Falschmeldungen über die Klägerin bzw. den Kläger zu den Dieselfahrverboten häufen sich.
Die Medien berichten über Dieselfahrverbote in der rheinland-pfälzischen Landeshauptstadt und schreiben: „Erneut hat die Deutsche Umwelthilfe (DUH) geklagt“.
(IINews) - Da auch Namen eine Nachricht sind, handelt es sich bei der Behauptung, dass die „Deutsche Umwelthilfe (DUH)“ geklagt habe, um eine Falschmeldung. Geklagt hat nämlich der Deutsche Umwelthilfe e.V.
Ist ein Verein im Vereinsregister eingetragen, ist der Zusatz e.V. (eingetragener Verein) zwingend zu führen, da er Bestandteil des Vereinsnamens ist.
Gerade mal etwa 257 Mitglieder hat der Deutsche Umwelthilfe e.V. Schon das Wort „Deutsche“ im Vereinsnamen ist zur Täuschung geeignet, weil so der Allgemeinheit der Eindruck vermittelt wird, es handle sich um die übergeordnete Dachorganisation aller anderen Umweltschutzvereine in Deutschland – was bei diesem Verein, der ja weniger Mitglieder als der Dieburger Karnevalverein hat, nicht zutrifft.
An diesem Täuschungsmanöver sind auch die Medien beteiligt, die meist über die „Deutsche Umwelthilfe“ und nicht über den „Deutsche Umwelthilfe e.V.“ berichten.
Ohne Nennung der Gesellschaftsform vermittelt die Bezeichnung „Deutsche Umwelthilfe“ den Eindruck eines umfassenden Repräsentationsanspruchs, manche Bürger halten ihn dadurch sogar für eine staatliche Einrichtung,
Der Name des Vereins darf nicht Anlass geben, über die Art, Größe, Alter, Bedeutung oder sonstige wesentliche Verhältnisse des Vereins zu täuschen. Es gilt die sog. "Namenswahrheit". Auch die Medien haben bei ihrer Berichterstattung die Verpflichtung zur Nennung der Rechtsform. Ohne den vollständigen Namen – dazu gehört auch die Rechtsform- gilt ein Artikel als unzulänglich.
•Ein Abmahnverein wie der Deutsche Umwelthilfe e.V. der reihenweise Autohändler wegen kleinster Formfehler abmahnt, sollte sich nicht anmaßen für ganz Deutschland um saubere Luft zu kämpfen und sollte vor allen Dingen dafür Sorge tragen, dass sein Name in der Öffentlichkeit richtig genannt wird.
Viele Deutsche fragen sich mittlerweile ob die Ausübung der politischen Macht über die Gewaltenteilung, die ja im Grundgesetz geregelt ist, hinausgehend über die Legislative, Executive und Judikative, ausgeweitet wurde auf Medien und NGOs?
Die politischen Parteien wundern sich, dass ihnen die Wähler abhanden kommen und sie längst nicht mehr als Volkspartei bezeichnet werden können.
Zum Beispiel im Dieselskandal, kann man nicht behaupten, dass die Regierung die Interessen der Autofahrer vertritt. Ganz im Gegenteil. Die Bundesregierung unterstützt den DUH Deutsche Umwelthilfe e.V. mit mehreren Millionen Euro Steuergeldern, obwohl dieser Verein damit Klagen gegen Kommunen und Länder finanziert und sich als Nebenregierung aufspielt.
Der Klagebefugnis- und Abmahnmissbrauch zeigt, wie sich angebliche Rechtsdurchsetzung zu einem fragwürdigen Geschäftsmodell entwickelt hat. Hier geht es weder um „gesunde Luft“, saubere Motoren oder zu schützende Bürger, sondern um Eigeninteressen.
Der Große Irrtum über die Gemeinnützigkeit. Wo Gemeinnützigkeit drauf steht ist oft kein Gemeinwohl drin!
Die Gemeinnützigkeit ist in erster Linie eine Steuerbegünstigung. Die Gemeinnützigkeit definiert sich in Deutschland aus der Abgabenordnung (AO). Es verfolgt nach § 52 Abs. 1 Abgabenordnung „eine Körperschaft gemeinnützige Zwecke, wenn ihre Tätigkeit darauf gerichtet ist, die Allgemeinheit auf materiellem, geistigem oder sittlichem Gebiet selbstlos zu fördern.
Allerdings versteht so manch „gemeinnütziger Verein“ die Selbstlosigkeit als Förderung zum eigenen Wohl. Ist man einmal als gemeinnützig anerkannt, erfreut man sich an großzügigen Steuervorteilen und der sprudelnden Quelle öffentlicher Mittel und Zuschüssen – sprich Steuergeld.
Einige „gemeinnützige“ NGOs haben mittlerweile eine politische Rolle eingenommen die oft mehr negative als positive Effekte auf unsere Gesellschaft ausüben.
Fazit: Wo Gemeinnützigkeit drauf steht ist oft kein Gemeinwohl drin
Wenn die Parteien dieser gründlich aus dem Ruder gelaufenen Paralleljustiz nichts entgegen zu setzen haben und sie weiterhin mit Millionen Euro Steuergelder finanzieren, werden immer mehr Wähler die Flucht vor ihnen ergreifen.
Es ist zwingend die Forderung nach einer politischen Lösung zu stellen.
Wenn das geltende Recht einen Missstand legalisiert, wenn die bloße Anwendung des Rechts nicht ausreicht, eine solche asoziale Handlungsmöglichkeit zu bekämpfen, dann muss das geltende Recht überprüft werden. Wenn tatsächlich mögliche Rechtsverstöße lückenlos verfolgt werden sollen, dann gehört diese Aufgabe nicht in private Verfügungsgewalt.
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Datum: 25.10.2018 - 09:02 Uhr
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