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TÜV Rheinland: Bei Rolltreppen immer am Handlauf festhalten / Fahrrad oder Kinderwagen im Aufzug transportieren oder tragen / Vorsicht bei langen Halstüchern oder Schlaufen von Rucksäcken (FOTO)

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(ots) -
Rolltreppen zählen zu den bequemsten Transportmitteln überhaupt.
Und sie sind sicher, wenn Nutzer einige Regeln beachten. So sollte
man nie Fahrrad, Kinderwagen oder schweres Gepäck mit der Rolltreppe
transportieren. Denn wer ein Fahrrad oder einen Kinderwagen festhält,
hat in der Regel keine Hand mehr frei. Man sollte sich auf
Rolltreppen allerdings jederzeit am Handlauf festhalten. "Wenn man
sich nicht festhält, ist bei einer eventuellen plötzlichen Bremsung
ein Sturz fast unvermeidlich - mit entsprechenden Folgen", sagt Achim
Hüsch, Experte für Fahrtreppen bei TÜV Rheinland. "Wer Gepäck und
sperrige Gegenstände transportiert, sollte sich daher immer für den
Aufzug entscheiden."

Benutzungshinweise unbedingt beachten

"Benutzungs- und Warnhinweise an den Rolltreppen sollten in jedem
Fall beachtet werden", betont Achim Hüsch. Viele Hersteller von
Fahrtreppen - so der Fachbegriff für Rolltreppen - warnen mit einem
Aufkleber, der einen durchgestrichenen Kinderwagen zeigt, vor dem
Mitführen von Kinderwagen und Buggys. Dann gilt: "Kommt es bei einer
schnellen Bremsung der Rolltreppe zu einem Unfall mit Kinderwagen,
sind die Verunglückten voraussichtlich selbst für den Schaden
verantwortlich", so Hüsch.

Babys und Kleinkinder sollten bei der Rolltreppennutzung zudem
nicht auf dem Arm gehalten werden. Falls Kinder schon selbst laufen
können, ist es auf der Rolltreppe am sichersten, wenn das Kind mit
Blick nach vorne neben dem Erwachsenen auf der Stufe steht, der
Erwachsene das Kind an die Hand nimmt und sich mit der anderen Hand
am Handlauf festhält. Zudem sollten Benutzer immer beide Füße fest
auf die Stufe stellen.

Auf Spalt zwischen Stufe und Seitenwand achten

Ein weiteres Sicherheitsrisiko bei Rolltreppen sind die
Seitenwände. "Zwischen ihr und den vorbeifahrenden Stufen befindet




sich ein bis zu vier Millimeter breiter Spalt. Gerade Kinder können
beim Spielen mit ihren Fingern oder Füßen in diesen Spalt zu
geraten", so Hüsch weiter. Vorsicht auch bei langen Halstüchern,
herunterhängenden Gürteln oder Schlaufen von Rucksäcken: Sie können
sich ebenfalls in den Ritzen und Spalten verheddern.

Um Nutzer deutlicher als bislang auf Gefahrenbereiche hinzuweisen,
ist die Norm für Fahrtreppen zum 1. Januar 2018 angepasst worden.
Betreiber müssen nun bei allen neu zu errichtenden Rolltreppen
verstärkt bewerten, inwieweit geeignete Maßnahmen den Transport von
beispielsweise Gepäckwagen verhindern können. Weiterhin ist bei allen
neuen Rolltreppen die Notstoppfunktion deutlicher als bislang
gekennzeichnet.



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Nicole Krzemien, Presse, Tel.: +49 2 21/8 06-40 99
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Datum: 24.10.2018 - 14:30 Uhr
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