Windenergie: So schnell kann aus einer „Grünen Kapitalanlage“ Sondermüll werden.
Viele Anleger legen in den letzten Jahren großen Wert darauf, dass ihre Anlagen nicht nur sicher und renditestark sind, sondern auch Umweltschutzanforderungen genügen.
(IINews) - Bei Investitionen in die „Grüne Energiewirtschaft“ ist zu beachten, dass dieser Bereich stark von den staatlichen Subventionen und Vorschriften reglementiert wird. Bei einigen „Grünen Anlagemöglichkeiten“ steht Grün nur auf der Verpackung. Hier fehlt oft die klare Definition für eine grüne Bindung und die Investoren wissen nicht, ob ihr Geld tatsächlich in nachhaltigen Projekten eingesetzt wird. Statt einer nachhaltigen Rendite erwirtschaften viele Ökofonds aber auch empfindliche Verluste.
So sind manche Prognosen bezüglich der Erträge aus Wind- und Sonnenkraft zu optimistisch und in einigen Wind – und Solarfonds sind sogar hohe Einmalkosten von bis zu 30 %, die nicht investiert werden, eingeplant. Darüber hinaus genehmigten sich sogar manche Initiatoren so hohe Vergütungen, dass dies erheblich auf die Rendite durchschlägt.
Laut Bundesverband Sachwerte und Investmentvermögen haben 2015 rund 80.000 Anleger Investitionen in Anlagen zur Gewinnung und Speicherung erneuerbarer Energien wie Windkraft, Solarenergie, Geothermie, Wasser- und Gezeitenkraftwerke getätigt. Das verwaltete Investmentvermögen liegt bei knapp 9 Mrd. Euro und verteilt sich auf 174 geschlossene Fonds.
Die Projekte werden zumeist mit Krediten und mit Anlegergeld finanziert. Sobald bei den Anlegern genügend Eigenkapital eingesammelt worden ist, wird der Fonds geschlossen. Anschließend werden keine neuen Anleger mehr aufgenommen. Die Anbieter stellen nicht selten Renditen zwischen 5 und 10 Prozent in Aussicht. Den attraktiven Renditechancen stehen scheinbar nur geringe Risiken gegenüber, weil die staatlich garantierten Einspeisevergütungen für den Strom aus den Anlagen die Geldanlage absichern sollen.
Die Praxis sieht aber häufig anders aus berichtet der BSZ e.V.:
Dort waren spektakuläre Pleiten bei grünen Anlagen in den vergangenen Jahren an der Tagesordnung. So haben Anleger des Emissionshauses EECH in Hamburg erfahren müssen, wie bei ihren als „sichere und lukrative Investition“ beworbenen Windkraft- und Solarfonds die Lichter ausgingen. Anstelle von „sonnigen Zinsen zwischen 7 und 10 Prozent“ bescherte ihnen die Pleite des Unternehmens satte Verluste. Ähnliches erlebten die Anleihegläubiger des schwäbischen Unternehmens Windreich. Dem Windparkentwickler ging im September 2013 das Geld aus. Zuvor hatte das Unternehmen bei Anlegern 120 Mio. Euro eingesammelt. Im Mai 2014 wurde das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Ökostromproduzenten Prokon eröffnet. 74.000 Anleger hatten Prokon rund 1,4 Milliarden Euro in Form von Genussrechtskapital zur Verfügung gestellt. Den Anlegern versprach das Unternehmen hohe Renditen bis zu acht Prozent.
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Der aus dem Fachbereich Wissenschaft und Technik bekannte Journalist,
UTR e.V. Pressesprecher und Autor des Buches „Die Diesel-Lüge“
Holger Douglas ist Autor des folgenden Beitrags.
Die Windblase platzt. Windräder: Subventionen-Geschäft
Bis zu 730 Windräder dürften in drei Jahren abgeschaltet werden. Nicht, weil sie zu alt sind, sondern weil sich für die Betreiber nicht mehr lohnen. Sie verdienen nicht mit Stromerzeugung, sondern Subventionen.
Ziemlich viel Sondermüll fällt demnächst in Sachsen an. Hunderte von Windrädern werden demnächst Schrott sein. Bis zu 730 Windräder dürften in drei Jahren abgeschaltet werden. Nicht, weil sie zu alt sind, sie drehen noch wacker ihre Windflügel, aber nein, sie lohnen sich für die Betreiber nicht mehr. Denn ab dem Jahre 2021 fällt die Förderung weg. Das erneuerbare Energien-Gesetz (EEG) sieht nämlich für Windräder, die älter als 20 Jahre sind, vor, dass die Umlage gestrichen wird.
