Online-Inserate: Fotos können Einbrecher anlocken
(ots) - Ob Möbel, Kleidung oder Spielzeug: Wer
erfolgreich Gegenstände online verkaufen möchte, dekoriert die
Anzeigen mit attraktiven Fotos. Doch das kann gefährlich werden, wenn
sich Kriminelle so Einblicke in Haushalt und Wohnraum verschaffen,
warnt das R+V-Infocenter zum "Tag des Einbruchschutzes".
Fotos können viel "verraten"
Kriminelle finden immer neue Wege, um mögliches Diebesgut
auszukundschaften. "Dazu gehört auch die Suche nach aussagekräftigen
Fotos auf den zahlreichen Verkaufsplattformen und Auktionsseiten im
Internet", sagt Udo Wolf, Sicherheitsexperte bei der R+V
Versicherung. Gefährlich wird es zum Beispiel, wenn ein Foto nicht
nur das zu verkaufende Sofa zeigt, sondern auch den großen
Flachbild-Fernseher und das hochwertig ausgestattete Wohnzimmer.
R+V-Experte Wolf rät deshalb, wirklich nur den Artikel zu
fotografieren, um den es geht und nicht zu viel vom Wohnraum
preiszugeben. "Denn ist das Interesse von Kriminellen erst einmal
geweckt, können sie die Adresse über die Anzeige leicht in Erfahrung
bringen. Schließlich bieten Verkäufer oft die Besichtigung oder
Abholung des Artikels an - und geben in diesem Zusammenhang dann auch
die Kontaktdaten preis."
Nur eigene Fotos verwenden
Manche Verkäufer machen es sich besonders einfach und verwenden
ungefragt vorhandene Produktfotos aus dem Internet. "Das geht
natürlich gar nicht, weil sie dadurch das Urheberrecht anderer
Fotografen verletzen. Und das kann eine teure Abmahnung nach sich
ziehen", so Udo Wolf.
Weitere Tipps des R+V-Infocenters
- Am besten eignet sich für das Fotoshooting ein "neutraler" Raum,
etwa ein Keller oder die Garage. Auch im Garten lassen sich
manche Gegenstände gut fotografieren. Kleine Gegenstände
platziert der Verkäufer gut auf einer schlichten Decke oder
einem ungedeckten Tisch.
- Beim Fotografieren ist es zudem wichtig, den Hintergrund im Auge
zu haben. Wertvolle Gegenstände außer Sichtweite bringen und
Bilder abhängen.
- Auch für Soziale Medien gilt: Am besten keine Wertsachen
ablichten und auf die unverfängliche Umgebung achten.
- Bei der Vermietung einer Immobilie gilt: Fotos der bewohnten
Wohnung dürfen nur mit Zustimmung des Mieters ins Internet.
Pressekontakt:
R+V-Infocenter
06172/9022-131
a.kassubek(at)arts-others.de
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Datum: 24.10.2018 - 11:40 Uhr
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