So verhält man sich bei Nebel richtig
(ots) -
Anmoderationsvorschlag: Ist man im Herbst mit dem Auto unterwegs,
kann ganz plötzlich Nebel auftreten. Und obwohl viele von uns in der
Fahrschule gelernt haben, wie man sich dann verhalten soll, reagieren
viele Autofahrer unsicher. Marco Chwalek hat sich beim Fachmann
erkundigt, was man beachten muss:
Sprecher: Viele Autofahrer sind sich nicht sicher, bei welchem
Wetter sie die Nebelscheinwerfer einschalten dürfen und ab wann sogar
die Nebelschlussleuchte zum Einsatz kommt. TÜV SÜD-Experte Wolfgang
Weiß erklärt uns, dass es für die Nebelschlussleuchte strengere
Regeln gibt:
O-Ton Wolfgang Weiß: 15 Sekunden
"Die Nebelscheinwerfer dürfen bei Nebel, Schneefall, Regen und
schlechten Sichtverhältnissen eingeschaltet werden. Die
Nebelschlussleuchte hingegen darf nur bei Nebel und Sichtweite unter
50 Metern eingeschaltet werden. Dann gilt hier aber die
Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h."
Sprecher: Autofahrer reagieren in akuten Situationen vollkommen
unterschiedlich, die einen fahren zum Beispiel unbeirrt weiter, die
anderen bremsen scharf ab. Wie sollte man auf plötzlichen Nebel
reagieren, damit nichts passiert?
O-Ton Wolfgang Weiß: 15 Sekunden
"Das Wichtigste ist: Abstand zu anderen Verkehrsteilnehmern
gewinnen, das heißt langsam fahren, auf keinen Fall schlagartig
bremsen, weil somit der rückwertige Verkehr gefährdet wird.
Scheibenwischer einschalten, Abblendlicht einschalten und
gegebenenfalls die Nebelscheinwerfer oder Nebelschlussleuchte."
Sprecher: Wo muss man zu dieser Jahreszeit häufiger mit Nebel
rechnen und was ist dann zu beachten?
O-Ton Wolfgang Weiß: 12 Sekunden
"In der Nähe von Talsenken und Gewässern muss man immer mit
Nebelbänken rechnen. Das Abblendlicht ist einzuschalten, denn die
Tagfahrlichter alleine reichen nicht aus, weil hier die
Schlussleuchten nicht aktiv sind."
Abmoderationsvorschlag: Sobald sich die Sichtverhältnisse wieder
bessern, erinnert TÜV SÜD, müssen die Zusatzlampen wieder ausgestellt
werden, damit nachfolgende Verkehrsteilnehmer nicht geblendet werden.
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Datum: 30.10.2018 - 06:00 Uhr
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