InternetIntelligenz 2.0

kostenlos Pressemitteilungen einstellen | veröffentlichen | verteilen

Pressemitteilungen

 

BGH: Praxisklinik muss Möglichkeit der stationären Aufnahme bieten

ID: 1667321

BGH: Praxisklinik muss Möglichkeit der stationären Aufnahme bieten


(IINews) - Eine Arztpraxis darf nicht mit dem Begriff "Praxisklinik" werben, wenn sie keine Übernachtungsmöglichkeiten bietet. Das hat der BGH mit Beschluss vom 17.10.2018 bestätigt (Az.: I ZR 58/18).



Das Oberlandesgericht Hamm hatte mit Urteil vom 27. Februar 2018 bereits entschieden, dass eine Zahnarztpraxis, die ihren Patienten keine Möglichkeit zu einer auch nur vorübergehenden stationären Aufnahme bietet, nicht mit dem Begriff "Praxisklinik" werben darf und hob damit die erstinstanzliche Entscheidung des Landgerichts Essen auf (Az.: 4 U 161/17). Für den Verbraucher ist die Werbung irreführend, da er bei dem Begriff Klinik zumindest die Möglichkeit einer stationären Aufnahme erwartet, erklärt die Wirtschaftskanzlei GRP Rainer Rechtsanwälte.



Der Zahnarzt in dem zu Grunde liegenden Fall ist jedoch der Auffassung, dass der Verbraucher mit dem Begriff Klinik lediglich die Möglichkeit eines operativen Eingriffs erwarte. Da dies auf seine Praxis zutreffe, legte er Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision ein. Die Beschwerde hat der BGH zurückgewiesen.



Der Bundesgerichtshof folgte der Argumentation des Arztes nicht. Er bestätigte die Sicht des OLG Hamm, dass der Verbraucher bei dem Begriff Klinik zumindest die erforderliche Einrichtung für eine vorübergehende stationäre Aufnahme über Nacht erwarte. Das gelte auch dann, wenn diese stationäre Aufnahme nur im Ausnahmefall notwendig werde. Die Werbung sei daher für den Verbraucher irreführend, wenn diese Möglichkeit nicht besteht.



Mit dem Begriff "Praxisklinik" werde aber nicht nur der Verbraucher getäuscht, sondern auch den Mitbewerbern geschadet. Denn durch das vermeintliche Zusatzangebot einer stationären Aufnahme erweise sich die zahnärztliche Praxisklinik als vorzugswürdige Alternative zu einer rein ambulanten Zahnarztpraxis und zu einer erwägenswerten Alternative zu einer Zahnklinik im eigentlichen Sinne.







So wichtig Werbung für viele Unternehmen und Dienstleister ist, so schnell kann sie für den Verbraucher irreführend sein und gegen das Wettbewerbsrecht verstoßen. Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht können verschiedene Sanktionen wie Abmahnungen, Unterlassungsklagen oder Schadensersatzforderungen nach sich ziehen. Im Wettbewerbsrecht erfahrene Rechtsanwälte können beraten und Forderungen wegen Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht abwehren bzw. durchsetzen.



https://www.grprainer.com/rechtsberatung/wettbewerbsrecht.html


Themen in diesem Fachartikel:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

GRP Rainer Rechtsanwälte ist eine internationale, wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Sozietät. An den Standorten Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart und London berät die Kanzlei insbesondere im gesamten Wirtschaftsrecht, Gesellschaftsrecht und Steuerrecht sowie im Kapitalmarktrecht und Bankrecht. Zu den Mandanten gehören nationale und internationale Unternehmen und Gesellschaften, institutionelle Anleger und Privatpersonen.



Leseranfragen:



PresseKontakt / Agentur:

GRP Rainer Rechtsanwälte
Michael Rainer
Augustinerstraße 10
50667 Köln
info(at)grprainer.com
02212722750
http://www.grprainer.com



drucken  als PDF  an Freund senden  Rheinische Post: CDU-Abgeordneter Heilmann erwartet Rückkehr zu CDU-Markenkern durch neue Parteispitze
Deutsches Tierschutzbüro erstattet Strafanzeige gegen Rinderschlachthof in Oldenburg
Bereitgestellt von Benutzer: Adenion
Datum: 06.11.2018 - 09:10 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1667321
Anzahl Zeichen: 0

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Michael Rainer
Stadt:

Köln


Telefon: 02212722750

Kategorie:

Politik & Gesellschaft


Anmerkungen:


Dieser Fachartikel wurde bisher 26 mal aufgerufen.


Der Fachartikel mit dem Titel:
"BGH: Praxisklinik muss Möglichkeit der stationären Aufnahme bieten
"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

GRP Rainer Rechtsanwälte (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).


Alle Meldungen von GRP Rainer Rechtsanwälte



 

Wer ist Online

Alle Mitglieder: 50.254
Registriert Heute: 0
Registriert Gestern: 1
Mitglied(er) online: 0
Gäste Online: 363


Bitte registrieren Sie sich hier. Als angemeldeter Benutzer nutzen Sie den vollen Funktionsumfang dieser Seite.