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Einladung: Saubere Luft für Köln und Bonn: Verwaltungsgericht Köln verhandelt Klagen der Deutschen Umwelthilfe

ID: 1667401


(ots) - Deutsche Umwelthilfe klagt auf Änderung der
Luftreinhaltepläne - Diesel-Abgasgift Stickstoffdioxid belastet
Stadtgebiete von Köln und Bonn - Geänderte Luftreinhaltepläne reichen
nicht aus, um Grenzwerte einzuhalten - Diesel-Fahrverbote als
kurzfristig wirksame Maßnahme für die "Saubere Luft" sind einzige
Option

Das Verwaltungsgericht Köln verhandelt am 8. November öffentlich
über die Klagen der Deutschen Umwelthilfe (DUH) für "Saubere Luft" in
Köln und Bonn. Die DUH hatte beide Klagen im November 2015 gegen das
Land Nordrhein-Westfalen eingereicht (Köln: 13K 6684/15, Bonn: 13K
6682/15). Ziel ist die Einhaltung des Grenzwerts für Stickstoffdioxid
(NO2). Ein Diesel-Fahrverbot ist die dafür am schnellsten wirksame
Maßnahme und muss in die Luftreinhaltepläne aufgenommen werden. Die
von Köln und Bonn vorgestellten Maßnahmen der geänderten
Luftreinhaltepläne reichen nicht aus, um Diesel-Fahrverbote zu
verhindern.

2017 stellten in Köln acht der elf offiziellen Messstationen
NO2-Werte oberhalb des erlaubten Jahresmittelgrenzwerts von 40 µg/m³
fest. Der höchste Wert mit 62 µg/m³ wurde an der Messstation
Clevischer Ring 3 gemessen. Auch in Bonn weisen beide offiziellen
Messstationen Werte oberhalb des NO2-Grenzwerts auf. An der
Messstation Reuterstraße 24 wurde mit 48 µg NO2/m³ ebenfalls ein Wert
gemessen, der die gesetzlichen Vorgaben deutlich überschreitet. An
der Godesberger Allee in Bonn wurde im Rahmen einer Citizen Science
Messung der Deutschen Umwelthilfe im Juni 2018 mit 77,2 µg/m³ der
höchste Wert aller verkehrsnahen Messungen ermittelt.

Damit die Bürgerinnen und Bürger von Köln und Bonn so schnell wie
möglich zu ihrem Recht auf "Saubere Luft" kommen, klagt die DUH auf
eine Änderung der Luftreinhaltepläne. Die Rechtmäßigkeit von
Diesel-Fahrverboten als kurzfristige Maßnahme zur Einhaltung des




NO2-Grenztwertes bestätigte das Bundesverwaltungsgericht im Urteil
vom 27. Februar 2018. Zonale Diesel-Fahrverbote bis Euro 5 sind
demnach schon seit 1. September 2018 möglich; einschließlich Euro 5
ab 1. September 2019.

DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch steht vor der mündlichen
Verhandlung ab 8:30 Uhr vor Ort für Interviews zu Verfügung, ebenso
nach Ende der Verhandlung gemeinsam mit Rechtsanwalt Remo Klinger.

Wir bitten um Anmeldung an presse(at)duh.de.

Datum:
Donnerstag, 8. November 2018, 9:30 Uhr (Beginn der Verhandlung)

Ort:
Verwaltungsgericht Köln, Appellhofplatz 16, 50667 Köln
Eingang Burgmauer, Saal 1, Erdgeschoss

Teilnehmende:

- Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer DUH, 0171 3649170
- Prof. Dr. Remo Klinger, Rechtsanwalt Geulen & Klinger, 0171
2435458

Kontakt vor Ort:
Ann-Katrin Bohmüller, persönliche Referentin Jürgen Resch, 0151
17281752



Pressekontakt:
Andrea Kuper, Ann-Kathrin Marggraf
030 2400867-20, presse(at)duh.de

www.duh.de, www.twitter.com/umwelthilfe, www.facebook.com/umwelthilfe

Original-Content von: Deutsche Umwelthilfe e.V., übermittelt durch news aktuell


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Datum: 06.11.2018 - 09:45 Uhr
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