Und ohne Förderung macht das Betreiben eines Windrades auch dem hart gesottenen Ökofan keinen rechten Spaß mehr. Außerdem trübt den Spaß ganz außerordentlich, dass Windradaufträge mehr und mehr nach freien Ausschreibungen vergeben werden. Der grüne Abgeordnete im sächsischen Landtag Gerd Lippold folgerte fast verzweifelt realistisch: »Diese Anlagen sind für die Betreiber dann nicht mehr lukrativ und werden mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit vom Netz genommen.« Der grüne Energieexperte fragte den Wirtschaftsminister des Landes, wie viel weniger Windkraft dann in Sachsen zur Verfügung stehen würde. Dessen Antwort: Mehr als zwei Drittel der aus Windkraft erzeugten Energie würde wegfallen. So retten die Sachsen das Klima nicht. Lippold: »Sachsen bleibt unter den Klimazielen.«
Ach, wer hätte das gedacht: Nur mit gigantischen Subventionen lohnt der Aufbau der Windräder für die Betreiber.
Das sind die Einzigen, die neben Verpächtern des Baugrundes der Windanlagen und den Baufirmen ordentlich kassieren. Bluten muss dafür der Stromkunde, der mittlerweile horrende Strompreise bezahlt.
Was der grüne Experte als lukrativ begreift, ist die Lizenz zum Gelddrucken der Windradbetreiber auf Kosten aller Stromverbraucher. Ist die Förderung flöten, erweist sich dieser Humbug sehr schnell als vollkommener unsinnig. Kein Mensch, der bei Verstand ist, würde freiwillig Wälder abholzen und Windräder zu Tausenden in die Landschaft pflastern.
Die sächsische Energieagentur behauptet tatsächlich: »So wie es sich gegenwärtig darstellt, wird die Windenergie auf absehbare Zeit die billigste Energieform unter den neuen Stromlieferanten bleiben.«
Und diese Entwicklung zu den so günstigen Energieformen sei in Sachsen verschlafen worden, meint der grüne Energieexperte. Sachsen habe mit 75 % Stromanteil zu stark auf Braunkohle gesetzt.
Mittlerweile brechen die Aktien der Windradhersteller dramatisch ein. General Electric (GE), der viertgrößte Windradhersteller weltweit, hat gerade seine Zahlen für das dritte Quartal des Jahres 2018 vorgelegt. Aus denen geht auch die dramatische Lage der gesamten Windradindustrie hervor. GE schreibt nach einem Bericht des Handelsblattes 22,8 Milliarden Dollar Verlust in seiner Energiesparte und streicht fast die gesamte Dividende. Die Aktien von Vestas, des großen dänischen Windradbauers, verloren 6,5 Prozent, die des deutsch-spanischen Herstellers Siemens Games 6 Prozent. Verluste bei Nordex: vier Prozent.
Die Frage wird immer bedeutender, wie solche Anlagen wieder abgebaut werden sollen. Ein Teil der Betreibergesellschaften ist dann vermutlich längst pleite und wird mit ziemlicher Sicherheit nicht mehr für die erheblichen Kosten aufkommen. Abgesehen davon, dass die gewaltigen Betonfundamente nur mit exorbitant hohem Aufwand aus den Waldböden heraus gebuddelt werden können.
Die horrenden Mengen an Windradflügeln aus Glasfaserkunststoffen werden dann als Sondermüll irgendwo gelagert werden müssen. Teuer im Aufbau, teuer im Betrieb, teuer im Abbau. Und sie haben während ihrer Laufzeit noch nicht einmal Deutschland aus der ach so desaströsen Klimabilanz gerettet. Dazu haben sie viel zu wenig Strom aus dem Wind gemacht.
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Prüfung von Haftungsansprüchen
Statt einer nachhaltigen Rendite erwirtschaften viele Ökofonds empfindliche Verluste. Für die betroffenen Anleger stellt sich in diesen Fällen die Frage, ob sie mit Aussicht auf Erfolg ihre Verluste erstattet verlangen können. Wenn Sie von den Erfahrungen der BSZ e.V. Anlegerschutzkanzleien bei der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen im Zusammenhang mit verlustreichen geschlossenen Fonds profitieren wollen und ihre rechtlichen Möglichkeiten prüfen lassen möchten, können Sie sich der BSZ e.V.-Interessengemeinschaft „Windkraftanlagen“ anschließen.
Wenn es um die Verfolgung möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung.
Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Die Rechtsanwälte empfehlen betroffenen Anlegern daher, ihre Ansprüche, die sich sowohl aus einer fehlerhaften Anlageberatung, fehlerhaften Darstellungen im Emissionsprospekt oder aus vielen anderen Gründen ergeben können, von einer auf kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.
Für die Prüfung von Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften.
Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos einer von Ihnen gewünschten BSZ e.V. Interessengemeinschaft anschließen, hier der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „Windkraftanlagen“.
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 05.11.2018 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhalts sind nicht berücksichtigt.
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Datum: 05.11.2018 - 09:26 Uhr
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