehrt vorfinden.
Ärgerlich ist es auch, wenn Absicht statt Unachtsamkeit die Ursache
war. Was Autofahrer beachten sollten, wenn ihr Wagen beschädigt
wurde, erklärt CosmosDirekt-Experte Frank Bärnhof.

SCHÄDEN AM WAGEN SIND KEINE SELTENHEIT

Schäden durch Fremdeinwirkung am eigenen Fahrzeug sind
schmerzhaft, denn ihre Behebung kostet Geld, Zeit und Nerven. Wie
eine repräsentative forsa-Umfrage im Auftrag von CosmosDirekt, dem
Direktversicherer der Generali in Deutschland, zeigt, haben viele
Autobesitzer bei der Rückkehr zu ihrem Fahrzeug schon einmal eine
böse Überraschung erlebt: Mehr als die Hälfte aller Befragten (57
Prozent) hatten schon einmal Dellen in der Karosserie. 52 Prozent der
Autofahrer hatten schon Lackkratzer und 29 Prozent fanden ihren Wagen
bereits mit beschädigtem Seitenspiegel vor.

WAS TUN BEI VANDALISMUS-SCHÄDEN?

Egal ob Parkrempler oder mutwillig angerichtete Beschädigung: Der
erste Schritt ist der Fotobeweis. Frank Bärnhof rät: "Noch an Ort und
Stelle sollte der Stand des Fahrzeugs und die Beschädigung
fotografiert werden. Da Vandalismus eine Straftat darstellt, sollte




der Schaden unbedingt der Polizei gemeldet werden." Auch die eigene
Versicherung sollte man über den entstandenen Schaden informieren.
"Wird der Täter doch noch ermittelt, wird der Versicherer nach
erfolgter Regulierung diesen in Regress nehmen, das heißt ihn zur
Erstattung der Schadenssumme auffordern", so Frank Bärnhof. Meist
lässt sich der Verursacher jedoch nicht mehr ermitteln, umso
wichtiger ist daher auch die eigene Absicherung.

FÜR DEN ERNSTFALL RICHTIG VORSORGEN

Welche Versicherung kommt für Vandalismus-Schäden am Fahrzeug auf?
In der Regel entscheidet die Art des Schadens, ob der Teil- oder der
Vollkaskoschutz greift. Glasschäden zum Beispiel deckt die
Teilkaskoversicherung ab. Sie kommt auch bei Diebstahl oder
Brandstiftung auf. Andere Vandalismus-Schäden wie beispielsweise
Kratzer im Lack sind über die Vollkaskopolice abgesichert. "Vor einer
Regulierung über die Vollkaskoversicherung sollte geklärt werden, ob
dies zu einer Rückstufung des Schadenfreiheitsrabatts führt und sich
somit der Beitrag erhöht. Der Versicherer kann prüfen, ob es
eventuell für den Betroffenen günstiger ist, die Werkstattkosten
selbst zu tragen", erklärt Frank Bärnhof.

Tipp: Wer steigende Versicherungskosten nach einem Schaden
vermeiden will, sollte die Versicherungsleistungen genau vergleichen.
Einige Angebote enthalten einen sogenannten Rabattschutz, der
verhindert, dass der Versicherungsbeitrag infolge eines Schadens im
folgenden Jahr ansteigt. Dieser Rabattschutz sollte für die
Kfz-Haftpflicht- und am besten auch für die Vollkaskoversicherung
gelten.

(1) Repräsentative Umfrage "Kfz-Sicherheit 2018" des
Meinungsforschungsinstituts forsa im Auftrag von CosmosDirekt. Im
April und Mai 2018 wurden in Deutschland 1.506 Autofahrer über 18
Jahren befragt.    

Bei Übernahme des Originaltextes im Web bitten wir um
Quellenangabe:
www.cosmosdirekt.de/versicherungstipp-vandalismusschaeden  

Weitere Veröffentlichungen zu dieser und zu weiteren Umfragen
finden Sie unter: www.cosmosdirekt.de/presse/veroeffentlichungen



Ihre Ansprechpartner:

Sabine Gemballa
Business Partner 
CosmosDirekt
Telefon: 0681 966-7560
E-Mail: sabine.gemballa(at)generali.com
 
Stefan Göbel
Unternehmenskommunikation
Leiter Externe Kommunikation
Telefon: 089 5121-6100
E-Mail: presse.de(at)generali.com

Original-Content von: CosmosDirekt, übermittelt durch news aktuell


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Datum: 06.11.2018 - 10:12 Uhr
Sprache: Deutsch
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