InternetIntelligenz 2.0

kostenlos Pressemitteilungen einstellen | veröffentlichen | verteilen

Pressemitteilungen

 

Google entfernt Einschränkung der Verwendung des Begriffs "Black Friday" in Suchanzeigen (FOTO)

ID: 1663702


(ots) -
Nachdem das Deutsche Patent- und Markenamt bereits im März 2018
die Löschung der deutschen Wortmarke "Black Friday" beschlossen hatte
(noch nicht rechtskräftig), entfernt Google jetzt eine Einschränkung
bei "Google Ads", die es Werbetreibenden automatisch untersagt hatte,
den Begriff "Black Friday" ohne explizite Freigabe der
Markeninhaberin in ihren Google Suchanzeigen zu verwenden.

Zum Hintergrund

In den vergangenen zwei Jahren hielt die Marke "Black Friday"
(Registernummer: 302013057574) die deutsche Handelsbranche in Atem
und sorgte für Verunsicherung bei Einzelhändlern und Onlineshops.
Denn ein chinesisches Unternehmen übernahm im Oktober 2016 die Rechte
an der bereits 2013 eingetragenen, aber bis dahin ungenutzten
Wortmarke "Black Friday" und begann unmittelbar damit Händler und
Portale abzumahnen, die den Begriff, anlässlich des aus den USA
bekannten Sonderverkaufstags, für ihre Rabattaktionen nutzten oder
über solche berichteten.

Bereits im Oktober 2017 hat das Landgericht Düsseldorf auf Antrag
von Black-Friday.de (aufgrund besonderer Eilbedürftigkeit ohne
mündliche Verhandlung) eine einstweilige Verfügung erlassen, die es
der chinesischen Markeninhaberin untersagt, gegenüber Kunden von
Black-Friday.de schriftlich und/oder mündlich zu behaupten, a) die
Verwendung der Bezeichnung "Black Friday" in ihrer Werbung und/oder
b) das Einstellen von Verkaufsangeboten auf der Website
www.black-friday.de, würde eine Verletzung der deutschen Wortmarke
"Black Friday" darstellen. Diese einstweilige Verfügung steht in
Kraft und muss von der chinesischen Markeninhaberin beachtet werden.
Über den Rechtsbestand der einstweiligen Verfügung wird im Rahmen
eines sog. Hauptsacheverfahrens voraussichtlich Ende 2019 verhandelt.

Am 28. März 2018 beschloss dann das Deutsche Patent- und Markenamt




(DPMA) endlich die von Black-Friday.de und zahlreichen anderen
Antragsstellern beantragte Löschung der Marke "Black Friday". Nach
Auffassung des DPMA hätte die Marke niemals eingetragen werden
dürfen, da der Begriff "Black Friday" lediglich als Hinweis auf
einmal im Jahr Ende November stattfindende Rabatt- oder
Angebotsaktionen von insbesondere Online-Shops wahrgenommen werde.
Der Bezeichnung "Black Friday" fehle nach Ansicht des Markenamtes
jegliche Unterscheidungskraft.

Da die Markeninhaberin fristgerecht Beschwerde gegen die
Entscheidung des DPMA eingelegt hat, ist die Löschung noch nicht
rechtskräftig und die Marke steht weiterhin in Kraft. Über die
endgültige Löschung wird nun in der nächsten Instanz vor dem
Bundespatentgericht verhandelt.

Markenschutz bei Google Ads

Die chinesische Markeninhaberin ging mit der Marke nicht nur gegen
Händler und Portale wie Black-Friday.de vor, sondern beantragte zudem
gestützt auf diese Marke die Löschung von Social Media Fanseiten und
ließ den Begriff für Werbetreibende bei "Google Ads" (früher
"Adwords") sperren. In Deutschland war es so kaum mehr möglich, die
Wortfolge "Black Friday" ohne vorherige Freigabe der Markeninhaberin
in Google Suchanzeigen zu verwenden - häufig auch nicht bei einer
rein beschreibenden Nutzung des Begriffs anlässlich des aus den USA
bekannten Sonderverkaufstags.

Nachdem auch Werbeanzeigen von Black-Friday.de immer wieder mit
dem Hinweis auf die Marke "Black Friday" durch Google abgelehnt
wurden, informierte Black-Friday.de Google über den aktuellen Stand
des Markenlöschungsverfahrens sowie die einstweilige Verfügung des
Landgerichts Düsseldorf, woraufhin die automatische Einschränkung der
Verwendung des Begriffs "Black Friday" entfernt wurde. Bei einer rein
beschreibenden und nicht markenmäßigen Verwendung des Begriffs "Black
Friday", was im Zweifel vor der Anzeigenschaltung mit einem auf
Markenrecht spezialisierten Rechtsanwalt abgestimmt werden sollte,
müsste es somit nun wieder für alle Werbetreibenden möglich sein, den
Begriff zum Black Friday 2018 bei Google Ads zu verwenden, ohne dass
solche Werbeanzeigen durch Google automatisch abgelehnt werden.

Mit der Entscheidung folgt Google dem Beispiel von Facebook, das
bereits im April 2018 die Facebook Fanseite von Black-Friday.de
wiederherstellte. Diese war im Oktober 2016 von Facebook gelöscht
worden, nachdem die Inhaberin der Marke "Black Friday", aufgrund
einer angeblichen Markenrechtsverletzung, einen Antrag auf Löschung
gestellt hatte.

Weitere Informationen zur Marke "Black Friday" finden Sie hier:
https://www.black-friday.de/updates-zur-marke-black-friday



Pressekontakt:
Simon Gall - Black-Friday.de
Lothringer Str. 12
46045 Oberhausen
E-Mail: info(at)black-friday.de
Tel.: (0208) 88 289 821
Web: www.black-friday.de

Original-Content von: Black-Friday.de, übermittelt durch news aktuell


Themen in diesem Fachartikel:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:



Leseranfragen:



PresseKontakt / Agentur:



drucken  als PDF  an Freund senden  Ölbindemittel und Universalbinder mit hoher Saugfähigkeit
PONS Herbst 2018:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 24.10.2018 - 14:44 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1663702
Anzahl Zeichen: 0

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner:
Stadt:

Oberhausen


Telefon:

Kategorie:

Handel


Anmerkungen:


Dieser Fachartikel wurde bisher 65 mal aufgerufen.


Der Fachartikel mit dem Titel:
"Google entfernt Einschränkung der Verwendung des Begriffs "Black Friday" in Suchanzeigen (FOTO)
"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Black-Friday.de (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).


Alle Meldungen von Black-Friday.de



 

Wer ist Online

Alle Mitglieder: 50.253
Registriert Heute: 0
Registriert Gestern: 1
Mitglied(er) online: 0
Gäste Online: 498


Bitte registrieren Sie sich hier. Als angemeldeter Benutzer nutzen Sie den vollen Funktionsumfang dieser Seite.