Deutsche Umwelthilfe reicht weitere Klagen für "Saubere Luft" durch Diesel-Fahrverbote in Limburg in Hessen und Oldenburg in Niedersachsen ein
(ots) - Anhaltend hohe Belastung der Atemluft mit dem
Dieselabgasgift Stickstoffdioxid macht Diesel-Fahrverbote auch in
vielen hessischen Städten als schnellstmögliche Maßnahme für "Saubere
Luft" notwendig - EU-weit geltende Luftqualitätsgrenzwerte können
nicht von der Bundesregierung heraufgesetzt werden - Verkehrsminister
Andreas Scheuer hat am 1. Oktober Falschaussagen zur angeblichen
80-Prozent-Förderung von Hardware-Nachrüstungen für Busse,
Handwerker- und Kommunalfahrzeuge getätigt - Diesel-Fahrverbote
werden kurzfristig auch auf Euro 6a-c Diesel-Pkw ausgedehnt werden -
Klagen auf Diesel-Fahrverbote für Bielefeld, Hagen, Oberhausen,
Wuppertal und Freiburg folgen im November 2018
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat zwei weitere Klagen zur
Durchsetzung der "Sauberen Luft" durch Diesel-Fahrverbote sowie
weiterer konkreter Maßnahmen für Limburg (Hessen) und Oldenburg
(Niedersachsen) eingereicht. In beiden Städten wird der EU-Grenzwert
für Stickstoffdioxid (NO2) von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter (µg /m³)
im Jahresmittel erheblich überschritten. Weitere Klagen für
Bielefeld, Hagen, Oberhausen, Wuppertal und Freiburg folgen im
November 2018. Damit klagt die DUH dann in 34 durch Dieselabgase
belasteten Städten.
Ziel der Klagen ist die Einhaltung des seit 2010 verbindlich
geltenden NO2-Luftqualitätsgrenzwerts noch im Jahr 2019. Das
Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hatte in seinem Grundsatzurteil
vom 27. Februar 2018 dies als letztmöglichen Zeitpunkt
höchstrichterlich festgelegt. Die "Saubere Luft" in Limburg und
Oldenburg ist nur möglich durch kurzfristig wirksame Maßnahmen wie
Fahrverbote für schmutzige Diesel-Fahrzeuge, die im realen Betrieb
die Grenzwerte um ein Mehrfaches übersteigen.
Dazu Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH: "CDU, CSU und
SPD agieren auf Bundesebene zunehmend im Panikmodus, was den
Diesel-Abgasskandal angeht. Die Fahrverbote für Diesel-Pkw kommen in
vielen hessischen Städten und neun anderen Bundesländern bereits im
kommenden Jahr. Die beabsichtigte, europarechtswidrige und damit von
den Gerichten zu ignorierende Heraufsetzung des
Luftqualitätsgrenzwerts für Stickstoffdioxid im
Bundes-Immisionsschutzgesetz durch Diesel-Kanzlerin Merkel ist dabei
nur der neueste Versuch einer Wählertäuschung. Nun stellt sich
heraus, dass Andreas Scheuer in der Regierungspressekonferenz am 1.
Oktober bei der Vorstellung des sogenannten ''Diesel-Konzeptes'' gleich
mehrfach gelogen hat: Für die Nachrüstung von Bussen, Kommunal- und
Handwerkerfahrzeugen gibt es den zugesagten Zuschuss von 80 Prozent
nicht. Ich fordere Frau Merkel auf klarzustellen, dass jeder
Busbetreiber, jede Kommune und jeder Handwerkerbetrieb, der in den
nächsten Wochen oder Monaten nachrüstet und damit jetzt die Luft
verbessert, diese 80 Prozent Zuschuss auch definitiv erhält. Es gibt
auch keine von der Bundesregierung eigentlich den elf Millionen
betroffenen Diesel-Haltern versprochene Kostenübernahme für
Pkw-Nachrüstungen durch die betrügerischen Dieselkonzerne. Wir
erleben momentan den Niedergang einer Bundesregierung, die vor den
Interessen von Energie- und vor allem Dieselkonzernen eingeknickt ist
und sich nicht mehr um den Gesundheitsschutz ihrer Bürger kümmert."
