BWF-Stiftung: Sehr gute Schadensersatzchancen. Verjährung Ende 2018!
Geschädigte BWF-Anleger können nur noch bis Ende 2018 gegen die beteiligten Vermittler vorgehen, dann tritt Verjährung ein.
(IINews) - Die hier berichtende BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei die seit dem Jahr 2015 über 180 geschädigte BWF-Anleger gegen die Vermittler der Anlage vertreten hat, weist nochmals darauf hin, dass Geschädigte sich beeilen müssen, um noch Schadensersatzansprüche gegen die Vermittler geltend zu machen, da Ende 2018 Verjährung der Ansprüche gegen die Vermittler eintreten wird.
Dabei sollen betroffene Anleger darauf hingewiesen werden, dass die Chancen, um gegen die Vermittler der Anlage vorzugehen, in vielen Fällen ausgezeichnet sind.
Die hier berichtende Kanzlei konnte etliche Klage stattgebende (und inzwischen sogar rechtskräftige) Urteile vor zahlreichen Gerichten in ganz Deutschland erstreiten, so z. B. LG Nürnberg, Hof, Frankfurt (Oder), Berlin, Marburg, Frankenthal, Cottbus und Lüneburg, zudem vor dem Oberlandesgericht Zweibrücken.
Das OLG Berlin hatte vor kurzem in 2 von diesen Anwälten betreuten Fällen mitgeteilt, die Berufung der dortigen Vermittler durch sog. § 522er II-Beschluss zurück weisen zu wollen, weil die Berufung der Vermittler keine Aussicht auf Erfolg hat.
Vor kurzen hatte auch das Landgericht München II in einem weiteren von dieser BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei betreuten, noch nicht rechtskräftigen, Verfahren mit dem Az. 10 O 2871/17 den dortigen Vermittler zum Schadensersatz in Höhe von 50.000,- € an den Anleger verurteilt.
In vielen Fällen konnten für die Anleger aber auch Vergleiche geschlossen werden, in denen die Anleger einen Teil ihres Schadens kompensiert bekommen haben, in der Regel zwischen 30-80 % des Schadens.
Die Vermittler haben nach Ansicht der hier berichtenden BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte und der Gerichte in vielen Fällen ihre Pflicht zur Plausibilitätsprüfung verletzt, weil die Anlage bei der BWF-Stiftung nicht plausibel war, d.h, nicht plausibel 5-10 % Rendite mit einer sicheren Gold-Anlage erzielt werden konnten, zumal der Goldpreis bereits gefallen war, die Anleger auch nicht, wie ihnen vielfach mitgeteilt wurde, Eigentum am Gold erworben haben, und die Anleger auch im Insolvenzfall nicht auf das Gold zugreifen konnten und durch das Gold geschützt waren.
Die Erfolge gegen die Vermittler sind deshalb so beachtlich, weil sich andere Vorgehensweisen bisher als kompletter "Irrweg" für die Anleger erwiesen haben.
•Diverse Anleger-Klagen gegen einen involvierten Rechtsanwalt wurden inzwischen vom zuständigen Landgericht und sogar vom zuständigen Oberlandesgericht teilweise rechtskräftig abgewiesen.
Doch Anleger Achtung:
Ende 2018 werden nach Ansicht der berichtenden Rechtsanwälte Ansprüche gegen die Vermittler der Anlage verjähren aufgrund der Vorschrift der §§ 195, 199 BGB.
Hiernach verjähren Ansprüche 3 Jahre ab Kenntnis oder grob fahrlässiger Unkenntnis des Schadens und des Schädigers. Da die Insolvenz bei der BWF-Stiftung 2015 eintrat, werden Gerichte sich nach Ansicht der Anwälte auf den Standpunkt stellen, dass Ende 2018 Verjährung eintritt. Anleger sollten also keine weitere Zeit mehr verlieren, und rechtzeitig verjährungshemmende Maßnahmen ergreifen, denn auf einen verjährten Anspruch wird ein Vermittler keine Zahlungen mehr leisten.
Die meisten Rechtsschutzversicherungen übernehmen auch die Kosten für ein Vorgehen gegen die Vermittler, was immer geprüft werden sollte. Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte stellen gerne eine kostenlose Anfrage an die Rechtsschutzversicherung für die Anleger.
Anleger der BWF-Stiftung sollten also nicht länger zögern, ihre Ansprüche gegen die Vermittler der Anlage fachkundig prüfen zu lassen, da Ende 2018 Verjährung eintreten wird.
Fazit:
Für die geschädigten Anleger sind sofort konkrete Maßnahmen erforderlich. Der BSZ® e.V. bietet Betroffenen die Aufnahme in eine "BSZ® Interessengemeinschaft“ und eine entsprechende Prüfung durch die BSZ® Vertragsanwälte. Geschädigte können sich mit der BSZ® Interessengemeinschaft ausgewiesene Anlage-Schutz-Experten leisten und somit Ihre Chancen wirkungsvoll verbessern!
Der BSZ e.V. hilft betroffenen Anlegern gerne! Schnell, Diskret, Professionell!
Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. Nur so ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeitet können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen. Die BSZ® e.V. Anlegerschutzanwälte sind zu 100 % ihren Mandanten und dem Erfolg ihrer Fälle verpflichtet.
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 27.10.2018 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
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Datum: 27.10.2018 - 13:58 Uhr
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