Alle Jahre wieder - Umsatzreiche Weihnachtszeit optimal für Online-Shops nutzen
Seit Mitte Oktober füllen Lebkuchen, Weihnachtsmänner und Lichterketten die Verkaufsräume und Schaufenster. Auch im Online-Handel sollten die Vorbereitungen für die umsatzreiche Weihnachtszeit bereits finalisiert sein. Fünf Geschenkpäckchen zeigen Ihnen fünf Möglichkeiten, wie Onlineshop-Betreiber das Weihnachtsgeschäft bestmöglich nutzen können.
(IINews) - 1. Geschenk: Weihnachtsdeko und Landingpage
Kleine vorweihnachtliche Elemente, die den Online-Shop dekorieren, bringen Kunden in Weihnachtsstimmung. Analoges gilt für eine Landingpage mit passenden Tipps zu Produkten zur Jahreszeit oder ein virtueller Adventskalender, der die verbleibende Zeit bis Weihnachten anzeigt. Idealerweise verbirgt sich hinter jedem Türchen ein Angebot des Tages.
2. Geschenk: Speicherbarer Warenkorb oder Merkliste
Weihnachtsgeschenke sind meist gut überlegt und werden daher selten überstürzt gekauft. Unter Umständen liegen Produkte einige Tage im Einkaufswagen, bevor es zu einem Kaufabschluss kommt. Optimaler Weise bietet die Shop-Software des Händlers die Möglichkeit, den Einkaufskorb zu speichern.
3. Geschenk: Gutschein
Der 24. Dezember kommt jedes Jahr schneller als man denkt. Mit Gutscheinen vermeidet man nicht nur Geschenkpannen, sondern bietet auch ein „Last-Minute“-Geschenk für Kurzentschlossene zum zu Hause ausdrucken. Darüber hinaus verlagern Gutscheine die Käufe bis nach den Feiertagen und verschieben so Versendungen nach die Weihnachtstage. In Kombination mit einem stationären Geschäft kann Kunden auch die Möglichkeit geboten werden, einen online gekauften Gutschein an der Ladenkasse schnell und einfach einzulösen – idealerweise per Barcode.
4. Geschenk: Geschenkideen
Wenn dem Käufer die richtige Geschenkidee oder noch eine Kleinigkeit fehlt, bieten weihnachtliche Geschenkideen gute Anregungen. Einerseits können diese Geschenkideen zur Förderung von Spontankäufen als Produktempfehlungen platziert werden. Beispielsweise können passende Schals bei einer Mütze als zusätzliche Geschenkidee angeboten werden und damit den Umsatz des Händlers weiter erhöhen. Oder aber Geschenkideen werden als extra Rubrik im Shop geführt und ausgewählte Empfehlungen werden gleich auf der Startseite über ansprechende Banner prominent platziert.
5. Geschenk: Prime-Shopping
Mit einem Kundenbindungsprogramm, wie Websale-Prime-Shopping, können Händler die verkaufsstarke Vorweihnachtszeit im Onlineshop nutzen, um den Shop für Kunden langfristig reizvoller zu machen. Kunden, die bereits am Prime-Shopping Programm teilnehmen, können so zum Beispiel zu Weihnachten attraktive Sonderpreise und spezielle Produktempfehlungen angeboten werden. Gleichzeitig wird für Nicht-Prime-Kunden ein Anreiz geschaffen, Prime-Mitglied zu werden. Als Weihnachtsidee kann während der verkaufsstarken Vorweihnachtszeit eine kostenlose, befristete Prime-Mitgliedschaften angeboten werden. Käufer könnten dann beispielsweise exklusive Produkte, ermäßigte Preise oder kostenfrei Zustellungen ohne Mindestbestellwert zur Verfügung stehen. Dadurch lernen die Kunden die Vorzüge der Prime-Mitgliedschaft kennen und können so überzeugt werden, langfristiger Prime-Shopping Kunde zu werden.
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Weitere Informationen:
WEBSALE AG
Stephanie Emmerich, Gutenstetter Str. 2, 90449 Nürnberg
Tel.: 0911-63221-0, Fax: 0911-63221-111
E-Mail: presse(at)websale.de, Internet: http://websale.de
Pressekontakt:
Konzept PR GmbH, Agentur für Public Relations
Simon Federle, Leonhardsberg 3, 86150 Augsburg
Tel.: 0821-34300-19
Datum: 30.10.2018 - 12:36 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1665499
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner:
Stadt:
Telefon:
Kategorie:
Online-Shopping
Anmerkungen:
Dieser Fachartikel wurde bisher 246 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
"Alle Jahre wieder - Umsatzreiche Weihnachtszeit optimal für Online-Shops nutzen
"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Konzept PR (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).