In Limburg wurde laut Umweltbundesamt an der Messstation Schiede I
im Jahr 2017 immer noch ein Wert von 58 µg NO2/m³ ermittelt. In
Oldenburg liegt der Wert für NO2 an der Messstelle Heiligengeistwall
bei 49 µg/m³. Hier besteht nach Auffassung der DUH ein besonders
dringender Handlungsbedarf. Dennoch haben die für die Luftreinhaltung
zuständigen Behörden für diese Städte immer noch keine kurzfristig
wirksamen Maßnahmen in die Luftreinhaltepläne aufgenommen.
Die Begrenzung der Klagen auf insgesamt sieben weitere Städte
begründet die DUH neben der besonderen Eilbedürftigkeit durch die
gefundenen hohen Belastungswerte mit den zur Verfügung stehenden
personellen und finanziellen Ressourcen.
Rechtsanwalt Remo Klinger, der die DUH in den Verfahren vertritt,
betont: "Das Bundesverwaltungsgericht hat bereits im Februar dieses
Jahres deutlich gemacht, dass Diesel-Fahrverbote zulässig und nötig
sind, um die Luftbelastung in den Städten zu verringern. Das EU-Recht
ist hier die Leitlinie. Ohne den Druck der Gerichtsentscheidungen
passiert jedoch weiterhin nichts. Stattdessen werden die von der EU
aus guten Gründen beschlossenen NO2-Grenzwerte sogar in Frage
gestellt. Wir werden weiter auf dem Klageweg in weiteren Städten die
Einhaltung der NO2-Grenzwerte durchsetzen."
Schmutzige Diesel-Pkw tragen wesentlich zu mehr als 800.000
jährlichen Neuerkrankungen an Diabetes und Asthma sowie knapp 13.000
vorzeitigen Todesfällen bei, verursacht durch die anhaltende
Belastung der Atemluft mit dem Dieselgift NO2. Das Umweltbundesamt
hatte mit einer neuen Studie über die Gesundheitsfolgen des
Dieselabgasgiftes NO2 verdeutlicht, dass bereits bei Konzentrationen
deutlich unterhalb des Grenzwertes mit 437.000 Neuerkrankungen an
Diabetes Mellitus und 439.000 Asthmaerkrankungen zu rechnen ist.
Hintergrund:
Auszug aus dem Redebeitrag von Andreas Scheuer auf der
Pressekonferenz vom 1.10.2018: "Was haben wir als Maßnahmenpaket aus
dem 1-Milliarde-Programm ''Saubere Luft'' gestartet? Wir haben
beispielweise die Umrüstung von Dieselbussen. Das haben wir gestern
nochmal verstärkt mit einer Förderquote von 80 Prozent. Wir wollen
neu auch die Hardware-Nachrüstung für die schweren Kommunalfahrzeuge,
das heißt Müllfahrzeuge, Straßenreinigung, Feuerwehr, Krankenwägen,
80 Prozent. Und wir wollen einen zusätzlichen Baustein schaffen, um
die Versorgungssicherheit, die Logistik in den Innenstädten, im
Stadtverkehr zu gewährleisten, nämlich ein wirkliches starkes Angebot
zu machen für die Handwerker und die Lieferfahrzeuge mit einer
Förderquote staatlicherseits von 80 Prozent zur Umrüstung. Das heißt,
das ist der eine Baustein, um die Grenzwerte einzuhalten, was in
unserer Verantwortung ist." (Quelle:
https://www.youtube.com/watch?v=BJNJ1pw7UbA ab Minute 3:10)
Links:
Mehr über die Arbeit der DUH im Bereich Saubere Luft:
https://www.duh.de/themen/luftqualitaet/recht-auf-saubere-luft/
Pressekontakt:
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer DUH
0171 3649170, resch(at)duh.de
Prof. Dr. Remo Klinger, Rechtsanwalt, Geulen & Klinger Rechtsanwälte
0171 2435458, klinger(at)geulen.com
DUH-Pressestelle:
Andrea Kuper, Ann-Kathrin Marggraf
030 2400867-20, presse(at)duh.de
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Datum: 23.10.2018 - 15:51 Uhr
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