Neuer Widerrufsjoker bei Kreditverträgen
(LifePR) - CLLB Rechtsanwälte informieren: Über den sogenannten Widerrufsjoker wurde in letzter Zeit nur noch wenig berichtet. Aufgrund einer aktuellen Entscheidung des Bundesgerichtshofs zur Unwirksamkeit einer Aufrechnungsklausel bei Kreditverträgen könnten viele Bankkunden nun von einem neuen Widerrufsjoker profitieren.
Mit Urteil vom 21.09.2018, Az: 2 O 21/18 (nicht rechtskräftig) hat das Landgericht Ravensburg unter Bezugnahme auf das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 20.03.2018, Az: XI ZR 309/16 den Widerruf eines im Jahr 2012 geschlossenen Darlehensvertrages für wirksam erachtet. Nach Meinung des Landgerichts Ravensburg war u.a. die Widerrufsinformation des Darlehensvertrages nicht ordnungsgemäß, da die dortige Beklagte eine Regelung zur Beschränkung der Aufrechnungsmöglichkeit in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen verwandt hatte, die der Bundesgerichthof als unwirksam erachtet. Dadurch werde die Ausübung des Widerrufsrechts unzulässig erschwert.
Die in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthaltene unwirksame Klausel, nach der ein Darlehensnehmer nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen darf, ist sehr verbreitet. Betroffenen Kunden kann damit die Möglichkeit offenstehen, sich von alten Kreditverträgen mit hoher Zinsbelastung zu lösen. ?Wir konnten feststellen, dass sich entsprechende Aufrechnungsklauseln jedenfalls auch in Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Sparkassen, Raiffeisen- und Volksbanken, BW Bank, DSL Bank, Commerzbank, Sparda Banken sowie ING-DiBa AG befunden haben, so dass bei diesen Instituten auch heute noch ein Widerruf des Kreditvertrages möglich sein könnte?, so Rechtsanwalt Christoph Schneider von der auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei CLLB Rechtsanwälte mit Standorten in München und Berlin.
Für viele Verbraucher besteht aufgrund der aktuellen Urteile daher die Möglichkeit, sich von Darlehensverträgen mit hoher Zinsbelastung zu trennen, ohne eine Vorfälligkeitsentschädigung zu zahlen. Die dadurch resultierenden wirtschaftlichen Vorteile können gerade in der aktuellen Niedrigzinsphase besonders groß sein.
Von diesem neuen Widerrufsjoker könnten betroffene Verbraucher profitieren, die einen Kreditvertrag zur Finanzierung einer Immobilie ab dem 11.06.2010 geschlossen oder für einen bereits früher geschlossenen Immobiliardarlehensvertrag den Widerruf bereits vor dem 21.06.2016 erklärt haben. Zudem ist der Widerrufsjoker bei sonstigen Verbraucherdarlehensverträgen, also bei Darlehensverträgen, die nicht zur Finanzierung einer Immobilie dienten, interessant.
Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte rät daher allen betroffenen Darlehensnehmern, ihre Darlehensverträge zeitnah von einer auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei überprüfen zu lassen.
CLLB Rechtsanwälte steht für herausragende Expertise auf dem Gebiet des Zivilprozessrechts. Die Ausarbeitung und erfolgreiche Umsetzung einer zielführenden Prozessstrategie ist nicht nur in Großverfahren mit mehreren hundert geschädigten Investoren ein entscheidender Faktor. Auch komplexe Einzelverfahren gerade mit internationalem Bezug können nur durch den Einsatz spezifischer Erfahrung und detaillierter Sach- und Rechtskenntnis optimal geführt werden. Unsere Anwälte sind deshalb mit der Funktionsweise von Finanzprodukten der geregelten und ungeregelten Märkte bestens vertraut, als Kapitalmarktrechtspezialisten ausgewiesen und verfügen über langjährige, d.h. zum Teil mehr als zehnjährige, einschlägige Jusitizerfahrung vor Gerichten in der gesamten Bundesrepublik. Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte wurde im Jahr 2004 in München gegründet und konnte sich durch zahlreiche Erfolge in aufsehenerregenden Verfahren bereits nach kurzer Zeit etablieren. Beinahe zwangsläufig war deshalb die Erweiterung der Repräsentanz mit Eröffnung eines weiteren Standortes in der Bundeshauptstadt Berlin im Jahr 2007. Neben den vier Gründungspartnern István Cocron, Steffen Liebl, Dr. Henning Leitz und Franz Braun, deren Anfangsbuchstaben für die Marke "CLLB" stehen, sind mit Alexander Kainz (2008) und Thomas Sittner (2017) zwei weitere Partner für den Mandantenerfolg verantwortlich. Mittlerweile vertreten zwölf Rechtsanwälte von CLLB die rechtlichen Interessen ihrer Mandanten. Sie sind dabei vorwiegend auf Klägerseite tätig und machen für sie Schadensersatzforderungen geltend. Das heißt kurz zusammengefaßt: Wir können Klagen.
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CLLB Rechtsanwälte steht für herausragende Expertise auf dem Gebiet des Zivilprozessrechts. Die Ausarbeitung und erfolgreiche Umsetzung einer zielführenden Prozessstrategie ist nicht nur in Großverfahren mit mehreren hundert geschädigten Investoren ein entscheidender Faktor. Auch komplexe Einzelverfahren gerade mit internationalem Bezug können nur durch den Einsatz spezifischer Erfahrung und detaillierter Sach- und Rechtskenntnis optimal geführt werden. Unsere Anwälte sind deshalb mit der Funktionsweise von Finanzprodukten der geregelten und ungeregelten Märkte bestens vertraut, als Kapitalmarktrechtspezialisten ausgewiesen und verfügen über langjährige, d.h. zum Teil mehr als zehnjährige, einschlägige Jusitizerfahrung vor Gerichten in der gesamten Bundesrepublik. Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte wurde im Jahr 2004 in München gegründet und konnte sich durch zahlreiche Erfolge in aufsehenerregenden Verfahren bereits nach kurzer Zeit etablieren. Beinahe zwangsläufig war deshalb die Erweiterung der Repräsentanz mit Eröffnung eines weiteren Standortes in der Bundeshauptstadt Berlin im Jahr 2007. Neben den vier Gründungspartnern István Cocron, Steffen Liebl, Dr. Henning Leitz und Franz Braun, deren Anfangsbuchstaben für die Marke "CLLB" stehen, sind mit Alexander Kainz (2008) und Thomas Sittner (2017) zwei weitere Partner für den Mandantenerfolg verantwortlich. Mittlerweile vertreten zwölf Rechtsanwälte von CLLB die rechtlichen Interessen ihrer Mandanten. Sie sind dabei vorwiegend auf Klägerseite tätig und machen für sie Schadensersatzforderungen geltend. Das heißt kurz zusammengefaßt: Wir können Klagen.
Datum: 31.10.2018 - 13:33 Uhr
Sprache: Deutsch
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