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Opel-Diesel. Opel muss Diesel nachrüsten! BSZ e.V. informiert.

ID: 1664540

KBA ordnet Rückruf an. Diverse Opel müssen in die Werkstatt. Autofahrer sollten handeln. BSZ e.V.-Vertrauensanwälte informieren!


(IINews) - Medienberichten der letzten Tage zufolge gerät nun nach anderen Autobauern auch Opel ins Visier der Ermittler: Danach muss Opel wohl tausende Diesel Autos aus den Modelljahren 2013 bis 2016 und sogar teilweise 2017 abgastechnisch nachrüsten. Dies hat das Kraftfahrtbundesamt angeordnet. In Deutschland sollen 32.000 Autos betroffen sein, wovon rund 9.000 in die Werkstatt zurück gerufen werden sollen.

Hierbei soll es sich um die Euro-6-Modelle der Baureihen Insignia, Cascada und Zafira handeln, wobei es aufgrund der eingebauten Abschalteinrichtungen im Betrieb zu erhöhten NOx-Emissionen kommen soll.

Das KBA habe Hinweise gefunden, dass bei diversen der obigen Opel-Modelle die Abgasnachbehandlung aus nicht geklärten Gründen während der Fahrt komplett abschalten soll. Damit gerät nun neben VW, Mercedes Audi und zuletzt BMW und Porsche nun auch Opel verstärkt ins Visier der Ermittler und der Behörden.

Betroffene Opel-Fahrer sollten nach Ansicht der hier berichtenden BSZ e.V. Vertrauenskanzlei , die bereits etliche VW-, Daimler-, Audi-, BMW-, Porsche- und Opel-Fahrer vertritt, ihre rechtlichen Möglichkeiten überprüfen lassen, wobei Rechtsschutzversicherungen, worauf Betroffene hingewiesen werden sollen, oftmals die Kosten übernehmen.

Grundsätzlich hat jeder Fahrer Anspruch auf ein mängelfreies Kfz.

Wenn ein Mangel nicht innerhalb der Gewährleistungsfrist behoben werden kann, könnte grundsätzlich Wandelung, Minderung oder Schadensersatz in Betracht kommen, was immer im Einzelfall überprüft werden muss.

Außerdem würden eventuell, sofern sich Vorwürfe einer vorsätzlichen Abgasmanipulation bestätigen sollten, auch Ansprüche aus unerlaubter Handlung in Betracht kommen.

Da bei Opel auch aktuellere Modelle betroffen sein sollen, könnten nach Ansicht der Rechtsanwälte diverse Käufer noch Ansprüche innerhalb der in der Regel 2-jährigen-Gewährleistungsfrist gegen den Händler geltend machen, was umgehend geprüft werden sollte, da hier unter Umständen demnächst Verjährung eintreten könnte.





Vorsicht ist nach Ansicht der berichtenden BSZ e.V. Vertrauenskanzlei generell auch bei einem eventuellen Software-Update geboten, da hierbei z. B. die Laufleistung des Motors oder der Verbrauch negativ beeinflusst werden könnte.

Es sollte daher immer im Einzelfall geprüft werden, ob ein Software-Update verweigert werden sollte oder nicht. Gerichte haben auch schon entschieden, dass ein Kunde trotz Software-Update trotzdem noch Schadensersatzansprüche geltend machen kann.

Betroffene Opel-Fahrer sollten umgehend ihre rechtlichen Möglichkeiten prüfen, Ddie hier berichtenden BSZ e.V. Vertrauensanwälte beraten Sie gerne über Ihre rechtlichen Möglichkeiten und stellen gerne eine kostenlose und unverbindliche Anfrage an Ihre Rechtsschutzversicherung.

Treten Sie der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Abgas-Skandal bei. Die BSZ e.V. Vertrauensanwälte erläutern Ihnen gern, was Sie unternehmen müssen, damit Sie am Ende nicht auf Ihrem Schaden sitzen bleiben.

•Wenn Sie zu den geschädigten Fahrzeug-Besitzern gehören, bieten die hier berichtenden BSZ e.V. Vertrauensanwälte Fördermitgliedern der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Abgas-Skandal eine kostenfreie Erstberatung an.

Die BSZ e.V. Vertrauensanwälte prüfen für betroffene Autobesitzer Verjährung, Rücktritts-, Rückabwicklungs- und Schadensersatzansprüche.

Betroffene Fahrzeugbesitzer können sich gerne der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Abgas-Skandal anschließen und von qualifizierten BSZ e.V. Vertrauensanwälte ihre Rechte prüfen und wahrnehmen lassen.

Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Vertrauensanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Abgas-Skandal anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft Abgas-Skandal kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

Direkter Link zum Kontaktformular:

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Telefax: 06071-9816829
E-Mail: bsz-ev(at)t-online.de
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu

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Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung aktueller Anlegerschutz Nachrichten seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen, die über das Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.

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Bereitgestellt von Benutzer: BSZ
Datum: 26.10.2018 - 14:12 Uhr
Sprache: Deutsch
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Kategorie:

Automobilindustrie


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